Eingeschränktes Halteverbot soll Verkehrssicherheit fördern

Landkreis Northeim informiert auf GK-Anfrage zur Situation in der Eboldshäuser Straße in Kalefeld

Beim Vorbeifahren an parkenden Autos auf der Gegenfahrbahn ist erhöhte Vorsicht geboten.

Kalefeld. Seit einem dreiviertel Jahr gilt für die Südseite der Eboldshäuser Straße ab Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 3 ein eingeschränktes Haltverbot. Diese auf Antrag der Gemeinde Kalefeld angeordnete Regelung war nach Auskunft des Landkreises erforderlich, weil Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrbahn an den parkenden Fahrzeugen vorbei fahren müssen und den Gegenverkehr durch die Kurve nicht einsehen können. Autofahrer berichten, dass es weiterhin mitunter zu kniffligen Situationen kommt.

Dies könne der Fall sein, wenn Autos vor dem Halteverbotsbereich und auf der Gegenseite parken und Fahrzeugführer beim Vorbeifahren nicht die nötige Vorsicht walten lassen. Für geschwindigkeitsregulierende Maßnahmen zusätzlich zum eingeschränkten Halteverbot sieht der Landkreis Northeim, keine Voraussetzungen. Eine „Tempo-30-Regelung“ sei hier nicht möglich, weil es sich um eine klassifizierte Straße –­ eine Kreisstraße – handelt, teilt die Behörde auf GK-Anfrage mit. „Allgemein ist zu sagen, dass parkende Fahrzeuge die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer reduzieren“, heißt es in der Antwort der Behörde.

Die getroffene Regelung mit dem eingeschränkten Halteverbot soll den Anwohnern das Be- und Entladen ihrer Fahrzeuge ermöglichen. Die Kontrolle obliege dem Fachbereich Ordnungsangelegenheiten des Landkreises. Dieser verweist abschließend darauf, dass die Eboldshäuser Straße im Protokoll der vergangenen Verkehrsschau nicht erwähnt ist.art