Brücke „Auepromenade“: Zwei Alternativen für Wiedernutzung des Bereichs

Thema in Sitzungen des Ortsrates und Gemeindeentwicklungsausschusses / Entscheidung im Verwaltungsausschuss

Willershausen. Aufgrund massiver Schäden am Holzbelag musste die Brücke im Verlauf der „Auepromenade“ in Willershausen am 29. November vergangenen Jahres gesperrt werden. Eine Instandsetzung ist in der vorhandenen Form nicht mehr möglich. Eine Umleitung wurde in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Northeim über die Straßen „Am Edelhof“, „Am Püsterberg“, „Am Kirchberg“ und „Am Lerchenberg“ ausgewiesen. Holzbelag und Geländer der Brücke sind entfernt worden. Um die „Auepromenade“ in dem Bereich wieder nutzen zu können, stehen zwei Alternativen zur Verfügung. Damit befassen sich Gremien der Gemeinde Kalefeld in der kommenden Woche.

Den Auftakt macht eine Anhörung des Ortsrates Willershausen in dessen öffentlicher Sitzung unter 3G-Regeln, die am kommenden Montag, 10. Januar, um 19.30 Uhr in der Auetalhalle beginnt. Es folgt eine Vorberatung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, dessen öffentliche Sitzung am Dienstag, 11. Januar, um 18.30 Uhr in der Auetalhalle terminiert ist. Einwohner/-innen haben die Möglichkeit in Präsenz unter Einhaltung der 3G-Corona-Regeln – einige Sitzplätze sind im Sitzungsraum vorhanden und werden im Windhundverfahren vergeben – oder online – die Einwahldaten können per Mail unter info@kalefeld.de angefordert werden – an der Sitzung teilzunehmen. Darin geht es auch um die Dorferneuerung Dögerode und den Haushalt 2022 im Bereich des Fachbereichs Bauamt. Die letztendliche Entscheidung zur Auepromenade soll im Verwaltungsausschuss fallen.

In der Sitzungsvorlage werden von der Verwaltung zwei Alternativen aufgezeigt. Eine ist der Neubau der Fertigteilbrücke. Hierzu wird das vorhandene Brückenbauwerk bis auf die Widerlagerwände zurückgebaut. Auf den Wänden werden neue Auflager hergestellt, auf denen eine Aluminium-Fertigteilbrücke mit einer Breite von zwei Meter montiert wird. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf zirka 70.000 Euro geschätzt, die sich gemäß Vorlage wie folgt gliedern: Lieferung und Montage der Fertigteilbrücke zirka 50.000 Euro, Vorbereitung Widerlagerwände zirka 2500 Euro, Instandsetzung Brückenvorfelder zirka 7500 Euro, Planungskosten und Bauleitung (Wasserrechtsantrag) zirka 10.000 Euro.

Die Auepromenade könnte so in der vorhandenen Form weiter genutzt werden. Die Lebensdauer der neuen Brücke wird mit 80 bis 100 Jahren angegeben, sie ist wartungsfrei. Haushaltsmittel für diese Maßnahme müssten im Finanzhaushalt zusätzlich bereitgestellt werden. Nach einem entsprechenden Beschluss könnte die Maßnahme innerhalb von rund sechs Monaten umgesetzt werden.

Die zweite Alternative beinhaltet den ersatzlosen Rückbau der Brücke und die Verschwenkung der Auepromenade in Richtung „Am Edelhof“. Die Brücke wird bei dieser Variante ersatzlos zurückgebaut. Die „Auepromenade“ wird nördlich an der Aue entlang geführt und in die Straße „Am Edelhof“ einmünden. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf zirka 45.000 Euro geschätzt. Abbrucharbeiten schlagen mit zirka 20.000 Euro zu Buche, Erdarbeiten mit zirka 10.000 Euro und Straßenbauarbeiten mit zirka 15.000 Euro.

Vorteilhaft ist laut der Verwaltungsvorlage, dass das Brückenbauwerk und die abgängigen Brückenvorfelder komplett zurückgebaut werden. Zukünftig sind keine Prüfungen und Unterhaltungsarbeiten am Brückenbauwerk notwendig. Der Rückbau der Brücke müsste aus den Haushaltsmitteln zur Brückenunterhaltung aus dem Ergebnishaushalt erfolgen. Die Haushaltsmittel zur Verschwenkung der „Auepromenade“ müssten zusätzlich im Finanzhaushalt bereitgestellt werden.
Eine Ausführung der Arbeiten wäre durch die Jahresverträge ohne zusätzliches Vergabeverfahren möglich. Eine zeitliche Umsetzung könnte nach der Beschlussfassung innerhalb von zehn bis zwölf Wochen erfolgen. Hierbei handelt es sich nur um grobe Kostenschätzungen. Detaillierte Planungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden.

Eine ursprünglich geplante Alternative mit einer Erneuerung des Brückenbelags und Montage von Geländern muss aufgrund des desolaten Zustands der Träger verworfen werden. Die Schäden am Träger lassen eine weitere Nutzung nicht zu.

Verwaltungsseitig wird Alternative zwei mit dem Rückbau der Brücke und Verschwenkung der „Auepromenade“ vorgeschlagen. Die Maßnahme sei günstiger und lasse sich kurzfristig umsetzen. Durch den Rückbau der Brücke würden die regelmäßigen Prüfungen entfallen (zwei Mal jährlich Beobachtung, ein Mal jährlich Besichtigung, alle drei Jahre einfache Prüfung, alle sechs Jahre Hauptprüfung) mit den daraus resultierenden Kosten.
Über das Brückenbauwerk existieren keine Unterlagen wie ein Brückenbuch, Unterlagen zur Gründung oder anderes, sodass es auch bei einer neuen Brücke auf den alten Widerlagerwänden immer wieder zu kostenintensiven Unterhaltungsarbeiten kommen könne.

Der Beschlussvorschlag lautet konkret, dass der Verwaltungsausschuss beschließt, die Brücke „Auepromenade“ Willershausen zurück zu bauen, und die Auepromenade in Richtung der Straße „Am Edelhof“ weiterzuführen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 Euro werden zusätzlich im Finanzhaushalt bereitgestellt.art