Antrag von CDU und Die Grünen: Konsumgutscheine für Gandersheimer

Antrag in den Finanzauschuss verwiesen / Gutschein in Höhe von 50 Euro für Bürger / Wirtschaftlicher Aufschwung erzielt

Bad Gandersheim. Die Neustartphase nach der Pandemie steht für die Bevölkerung kurz bevor. Diesen Neustart wollen die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen verstärkend begleiten. Hierfür haben die Vorsitzenden Timo Dröge (CDU) und Oliver Brzink (Die Grünen) einen Antrag gestellt, der beinhaltet, dass allen Gandersheimer Bürgern ein Konsumgutschein in Höhe von 50 Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Zur Prüfung wurde dieser zunächst in den Finanzausschuss verwiesen.

„Die Corona-Pandemie hat sowohl viele Unternehmen als auch deren Arbeitnehmer wirtschaftlich stark belastet. Hinzu kommt, dass insbesondere Familien mit Kindern durch geschlossene Kindergärten oder Schulen einer zusätzlich starken Belastung ausgesetzt waren“, begründen Brzink und Dröge einleitend ihren Antrag. Und weiter: „Die vom Staat ausgezahlten Wirtschaftshilfen für Unternehmer wurden zum Teil deutlich verzögert gezahlt oder die betroffenen Unternehmen bekamen aufgrund einer Vielzahl von bürokratischen Anforderungen gar nicht die Möglichkeit, Wirtschaftshilfen zu beantragen.“

Unter anderem durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht, rechnen viele Wirtschaftsforscher mit Insolvenzanträgen nach der Beendigung der Pandemie. „Die Nachwirkungen für viele Unternehmer, die dann die gestundeten Steuern, Krankenversicherungsbeiträge aber auch gestundete Mieten zahlen müssen und zwar zusätzlich zu den laufenden Zahlungen, wird diesen Insolvenzdruck noch einmal verstärken“, führen Brzink und Dröge in der Begründung aus. Für viele Unternehmer sei der verlorene Umsatz nicht aufholbar und auch die beschäftigten Arbeitnehmer müssen deutlich finanzielle Einbußen hinnehmen. Das Kurzarbeitergeld sichere nur 67 Prozent des Nettolohns ab. Erst bei deutlich längerer Kurzarbeit steige auch das Kurzarbeitergeld – Finanzielle Einbußen blieben aber immer bestehen.

Zu den Schließungen von Unternehmen durch die Corona-Pandemie schreiben Brzink und Dröge in der Antragsbegründung: „Der Staat hat es leider nicht geschafft, durch eine verlässliche Strategie, dieser Krise ausreichend entgegenzuwirken. Insbesondere die zu wenig bestellten Impfstoffe führten dazu, dass die Unternehmensschließungen erst jetzt langsam gelockert werden können. Einige Unternehmen waren in den vergangenen 15 Monaten mit Ausnahme der Sommermonate 2020 komplett geschlossen und hatten keine Möglichkeit, Einkommen zu erzielen. Mit der nun deutlich gestiegenen Impfquote, scheint es so zu sein, dass die Pandemie unter Kontrolle gebracht werden kann. Außerdem wird in den nächsten Monaten noch deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen.“
Um die Neustartphase verstärkend zu begleiten, soll durch Konsumsteigerung ein wirtschaftlicher Aufschwung erzielt werden. „Mit den 50 Euro zusätzlichem Geld pro Einwohner unserer Stadt kann ein Impuls von außerplanmäßigem Umsatz von ungefähr 500.000 Euro in unserer Stadt Bad Gandersheim innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielt werden“, benennen CDU und Die Grünen das Ziel.

Der Antrag von CDU und Die Grünen umfasst folgende Punkte

Im Antrag „Neustartprogramm für Bad Gandersheim – Wirtschaft stärken – Konsumgutscheine für alle Gandersheimer Bürger“ heißt es: „Der Stadtrat möge beschließen:

1) Jedem Bürger der Stadt, gleich welchen Alters, der seinen Erstwohnsitz am 30. April 2021 in Bad Gandersheim hatte, wird ein Gutschein über 50 Euro zur Verfügung gestellt.

2) Dieser Gutschein kann ausschließlich nach einem Einkauf oder nach einer Inanspruchnahme einer Dienstleistung bei Unternehmen, die ihren Geschäftssitz in Bad Gandersheim haben, in Anspruch genommen werden.

