„Auch wenn sie ihren Sieg im Netz mit Hasstiraden feiern, so ist es ein Pyrrhussieg!“
Bad Gandersheim. In die Diskussion um das plötzliche Aus von Bürgermeisterin Franziska Schwarz hat sich nun auch ihr Ehemann, der ehemalige Landtagsabgeordnete, Uwe Schwarz, eingeschaltet. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat bekanntlich in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass es die Berufung gegen die Aufhebung der Bürgermeisterwahl von 2021 nicht zulässt. Damit muss der Stadtrat am heutigen Donnerstag die Bürgermeisterwahl für ungültig erklären und eine Neuwahl angesetzt werden. Franziska Schwarz selbst hat sich bereits mit einer Erklärung dazu öffentlich geäußert.
Die 24- seitige Begründung des Oberverwaltungsgerichts steht auf der Website der Stadt Bad Gandersheim. Uwe Schwarz erklärt dazu: „Der stadtbekannte Kläger (gemeint ist Timo Dröge / Anmerkung der Redaktion) und sein Umfeld haben seit dem Amtsantritt der Bürgermeisterin im Jahre 2014 keine Gelegenheit ausgelassen, um ihr die Amtsführung zu erschweren oder unmöglich zu machen. Die Interessen und Entwicklung von Bad Gandersheim war diesen Personen völlig egal.
Es ging ausschließlich darum, der SPD Schaden zuzufügen und die Bürgermeisterin zur Aufgabe zu zwingen!“ Der Niedersächsische Städtetag als kommunaler Dachverband habe die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ausdrücklich unterstützt, weil es hier auch um sehr grundsätzliche Fragen gegangen sei. „Franziska hat bei ihren Besuchen in den Dörfern keine Flyer oder Werbemittel eingesetzt!“ Uwe Schwarz weiter: „Der Kläger mit seinem Anwalt Arndt, der nun zufällig der Ehemann der grünen Gegenkandidatin gewesen ist, haben zwar der Bürgermeisterin und der Stadt den erhofften Schaden zugefügt, gleichzeitig haben sie aber zukünftige Wahlkämpfe für erneut kandidierende Bürgermeister und Landräte nahezu unmöglich gemacht.“
Der sogenannten Amtsbonus werde laut Uwe Schwarz zum Malus. Es sei faktisch nicht zu trennen, wann eine Amtsperson als Bürgermeister und wann als Wahlkämpfer unterwegs ist. Seine Frau habe bei ihren jährlichen Besuchen in den Dörfern keine Flyer oder andersartige Werbemittel eingesetzt. Dafür habe es extra „Wahlkampftermine“ gegeben. Angesichts dieser Problematik hätten viele „Fachleute“, einschließlich der kommunalen Spitzenverbände gehofft, dass sich das OVG dieser Gesamtproblematik intensiv annehmen wird, so Schwarz. Nun sei der Gesetzgeber gefordert, hier Klarheit zu schaffen.
Auch wenn Dröge und Co. ihren Sieg in den Netzen mit neuen Hasstiraden überschwänglich feiern würde, so sei es ein Pyrrhussieg gegen zukünftige Kommunalwahlen und er werde allen Wahlkämpfern gleichermaßen Schwierigkeiten machen. Mit den zusätzlichen Strafanzeigen durch die gleichen Kläger gegen die Allgemeine Vertreterin der Bürgermeisterin sei die ohnehin kleine Stadtverwaltung bis zum Jahresende deutlich geschwächt. Es bleibe nur zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Bürgermeisterwahl diesem Umgang mit ihrer Stadt eine deutliche Quittung erteilen.uk