Auch 2021 kein Weihnachtsmarkt: Auflagen zu umfangreich und teuer

GWF-Arbeitskreis Stadtfeste rang sich am Dienstag zur Absage durch

Bad Gandersheim. Befürchtet worden war es, und so ganz unerwartet kommt die Absage des Weihnachtsmarktes 2021 in Bad Gandersheim auch nicht. Lamspringe und Kalefeld zum Beispiel hatten dies bereits vor Kurzem vermeldet, auch dieses Jahr keine Weihnachtsmärkte ausrichten zu wollen. Am Dienstag nun, so berichtete Gebhard Jungesblut als im GWF-Arbeitskreis „Stadtfeste“ für die Ausrichtung Verantwortlicher, habe man in Bad Gandersheim mit den Hauptbeteiligten zusammengesessen und lange die aktuell vorgegebenen Bedingungen diskutiert.

Prinzipiell sind bekanntlich Weihnachtsmärkte nach den Coronaregeln des Landes Niedersachsen möglich. Allerdings gelten dann eine ganze Reihe von Auflagen, die eine Ausrichtung faktisch stark erschweren. Im Konkreten, so Jungesblut gegenüber dem GK, hätte dies für Bad Gandersheim bedeutet, dass es zum Beispiel kein festes Gastro-Zelt hätte geben dürfen. Ein Zeltdach sei gestattet, die Seitenwände aber hätten weggelassen werden müssen, um stete Durchlüftung zu gewähren. Die Beschreibung allein vermittelt die fehlende Gemütlichkeit des bekannten Weihnachtsmarktzeltes, womit auch Besuch und Umsatz ohne Zweifel deutlich niedriger ausgefallen wären. Zudem hätte der gesamte Weihnachtsmarkt eingezäunt werden müssen.

An den vermutlich zwei Zugängen müssten Zugangskontrollen eingerichtet werden, um den Einlass nach den G-Regeln durchsetzen zu können. Dies sei eine personalintensive Angelegenheit, wie sie der Arbeitskreis Stadtfeste ohne externe Hilfe gar nicht darstellen könne. Und ein Unternehmen mit den Kontrollen zu beauftragen, koste wiederum viel Geld. Zusammen mit weiteren Auflagen, die erfüllt werden müssten (siehe Infokasten), sei dies in der Summe eine so hohe Last, dass am Ende alle in der Auffassung einig gewesen seien, von einem Weihnachtsmarkt bekannter Prägung im Jahre 2021 erneut abzusehen.
Der Arbeitskreis und alle Beteiligten bedauerten dies, bitten aber um Verständnis. Auf ein Zusammenkommen, wie im Bild vom Weihnachtsmarkt 2019 werden wir also mindestens ein weiteres Jahr warten müssen.

Die Mitteilung der Absage hat in ersten Reaktionen vor allem Enttäuschung, ebenso auch Verständnis ausgelöst. Nicht wenige Reaktionen zeigten sich aber sehr kritisch eingestellt. Wieso andernorts Weihnachtsmärkte stattfänden und in Bad Gandersheim nicht, wurde mehrfach hinterfragt und einzelne verständnislose Reaktionen unterstellten sogar, man habe schlicht keine Lust unter solchen Bedingungen einen Markt auszurichten. Derartige Einstellungen gab es leider einige (siehe auch Kommentar).

Tatsächlich sind die Umstände, unter denen Herbst- und Weihnachtsmärkte ausgerichtet werden dürfen, in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt – und zudem wieder einmal je nach Bundesland teils recht unterschiedlich. Niedersachsen hat Anfang Oktober die Bedingungen bekannt gemacht und in den Folgetagen in einigen Passagen auch noch konkretisiert.

Ein entscheidender Unterschied zum Beispiel zwischen Goslar, wo der Weihnachtsmarkt stattfinden soll, und Bad Gandersheim ist einfach die schiere Größe. Die Ausrichter in Goslar oder Quedlinburg und noch großen Städten wie zum Beispiel Hannover verfügen über ein gänzlich anderes Budget, aus dem sich die teils doch erheblichen Mehraufwendungen für die Corona-Sicherheitsmaßnahmen noch begleichen lassen.

In Bad Gandersheim hingegen ist der Weihnachtsmarkt auch so schon für das GWF als Ausrichter über seinen Arbeitskreis Stadtfeste ein Zuschussgeschäft gewesen. Dieses Defizit würde sich zusammen mit den notwendigen Maßnahmen noch drastisch erhöhen – und eine Garantie, dass dann trotzdem noch genauso viele Besucher kommen wie in früheren Jahren, gibt es keineswegs. Die Unwägbarkeiten sind so in Bad Gandersheim um ein Vielfaches größer als in großen Marktstandorten – die wiederum sogar von den Absagen der vielen kleinen Märkte eher noch profitieren werden.

Weihnachtsmarkt: Das müssen Ausrichter in Niedersachsen an Vorgaben erfüllen

Die Hürden sind hoch: Die Niedersächsische Verordnung für die Durchführung von Herbst- und Weihnachtsmärkten, ganz frisch seit Oktober erst in Umlauf, erlegt den Betreibern unter anderem auf, dass sie ein Hygienekonzept zu erstellen haben, „in dem zu regeln ist, wie die für Verzehr und Fahrgeschäfte geltende 3G-Vorgabe sichergestellt werden soll“.

Dazu werden als Möglichkeiten vorgegeben: Umschließung des Geländes mit Zugangskontrollen an zentralen Einlässen oder durch eine unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnung, also Armbändchen oder Stempel auf die Hand zum Beispiel.

Des weiteren muss in dem Hygienekonzept dargelegt werden, wie die nach Fläche zugelassene Personenzahl begrenzt und gesteuert werden kann (Ein- und Auslasszählungen zum Beispiel). Dabei muss auch dargelegt werden, wie Personenströme geregelt und zum Beispiel Warteschlangen an Einlässen vermieden werden können. Die Stände müssen zueinander Mindestabstände einhalten.

Neu aufgenommen wurden außerdem Vorschriften für die Bewirtung: „Bewirtungsleistungen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt dürfen nicht in allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen allseitig geschlossenen Räumen (wie Gastrozelten) erbracht oder entgegen genommen werden“.
Solange die 3G-Regel gilt, müssen auf dem Weihnachtsmarkt arbeitenden Personen, die weder geimpft noch genesen sind, mindestens zweimal wöchentlich einen Negativtest vorlegen. Bei 2G sogar täglich, und dann wäre auch eine FFP2-Maske Pflicht.rah