3) Der Gutschein ist über die Stadtkasse einzulösen. Die Gutschrift erfolgt unbar auf ein Konto des Antragstellers.

4) Der Zeitraum der möglichen Inanspruchnahme des Gutscheins erfolgt vom 1. Juli bis 31. Oktober 2021. Der Einkauf oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Der Antrag auf Auszahlung des Gutscheins muss spätestens am 31. Oktober 2021 bei der Stadtkasse eingegangen sein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

5) Zu diesem Zweck reicht der Antragssteller einen formlosen Antrag auf Erstattung der Auszahlung des Gutscheins bei der Stadtkasse ein. Als Nachweis reicht der Kassenbon oder eine Rechnung, aus der ersichtlich ist, dass der Umsatz bei einem Gandersheimer Unternehmen erfolgt ist.

6) Um einen Auszahlungsanspruch zu generieren, muss der Gesamtumsatz nicht bei einem Unternehmen getätigt werden. Es reicht aus, dass insgesamt ein Umsatz erfolgt ist, der den Auszahlungsbetrag von 50 Euro übersteigt.

7) Zu den einzulösenden Gutscheinen ist ein Nachweis eines Kaufs oder einer Dienstleistung bei folgenden Branchen vorzulegen: Einzelhandel (wobei der Lebensmitteleinzelhandel und alle Einzelhändler, die nicht von einer Schließung im Rahmen des zweiten Lockdowns ab dem 16. Dezember 2020 betroffen waren, hier ausgenommen sind); Gärtnereibetriebe; Gastronomie mit mindestens 40 Sitzplätzen (keine reinen Imbissbetriebe, die auch nicht in Nicht-Corona-Zeiten vom Geschäftsmodell eine Vielzahl an Außerhausverkäufen tätigen); Fitnessstudios, so es sich nicht um Bestandsverträge, sondern Neuverträge handelt, die im Förderzeitraum (1. Juli bis 31. Oktober) abschlossen wurden; Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Fußpflege; Solarienbetriebe, so es sich um Neuverträge handelt, die im Förderzeitraum abgeschlossen wurden.

9) Die Bürgermeisterin hat unverzüglich, spätestens mit Datum vom 7. Juli 2021 alle Bürger per Anschreiben über die Möglichkeit der Gutscheine zu unterrichten und in einem Anschreiben den Ablauf zu erörtern.

10) Die Bürgermeisterin benennt unverzüglich einen zuständigen Mitarbeiter, der für Fragen der Bürgerschaft zu Verfügung steht.

11) In dem Anschreiben an die Bürgerinnen und Bürger ist darauf hinzuweisen, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2021 den Beschluss auf Grundlagen des Antrags der Fraktion von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat. In diesem Anschreiben ist auch zu erwähnen, dass die Stadt Bad Gandersheim durch den in Punkt zehn benannten Mitarbeiter bei der Antragstellung auf Auszahlung des Gutscheins unterstützend mitwirkt.

12) Die Auszahlung der Gutscheine erfolgt nach Antragseingang. Die Vorbereitung in der Verwaltung ist bis zum 31. Juli abzuschließen. Die Auszahlung an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt ab dem 1. August 2021.“

Für die Unternehmen gebe es dabei keinen bürokratischen Aufwand, da diese den Gutschein nicht selber bei der Stadt einreichen. „Auch der Aufwand bei der Stadt ist überschaubar, weil durch das Stellen eines formlosen Antrags nur die Kontrolle der Kassenbons zu erfolgen hat“, erläutern die Vorsitzenden in ihrem Antrag. Es sei nur zu beachten, ob das Produkt bei den unter Punkt acht genannten Betrieben konsumiert wurde. Ein weiterer Nachweis sei zu führen, dass pro Bürger mindestens 50 Euro im Förderzeitraum in Anspruch genommen wurde. Daher sei mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand zu rechnen.
„Wir haben Corona hoffentlich hinter uns und können uns freuen, den Fortschritt mit den Domfestspielen und der Landesgartenschau beobachten zu können. Das gibt uns ein positives Feeling“, so Dröge. In der vergangenen Ratssitzung wurde nicht über den Antrag abgestimmt. Zur inhaltlichen Beratung wird dieser zunächst in den Finanzausschuss verwiesen.hei