Wassergebühren sinken leicht

Der Finanzausschuss tagte / Positiver Jahresabschluss 2018 zur Beschlussfassung empfohlen

Der Finanzausschuss der Gemeinde Kalefeld beschäftigte sich mit dem Jahresabschluss 2018.

Kalefeld. Die Wassergebühr sinkt in der Gemeinde Kalefeld von 2,99 Euro pro Kubikmeter auf 2,77 Euro (netto). Das ergibt sich aus dem Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung, mit der sich der Finanzausschuss am Dienstag beschäftigte. Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2017 hat sich demnach eine Unterdeckung in Höhe von etwa 12.730 Euro ergeben, für das Jahr 2018 jedoch eine Überdeckung in Höhe von 58.380 Euro. Als Ergebnis der Nachkalkulation für diesen zweijährigen Gebührenzeitraum steht zur Folge eine Überdeckung von 45.654 Euro, die innerhalb der nächsten drei Jahre zu verrechnen ist und somit dem Gebührenzahler zu Gute kommt.

Die beiden anderen Tagesordnungspunkte über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung und über die Beschlussfassung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung wurden auf Antrag des Gemeindebürgermeisters, Jens Meyer, von der Tagesordnung genommen, da hier eine Nachkalkulation erfolgen müsse. Die beiden Punkte sollen in der nächsten Sitzung am 12. November behandelt werden. Außerdem beschäftigte sich der Ausschuss mit der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018, die ohne Einschränkungen an den Rat zur Beschlussfassung empfohlen wurde.

Das Jahresergebnis 2018 der Gemeinde Kalefeld lag mit 1.014.173 Euro leicht über dem Planansatz des zweiten Nachtragshaushalts in Höhe von 944.900 Euro. Die Gründe für diesen hohen Jahresüberschuss resultieren zum einen daraus, dass sich die Steuererträge positiv entwickelten. Hierfür ist vor allem die Gewerbesteuer verantwortlich, deren Aufkommen sich in 2018 mit 3.798.683 Euro im Vergleich zu 2017 (2.212.289 Euro) um fast 72 Prozent erhöht hat. Im Bereich der Kindertagesstätten kam es aufgrund der Jahresabschlüsse 2017 der freien Träger zu einer Erstattung von insgesamt 106.000 Euro, die das Ergebnis entsprechend verbessert haben. Die Schlüsselzuweisung lag mit allerdings mit 1.673.080 Euro deutlich unter dem Vorjahresergebnis in Höhe von 1.979.680 Euro, da die maßgebliche Steuerkraftmesszahl der Gemeinde Kalefeld im entsprechenden Zeitraum von Oktober 2016 bis September 2017 aufgrund des gestiegenen Gewerbesteueraufkommens bereits deutlich höher als im Vorjahreszeitraum war.

Dass sich diese Verringerung der Schlüsselzuweisung im Jahr 2019 weiter fortsetzten und aufgrund der sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen 2018 noch deutlich stärker ausfallen werde, geht aus den Erläuterungen zu der Jahresrechnung hervor.

Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Unterhaltung Grundstücke und Gebäude) wurde der Ansatz von 2.522.800 Euro um 164.440 Euro unterschritten. Es wurden lediglich Aufwendungen in Höhe von 2.358.359 Euro verbucht.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass noch zahlreiche offene Aufträge aus dem Jahr 2018 bestehen, welche bereits Haushaltmittel in 2018 gebunden hatten, aber noch keinen Aufwand im Jahr 2018 darstellen. Diese bestehenden Aufträge (Haushaltsreste im Ergebnishaushalt) wurden ins Jahr 2019 übertragen und haben ein Volumen von insgesamt 261.373 Euro. Diese übertragenen Mittel werden erst bei Eingang der entsprechenden Rechnungen aufwandswirksam gebucht. Somit wird hier das Ergebnis des Jahres 2018 entlastet und das Ergebnis des Jahres 2019 entsprechend nach der Aufwandsbuchung belastet.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.014.173 Euro wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben dazu verwendet, den noch verbliebenen doppischen Fehlbetrag auszugleichen in Höhe von 510.631 Euro auszugleichen. Mit dem verbleibenden Betrag in Höhe von 503.541 Euro wird erstmalig eine Rücklage gebildet.

Hierzu soll vom Gemeinderat ein entsprechender Beschluss über die Ergebnisverwendung gefasst werden. Durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss und den damit einhergehenden Abbau der Fehlbeträge konnte eine Vorgabe der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen erfüllt werden.

Die zweite Vorgabe, die jährliche Reduktion der Geldschulden (Liquiditätskredite und Investitionskredite) um 200.000 Euro pro Jahr, konnte im Jahr 2018 ebenfalls wieder erfüllt werden.hn/red