Weg für Neubau des Netto-Marktes geebnet

Verwaltungsausschuss beschließt Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Sportplatz“ in der Ortschaft Kalefeld

Zwischen dem bisherigen Markt (links) und der Seniorenwohnanlage soll nach den Plänen der neue Netto-Markt entstehen. Die Verkaufsfläche wird um cirka 200 Quadratmeter wachsen.

Kalefeld. Der Betreiber des Netto-Marktes in Kalefeld plant einen Neubau. Angedacht ist das Vorhaben auf dem Grundstück zwischen dem jetzigen Netto-Markt und der Seniorenwohnanlage. Um das Vorhaben umsetzen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Sportplatz“, Kalefeld erforderlich. Der Verwaltungsausschuss hat am Donnerstagabend den Satzungsentwurf aus diesem September mit den Änderungen und der zugehörigen Begründung sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Parallel dazu soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Zuvor hatten bereits der Gemeindeentwicklungsausschuss und der Ortsrat Kalefeld ein zustimmendes Votum abgegeben.

Durch den Neubau wird sich die Verkaufsfläche von derzeit 800 auf dann 1000 Quadratmeter erhöhen, erläutert Projektentwickler Jan Vogt, Vorstand der Part AG, auf GK-Anfrage. Ziel sei es, „den Lebensmittelmarkt den heutigen und zukünftigen Anforderungen an moderne Verbrauchermärkte zur weiteren Gewährleistung der Nahversorgung der Gemeinde Kalefeld mit seinen umliegenden Gemeindeteilen an diesem Standort anzupassen“, heißt es in der Erläuterung zur Bebauungsplanänderung.

Mit dem Start der Baumaßnahmen rechnet Vogt im Jahr 2024. Für die Nachnutzung des jetzigen Marktes gebe es derzeit drei gewerbliche Alternativen.
Der Neubau und die Angebotserweiterung „kann für unsere Kommune nur gut sein“, betont Gemeindebürgermeister Jens Meyer, der auch auf die strategisch günstige Lage verweist. Wichtig sei die Aussage der Part AG, dass das alte Gebäude weiter genutzt wird und es keinen Leerstand an dieser Stelle gebe.
Die Gemeinde Kalefeld hatte 1993 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Sportplatz“ aufgestellt, um eine Nachnutzung der bisherigen Gewerbeflächen zu ermöglichen und dem Bedarf an einer Gewerbeentwicklung für Gewerbetreibende der Gemeinde Rechnung zu tragen.

Zur Anpassung an die bauliche Entwicklung des Gewerbegebietes wurde der Bebauungsplan bisher zweimal geändert. Mit der ersten Änderung wurden ergänzende Festsetzungen für die zukünftige und bessere Entwicklung des südlich des Birkenweges vorhandenen Gewerbegebietes erlassen.

Mit der zweiten Änderung aus dem Jahr 2009 wurde für das Plangebiet des Bebauungsplans der Einzelhandel mit Ausnahme des Handwerks- und Dienstleistungshandels ausgeschlossen. Grundlage sei laut den Erläuterungen gewesen, dass für den nördlichen Bereich ein Netto-Markt vorhanden war und Baugenehmigungen für einen weiteren Lebensmitteldiscounter mit Getränkemarkt für die freien Flächen nördlich des Birkenweges vorlagen und weitere Einzelhandelsansiedlungen mit Zentrierung des Lebensmittelhandels an diesem Standort ausgeschlossen werden sollten. Das verbleibende Gewerbegebiet sollte vorrangig umsiedelnden Gewerbebetrieben aus der Gemeinde zur Verfügung stehen.

Mit der Wiederzulassung des Einzelhandels im nördlichen Bereich durch die nun beschlossene dritte Änderung sollen die bestehende Nutzung planungsrechtlich gesichert und bauliche Entwicklungen, auch der Neubau des Marktes sowie eine sinnvolle Nachnutzung des bestehenden Marktgebäudes im Einzelhandelsbereich „zur Stärkung der periodischen Versorgung der Bürger ermöglicht werden“, so der Erläuterungsbericht.art