Schutzgebiete sollen vor Borkenkäfer geschützt werden

Eine massive Ausbereitung des Schädlings wird in diesem Frühjahr erwartet

Westerhof. Aufgrund einer befürchteten massiven Ausbreitung des Borkenkäfers in Niedersachsen haben das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten empfohlen, die zeitliche Begrenzung für die Holzentnahme und Pflege in Natura-2000-Gebieten vorübergehend auszusetzen. Die Unteren Naturschutzbehörden sind angehalten, die notwendige Zustimmung für die vom Borkenkäfer betroffenen Schutzgebiete zu erteilen.

Das Orkantief Friederike und eine extreme und lang anhaltende Trockenperiode im Jahr 2018 hatten günstige Bedingungen für die Vermehrung des Borkenkäfers geschaffen. Das trotz umfangreicher Gegenmaßnahmen verbliebene Sturmholz bot den Borkenkäfern große Mengen bestgeeignetes Brutmaterial, das zusammen mit der warmen Witterung im Sommer und Herbst 2018 eine hohe Anzahl von überwinterungsfähigen Exemplaren bedingt hat. Daher wird von einer sehr hohen Ausgangspopulation im Frühjahr 2019 ausgegangen.

Innerhalb von Natura 2000-Gebieten darf in der Regel zwischen März und September (1. März bis 31. August) Holz nur geerntet werden, wenn die untere Naturschutzbehörde dem zugestimmt hat. So sollen die Fortpflanzungs- und Ruhestätten wertbestimmender Tierarten geschützt werden.

Für das Jahr 2019 wird den betroffenen Landkreisen empfohlen, diese Regelung aufzuheben. So soll es möglich sein, eine sachgemäße Bekämpfung des Borkenkäfers sowie eine fachgerechte Aufarbeitung des Holzes und eine Entfernung von Alt- und Totholz in den Schutzgebieten vorzunehmen. Auch der punktuelle, nicht flächige Pflanzenschutzmitteleinsatz ist gegebenenfalls gestattet,  etwa um gestapeltes Holz gegen Borkenkäfer zu behandeln.eh/red