Landwirte dürfen Erntetransportfahrzeuge am Straßenrand vorübergehen abstellen

Ausnahmeregelung auf August begrenzt / Grund: Aufgeweichte Ackerflächen

Wenn landwirtschaftliche Transport- und Erntemaschinen auf den Straßen unterwegs sind, sollten Verkehrsteilnehmer besondere Vorsicht walten lassen.

Altes Amt. Landwirtschaftliche Transportfahrzeuge im Ernteeinsatz dürfen auf einfachen Antrag ab sofort vorübergehend am Straßenrand abgestellt werden. Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitteilt, hat das Verkehrsministerium diese Ausnahme für die von extremen Niederschlägen betroffenen Regionen des Landes zugelassen. Das zurzeit erhöhte Gefahrenpotenzial durch das verlangsamte Auf- und Abbiegen sowie die verstärkte Verschmutzung der Straßen soll dadurch entschärft werden. Die Regelung soll für den Erntemonat August gelten und ist auf fünf Stunden pro Tag begrenzt.

Der massive Regen der zurückliegenden Wochen ist der Grund für die befristete Ausnahme. Vielerorts sind die Ackerflächen derart durchnässt, dass sie von schweren Transport- und Erntemaschinen kaum befahren werden können. „Das Auf- und Abfahren vom Feld ist durch das Einsinken der Fahrzeuge deutlich verlangsamt und die nassen Erd- und Bodenreste an den Reifen verschmutzen die Straßen. Beides belastet die Verkehrssicherheit;“ so Kammerpräsident Gerhard Schwetje.

Daher hätten die Landwirtschaftskammer und das niedersächsische Landvolk die Initiative ergriffen und in Absprache mit dem Niedersächsischen Landkreistag eine Ausnahmeregelung beim Niedersächsischen Verkehrsministerium vorgeschlagen. „Das Anliegen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Landvolkes findet meine volle Unterstützung“, betonte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies. „Die Folgen des Hochwassers sind an vielen Stellen deutlich spürbar, so auch in der Landwirtschaft. Mit der Ausnahmegenehmigung möchte ich die betroffenen Landwirte in der schwierigen Situation bei der Ernte unterstützen. Zugleich vermeiden wir damit eine erhöhte Verschmutzung der Straßen und halten die Verkehrssicherheit aufrecht."

Mit dieser Ausnahme werden die Landkreise als zuständige Stellen gebeten, das vorübergehende Abstellen von Transportfahrzeugen, die das Erntegut abtransportieren sollen, am Straßenrand zuzulassen. Dazu müssen die betroffenen Landwirte lediglich bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Landkreises per E-Mail einen formlosen Antrag stellen. Voraussetzung für das Abstellen der Fahrzeuge ist, dass diese entsprechend gesichert sind und kenntlich gemacht werden. Dazu können die Landwirte gelbes Rundumlicht, Warndreiecke, Trassenband oder Baken einsetzen. An unübersichtlichen Stellen wie etwa Kurven oder Bergkuppen und in Straßenabschnitten mit Überholverbot ist das Abstellen auch weiterhin nicht erlaubt.

Die Landwirtschaftskammer nimmt diese Regelung zum Anlass, noch einmal auf das erhöhte Aufkommen landwirtschaftlicher Fahrzeuge während der Erntezeit hinzuweisen. Besondere Vorsicht ist beim Rechtsabbiegen der zum Teil überbreiten Maschinen geboten, da diese dabei oft weit nach links ausholen müssen und dafür die ganze Straßenbreite nutzen.

Aufgrund des nassen Wetters ist generell häufiger mit verunreinigten Straßen durch unvermeidliche Boden- und Erntereste, die sich in der Bereifung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge festsetzen, zu rechnen. Auch wenn die Landwirte bemüht sind, schnell Abhilfe zu schaffen, müssen sich Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr durch verschmutzte und damit rutschige Straßen einstellen.red