Osterfeuer in Kalefeld geplant

Thema im Ortsrat: Veranstalter wollen Brauchtum sowohl am Westerberg als auch am Kahlberg pflegen

Kalefeld. Nach zwei Jahren coronabedingter Unterbrechung sind in diesem Jahr in Kalefeld wieder Osterfeuer geplant. Deren Ausrichtung ist am Mittwochabend ein Thema in der Sitzung des Ortsrates gewesen, zu der sich das Gremium im Gasthaus Kasten/ Wille getroffen hat.

Die Osterfeuergemeinschaft will das Traditionsereignis am Ostersonnabend, 16. April, in gewohnter Form veranstalten. Es wird für kulinarische Verpflegung ab 19 Uhr und Getränke gesorgt sein, kündigte Marco Thiedmann an, der sowohl Mitglied des Ortsrates als auch der Osterfeuergemeinschaft ist.
Welche genauen Pandemieregeln am Osterwochenende gelten, ist derzeit noch unklar. Thiedmann verwies darauf, dass die Osterfeuergemeinschaft ein Hygienekonzept vorbereitet habe, das auch die Umsetzung der 3G-Regel ermögliche.

Treffen zum Einsammeln von Holz ist am Veranstaltungstag für 9 Uhr am Schützenplatz angesetzt, im Anschluss erfolgt der Aufbau am Westerberg. Helfer sind gerne gesehen, betonte Ingo Henne am Rande des öffentlichen Teils der Sitzung.

Für die Ausrichtung eines Osterfeuers am Kahlberg hat die Volleyballspielgemeinschaft Echte/Kalefeld ihr Interesse für Ostersonntag kundgetan, erläuterte Ortsratsmitglied Daniel Hille. Die SG habe vor zwei Wochen Kontakt zu ihm aufgenommen, nun möchte er zeitnah noch einmal mit den Verantwortlichen der Spielgemeinschaft über die möglichen Auflagen sprechen.

Ortsbürgermeisterin Kerstin Martin hatte zuvor über ein Anfang der Woche geführtes Telefongespräch mit Ortsbrandmeister Jan Bialaschewitz von der Freiwilligen Feuerwehr Kalefeld berichtet, die ebenfalls angeboten habe, ein Osterfeuer am Kahlberg zu organisieren und für Verköstigung zu sorgen. Für die Klärung der Ausrichterfrage soll das Ergebnis des Gesprächs abgewartet werden, das Hille mit der Volleyballspielgemeinschaft Echte/Echte führen will.
Die Ortsbürgermeisterin hatte in ihren Ausführungen auch auf ein Schreiben der Verwaltung vom 7. März verwiesen, wonach die Osterfeuer bis spätestens zum Montag, 28. März, angemeldet werden sollen.art