Antrag der FWG stattgegeben: Keine gemeindlichen Sitzungen im Januar

Pandemielage ist Grund für die Entscheidung / Gemeinde Kalefeld nimmt Stellung

In der Willershäuser Auetalhalle wird es in diesem Monat wegen der allgemeinen Pandemielage keine gemeindlichen Sitzungen geben.

Kalefeld. Aufgrund der derzeitigen Pandemie-Lage ist dem Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Kalefeld entsprochen worden und die für den Januar 2021 noch geplanten Sitzungen – Gemeindeentwicklungsausschuss am 14. Januar und Finanzausschuss am 19. Januar – sind abgesagt worden beziehungsweise dazu wird nicht eingeladen, was den Verwaltungsausschuss am 21. Januar und Rat am 28. Januar betrifft. Das hat die Gemeinde Kalefeld am Mittwochmittag mitgeteilt.

„Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass sich durch die neue Corona-Verordnung keine Änderung hinsichtlich der Durchführung von kommunalen Gremiensitzungen ergeben hat. Grundsätzlich sind danach Sitzungen von kommunalen Gremien unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln möglich. Diese sollten sich derzeit, soweit möglich, jedoch auf das Wesentliche beschränken“, erklärt Gemeindebürgermeister Jens Meyer.

„Die Fraktionen/Gruppen im Rat wurden, wie oben ausgeführt, entsprechend informiert und darum gebeten, die noch nicht beantworteten Fragen zum Haushalt 2021 schriftlich auszuarbeiten und der Verwaltung im Vorfeld der kommenden Sitzungen zur Verfügung zu stellen. Das würde die Bearbeitung durch die Verwaltung sehr erleichtern und beschleunigen und insgesamt bei den kommenden Beratungen zu schnelleren Ergebnissen führen. So könnte dann nach dem 26. Januar, wenn klar ist, wie sich die Coronabeschränkungen entwickeln, gegebenenfalls kurzfristig ein neuer Terminplan aufgestellt werden.

Abschließend habe ich die Ratsmitglieder in meinem Anschreiben darauf hingewiesen, dass neben den Haushaltsberatungen auch bis spätestens Anfang Februar andere wichtige Entscheidungen zu treffen sind, für die dann gegebenenfalls Einzelentscheidungen beziehungsweise Umlaufbeschlüsse eingeholt werden müssen. Hier habe ich dann auch um das Einverständnis beziehungsweise Zustimmung der Fraktionen/Gruppen gebeten“, berichtet Meyer.

Wenige Stunden vor Bekanntgabe dieser Entscheidung hatte die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kalefeld mitgeteilt, dass sie kein Verständnis für den Antrag der FWG hat. Im Vorjahr habe es „Schimpf und Schande“ über die Verantwortlichen gegeben, dass der Haushalt so spät eingebracht wurde und man diesen nicht rechtzeitig verabschieden konnte, so Fraktionsvorsitzender Herbert Bredthauer. Dann sei es doch Mai 2020 geworden, bevor man zu einer Einigung gekommen ist.

„Jetzt ist der Haushaltsentwurf 2021 seit dem 1. Oktober 2020 präsent. Dennoch gibt es in den gemeindlichen Gremien bisher keine inhaltliche Beratung seitens der anderen Beteiligten. Tatsächlich wurde mit fadenscheinigen Argumenten der Haushalt in der letzten Ratssitzung nicht beraten“, betont Bredthauer. Die FWG betreibe anscheinend Sitzungsteilnahme „nach Lust, Laune und/oder politischem Kalkül“.

Bredthauer: „Am 7. Januar 2021 musste auf Betreiben von eben dieser Fraktion eine Präsenzsitzung des VA stattfinden. Es ging um nur zwei Tagesordnungspunkte, die ohne große Beratung kontaktlos im Umlaufbeschluss hätten gefasst werden können. Aber dies war nicht möglich, da man unbedingt eine Präsenzberatung wollte.“ Ohne Änderung der Rahmenbedingungen sei nach Auffassung dieser Ratskollegen es ab jetzt also unerlässlich, zu Hause zu bleiben? Tatsächlich habe sich durch die neue Corona-Verordnung keine Änderung hinsichtlich der Durchführung von kommunalen Gremiensitzungen ergeben. Grundsätzlich seien danach Sitzungen von kommunalen Gremien unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln möglich.

Im Vorfeld der von der Gemeinde Kalefeld übermittelten Pressemitteilung hatte die SPD in ihrer Pressemitteilung die anderen Fraktionen im Rat der Gemeinde Kalefeld aufgefordert, „die erforderlichen Beratungen nicht weiter zu verzögern, an den Sitzungen teilzunehmen, Beschlüsse zu fassen und damit der Gemeinde eine handlungsfähige Verwaltung ohne Notverordnungen zuzugestehen.“red