Die Tierhalter müssen „Meldung machen“

Beiträge zur Tierseuchenkasse fallen gegenüber dem Vorjahr geringer aus

Auch das Kamerun-Schaf muss gemeldet werden.

Sebexen. Halter von Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen dürfen sich freuen: Die Beiträge zur Tierseuchenkasse fallen für sie geringer aus als im Vorjahr. Rinderhalter können mit gegenüber dem Vorjahr konstanten Beiträgen rechnen.

 

Für die meisten Geflügelarten dagegen wird es wegen der Geflügelpest im Winter 2016/17 teurer, bei den von der Geflügelpest am stärksten betroffenen Puten sogar sehr deutlich.

Diese Tendenz meldet die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK). Sie erinnert Tierhalter zugleich an die Abgabe ihrer Bestandsmeldungen, denn nur diese garantiert im Seuchenfall auch den Anspruch auf Leistungen.

Die Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel (außer Tauben) müssen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse bis zum 17. Januar die Zahl der am 3. Januar gehaltenen Tiere melden.

Für Rinderhalter erübrigt sich die Meldung, da die TSK die Rinderbestandszahlen aus der HIT-Datenbank übernimmt. Die Tierseuchenkasse unterstützt Tierhalter nicht nur im Seuchenfall, sondern fördert über Impfprogramme und andere Vorsorgestrategien auch die Seuchen- und Krankheitsprophylaxe und damit die Gesundheit der Tiere.

Die Beiträge der Niedersächsischen Tierseuchenkasse werden jährlich nach den Ausgaben, die im Folgejahr zu erwartet sind, berechnet. Dies sind insbesondere die Kosten für Untersuchungen auf verschiedene Tierseuchen, für Impfprogramme, die Tierkörperbeseitigung und Ohrmarken. Einzubeziehen sind auch die Ausgaben aus dem Vorjahr. Gab es größere Seuchenausbrüche, wie den Geflügelpestzug im vergangenen Jahr, schlägt dies zumeist deutlich zu Buche. Schließlich muss für jede Tierart eine Rücklage in einer bestimmten Höhe vorgehalten werden, um auch größere Seuchenausbrüche finanzieren zu können. Die Kosten der Tierkörperbeseitigung sind nach Mitteilung der TSK im vergangenen Jahr etwas gesunken, hier kann für 2018 mit einem geringeren Mittelansatz geplant werden. Dies macht sich bei allen Tierarten auch finanziell bemerkbar.

Die Beitragshöhe beträgt im Einzelnen 6,50 Euro für ein Rind, 0,65 Euro für ein Schwein, bei Pferden 1,30 Euro, bei Schafen und Ziegen bei jeweils 1,65 Euro. Die Beitragssätze für Geflügel reichen von 0,0301 Euro für ein Masthähnchen bis zu 0,6890 Euro für Putenhähne. Die Halter von Schafen und Ziegen müssen nach den Beschlüssen zur Beitragssatzung mindestens 20 Euro bezahlen.lpd