Kreistag entscheidet am 8. Dezember über die Zukunft der Auetalschule

Es zeichnet sich ab: Aufhebung der Oberschule am Standort Kalefeld zum Schuljahresende 2017/2018

Kalefeld. In öffentlicher Sitzung wird der Kreistag am Freitag, 8. Dezember, unter Tagesordnungspunkt 15 nun wohl endgültug über die Zukunft der Auetalschule Altes Amt, der Oberschule in Trägerschaft des Landkreises Northeim amStandort Kalefeld befinden.

In den umfangreichen Unterlagen zu diesem Punkt heißt es unter anderem:

„In seiner Sitzung am 10. März dieses Jahres hat der Kreistag beschlossen: „Die Auetalschule Altes Amt soll die Chance zu einer positiven Entwicklung der Schülerzahlen bekommen. Gleichzeitig wird ihre infrastrukturelle Bedeutung anerkannt, indem das Schulangebot in der Fläche solange wie möglich erhalten bleibt. Eine Außenstellen-Lösung ist schulbehördlich in Frage gestellt worden und wird auch derzeit von der Oberschule Bad Gandersheim sowie von der Auetalschule nicht gewollt.

Im Einzelnen soll gelten:

I. Die Auetalschule in Kalefeld soll fortgeführt werden, solange die Zweizügigkeit im Sinne des Klassenbildungserlasses gewährleistet ist. Für zwingend erforderliche Brandschutzmaßnahmen und notwendige Umbauten sind für die Ausführung in 2018 im Haushaltsjahr 2017 Kosten in Höhe von 260.000 Euro einzuplanen.

II. Im Falle der Auflösung des Schulstandortes ist das Gebäude in der Buchtstraße zum frühestmöglichen Zeitpunkt für schulische Zwecke nicht mehr zu nutzen. Die Schule wird ihr Angebot in diesem Fall drei Jahre lang auslaufend aufrechterhalten, die danach verbleibenden Schülerinnen und Schüler wechseln an andere Schulen.

III. Die Landrätin wird beauftragt, mit der Gemeinde Kalefeld Gespräche mit dem Ziel einer Übertragung des Gebäudes, insbesondere der Auetalhalle und der Sportanlagen, auf die Kommune zu führen. Ziel soll ihre dauerhafte Bereitstellung zur Nutzung durch die örtlichen Vereine sein.“
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10. März ist die Auetalschule Altes Amt wegen Unterschreitung der Zweigzügigkeit aufzuheben, zumal nach der Schülerprog- nose auch künftig die Zweizügigkeit weder nach der Verordnung für die Schulorgan- sation noch nach dem Klassenbildungserlass zu erreichen ist. Auch für den Schulstandort Bad Gandersheim zeichnet sich spätestens mittelfristig ab, dass die Zweizügigkeit auch nach dem Klassenbildungserlass nicht zu erreichen ist.

Mit Genehmigung der Landesschulbehörde kann eine Schule eine Außenstelle führen. Schon im Vorfeld der Beratungen hatten sich die Schulleiterinnen der Oberschulen in Kalefeld und Bad Gandersheim aus organisatorischen und pädagogischen Gründen gegen eine Außenstellenlösung ausgesprochen.
Am Schulstandort Kalefeld sind 14 Klassenräume vorhanden, am Schulstandort Bad Gandersheim 31. Im Schulgebäude in Bad Gandersheim ist neben der Oberschule auch die Osterbergschule/Förderschule Schwerpunkt Lernen untergebracht.

Eine Beschulung am Schulstandort Kalefeld scheidet aus, da es dort an den notwendigen Klassenräumen mangelt. Eine umfangreiche bauliche Erweiterung des Schulgebäudes Kalefeld bei gleichzeitigem Leerstand des Schulgebäudes in Bad Gandersheim wäre aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber dem Steuerzahler nicht zu vertreten.

In Abstimmung mit den Leitungen beider Oberschulen und der Landesschulbehörde könnte die Beschulung in Bad Gandersheim ab dem Schuljahr 2018/2019 abweichend vom Kreistagsbeschluss vom 10. März durchgeführt werden, dies wie folgt: Beginnend mit dem neuen 5. Schuljahrgang werden die Schülerinnen und Schüler aus Bad Gandersheim und der Gemeinde Kalefeld gemeinsam beschult. Die Klassen 6 bis 10 werden auslaufend in den Klassenverbänden beschult, wie sie im Schuljahr 2017/2018 in Bad Gandersheim und Kalefeld bestanden haben.

Der Schulvorstand der Oberschule Bad Gandersheim hat sich in seiner Sitzung am 7. August einstimmig der Stellungnahme der Schulleitung, wonach nur die Aufhebung der Auetalschule Altes Amt zielführend sei.

Der Schulvorstand der Auetalschule Altes Amt Kalefeld hat in seiner Sitzung am 15. August festgelten, dass die Auetalschule Altes Amt/Oberschule Kalefeld, so lange erhalten bleiben soll, wie die Schulqualität der Oberschule gewährleistet ist. Andernfalls soll eine neue Schule eingerichtet werden, in der die pädagogischen Konzepte der Auetalschule mit einfließen und bestehende Klassen und Lerngruppen aus Kalefeld bis zu ihrem Abschluss zusammen bleiben.

