58.000 Euro für Durchlass-Neubau

Am Montag: Ortstermin für Ausschuss am Drögenbergsweg im Fissekental

Von der Fissekentalstraße (Kreisstraße 603 in Richtung Willensen), kurz hinter dem „Haus Emma“ führt südseitig der Feldweg „Drögensberg“ über einen kleinen Bachlauf bergan in die Willershäuser Feldmark. Der Durchlass über den Bach ist marode. Eine 7,5-Tonnen-Begrenzung für Fahrzeuge ist ausgewiesen. Am 28. August will sich der Ausschuss für Gemeindeentwicklung um 18.30 Uhr vor Ort informieren. Anschließend wird über einen Durchlass-Neubau und die Ausweisung von Haushaltsgeldern in öffentlicher Sitzung beraten, die um 19.30 Uhr im Gasthaus Zwickert in Oldenrode beginnt.

Willershausen. Brücken- und Durchlass-Prüfungen müssen durchgeführt werden und führen auch leider immer wieder zu Beanstandungen. Dann ist die Gemeinde aufgefordert zum Handeln. Am kommenden Montag hat sich der kommunale Ausschuss für Gemeindeentwicklung mit der Erneuerung eines Durchlasses über einen Bach im Fisskental in der Gemarkung Willershausen zu befassen.

Tonnen-Beschränkung

Bei einer Überprüfung des Durchlasses „Drögenbergsweg“ an der „Fissekentalstraße wurden im Mai „massive Schäden“ festgestellt, die die Standsicherheit des Bauwerks beeinträchtigen. Aus diesem Grund wurde eine Beschränkung für den Fahrzeugverkehr von 7,5 Tonnen angeordnet, entsprechende Schilder stehen am Durchlass.

Der Durchlass ist als Zufahrt für den angrenzenden Wirtschaftsweg, über die anliegenden landwirtschaftlichen Flächen erschlossen werden.

Wie es in den Beratungsunterlagen für den Ausschuss heißt, ist aufgrund der Gewichtsbeschränkung auf 7,5 Tonnen eine Nutzung mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen nur bedingt möglich. Da eine Abfuhr – inbesondere in Ernte-Zeiten – über angrenzende unbefestigten Graswege nicht möglich war, musste die Ernte weiträumig über die Straße „Weglange“ und angrenzende Wirt- schaftswege abgefahren werden.

Eine Sanierung des Durchlasses ist nicht möglich. Um den Durchlass wieder als Hauptzufahrt für die landwirtschaftlichen Flächen nutzen zu können, ist ein Neubau notwendig. Für einen Neubau des Durchlasses ist eine wasserbehördliche Genehmigung der der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Northeim) erforderlich.

Nach einer ersten Kostenschätzung und einem Honorarangebot über die notwendigen Ingenieurleistungen entstehen folgende Kosten für die Durchlass-Erneuerung: Baukosten: zirka 33.000 Euro; Ingenieurhonorar: zirka 10.000 Euro; Baugrunduntersuchung: 1.800 Euro; Vermessung: 1.800 Euro; Wasserbehördliche Genehmigung: 4.200 Euro. Damit ergeben sich Gesamtkosten von zirka 50.800 Euro.

Um die Ernte 2018 wieder durch Zufahrt über einen neuen Durchlass sicher zu gewährleisten, müssten jetzt der erste Teil der Ingenieurleistungen, die Baugrunduntersuchung, die Vermessung und die Wasserbehördliche Genehmigung beauftragt werden.

Dafür wären Haushaltsmittel in Ho¨he von 8.500 Euro erforderlich, die jedoch im kommunalen im Haushalt 2017 nicht zur Verfu¨gung stehen. Sollte sich die kommunalen Gremien für die Erneuerung des Durchlasses aussprechen, wären umgehend wenigsten 8.500 Euro im 1. Nachtragshaushalt 2017 auszuweisen und im Etat 2018 wären die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 42.000 Euro bereit zu stellen.eh