Bei schulorganisatorischen Entscheidungen wie der Aufhebung einer Schule ist das Interesse der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen. Betroffen wären die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in Echte und Düderode, wenn die Schulwahl auf eine Oberschule fallen sollte. Betroffen sind auch die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis 9 der Auetalschule Altes Amt. Nicht betroffen sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 10. Schuljahrganges, weil diese die Oberschule noch in Kalefeld abschließen werden.

Schülerbeförderung

Der Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen kann für den Fall einer Aufhebung und der vollständigen Schließung der Auetalschule Altes Amt mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 keine detaillierte Prognose für die Schülerbeför- derung abgeben, da einige Bedingungen noch nicht geklärt sind.
Der Zweckverband hat im Oktober erklärt: Die vorhandenen Fahrzeugkapazitäten reichen nicht aus. Es ist von einem Mehrbedarf von zwei bis drei Fahrzeugen auszugehen, dies hängt auch von der räumlichen und zeitlichen Struktur der Grundschule/n in der Gemeinde Kalefeld ab. Zudem verbleibt immer eine gewisse Unsicherheit durch die nicht kalkulierbare Schulwahl der jährlich nachrückenden Fünftklässler. Die Kosten für ein zusätzliches Fahrzeug können mit 65.000 Euro im Jahr angenommen werden; in der Summe ergeben sich 130.000 bis 195.000 Euro Mehrkosten jährlich.

Nachnutzung in Kalefeld

Über die weitere Nutzung der schulischen Anlagen in Kalefeld hat es im August ein Gespräch mit Vertretern der Gemeinde Kalefeld und Vertretern der die Schulsporthalle Kalefeld nutzenden Vereine gegeben. Seitens dieser Vertreter wurde nachvollziehbar vorgetragen, dass die Turnhalle für die Daseinsvorsorge eine erhebliche Bedeutung hat und unbeschadet einer im Raum stehenden Schließung der Auetalschule zu erhalten sei.

Die Turnhalle ist räumlich und technisch mit der Schule verbunden und in Teilberei- chen sanierungsbedürftig. Um die Turnhalle langfristig autark zu betreiben, müssten bauliche und technische Maßnahmen durchgeführt werden. In der Erwartung, dass die Gemeinde Kalefeld die Turnhalle nach der im Raum stehenden Schließung der Schule in ihr Eigentum übernimmt, hat Landrätin Klinkert-Kittel einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt und Kofinanzierungsmittel beim Innenministerium beantragt. Im Fall einer positiven An- tragsbewilligung kann laut Landrätin Umsetzung der baulichen Maßnahmen in der Sporthalle nur dann erfolgen kann, wenn die Gewähr besteht, dass die Halle für die Dauer der vorgegebenen Zweckbindungsfrist für die Daseinsvorsorge zur Verfügung steht. Dies wäre gegenüber dem Landkreis Northeim von der Gemeinde Kalefeld verbindlich zu erklären. Vorstellbar wäre aber auch eine Übertragung der Turnhalle auf einen Verein, wenn damit einhergehend die Gemeinde Kalefeld die Garantenpflicht für die Dauer der Zweckbindungsfrist übernehmen würde.

Ende September hat in der Auetalschule Altes Amt ein Gespräch stattgefunden, an dem die amtierenden und stellvertretenden Schulleitungen der Auetalschule Altes Amt und der Oberschule Bad Gandersheim, Elternvertreter der Auetalschule Altes Amt, der Bürgermeister der Gemeinde Kalefeld und ein Vertreter der Landesschulbehörde teilnahmen. Dabei wurde deutlich, dass eine mehrjährige auslaufende Beschulung in Kalefeld aus pädagogischen nicht sinnvoll ist.

Landrätin Klinkert-Kittel hat angeregt, den Kreistagsbe- schluss vom 10. März abzuändern, und dies wie folgt: 1. „Die Auetalschule Altes Amt/Oberschule Kalefeld, wird mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 aufgehoben. Die Beschulung erfolgt ab dem Schuljahr 2018/2019 an der Oberschule Bad Gandersheim. Für die Schuljahrgänge 6 bis 10 erfolgt die Beschulung ab dem Schuljahr 2018/2019 auslaufend unter Beibehaltung der an den Schulstandorten Bad Gandersheim und Kalefeld im Schuljahr 2017/2018 jeweils gebildeten Klassenverbände. Die schulbehördliche Genehmigung ist unverzüglich einzuholen.“

Oder:

2. „Die Auetalschule Altes Amtwird aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10. 3.2017 mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 aufgehoben. Die Beschulung am Standort Kalefeld wird drei Jahre lang auslaufend aufrecht erhalten. Die danach verbleibenden Schülerinnen und Schüler wechseln an die Oberschule Bad Gandersheim. Die schulbehördliche Genehmigung ist unverzüglich einzuholen.“

Dem Beschlussvorschlag 2 hat der Ausschuss für Schule und Sport des Landkreises mehrheitlich zugestimmt und zur Beschlussfassung durch den Kreistag empfohlen. Mit dem Zusatz: „Die Turnhalle wird nach Sicherstellung der Zweckbindungsfrist vom Landkreis saniert und in Abstimmung mit der Gemeinde Kalefeld in deren Eigentum zur öffentlichen Nutzung zugeführt.“red