B 64-Rampen: Stadt nicht schuld

Straßenbauamt: Notwendigkeit von Umplanungen verzögern Baubeginn

Vorbereitet, aber noch nicht begonnen: Hier soll das „Ostkreuz B 64“ entstehen durch Anbau zweier zusätzlicher Auf- beziehungsweise Abfahrrampen an der Bundesstraße 64 samt Zuwegung zum LAGA-Parkplatz Dehneweg. Über die Verzögerung indes wurden jüngst falsche Informationen und Schuldzuweisungen verbreitet.

Bad Gandersheim. Groß aufgemacht mit Bildern, reißerisch die Überschrift. So schrieb am 1. Juni ein lokaler Blogger über den noch nicht begonnenen Bau der zusätzlichen Auf- und Abfahrrampen an der B 64. Tenor: Unerklärliche Verschleppung des angeblich für den 1. Juni angekündigten Baubeginns. Das alles ins Faktische verschoben, weil ein namenloser Dipl. Ing. als Informant benannt wurde, was in der Summe dem Ganzen den Anstrich eines Skandals geben sollte. Mit Schuldzuweisungen an die Adresse des Rathauses.

Die tatsächliche Sachlage sieht dann aber doch deutlich anders aus, wie eine echte journalistische Recherche bei den zuständigen Stellen zeigt. Natürlich war man auch bei der Stadt der auf diesem Wege verbreiteten Gerüchte gewahr geworden und hatte die sachlich zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr an der Stiftsfreiheit gebeten, sich dazu zu äußern. Das tat deren Leiter Udo Othmer umgehend. Seine Antworten ans Rathaus der Stadt liegt dem GK vor – und sie ist deutlich. In einer entsprechenden gemeinsamen Mitteilung heißt es:

Zur Berichterstattung in einem online-Medium zum Baubeginn der Anschlussrampen B 64 Bad Gandersheim Ost und darin erhobenen Vorwürfen gegenüber der Stadt hat Bürgermeisterin Franziska Schwarz den Leiter des ortsansässigen Straßenbauamtes (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim), Udo Othmer, um Klarstellung gebeten. Die nachfolgenden Auszüge aus der Antwort von Udo Othmer vom 3. Juni sind eindeutig:

„Seitens des rGB (regionaler Geschäftsbereich) Gandersheim wurde zu keiner Zeit der Baubeginn der Rampen für den 1. Juni 2021 angekündigt. (…) Entsprechende Presseartikel, die diese Aussage belegen, sind mir nicht bekannt.

Um an dieser Stelle auf den einseitigen zeitlichen Verschleppungsvorwurf gegenüber der Stadt einzugehen, möchte ich den Sachverhalt wie folgt richtigstellen:
Bereits die grundlegende Darstellung, dass das städtische Baulos „Dehneweg – LAGA2022“ mit in die Ausschreibung des Landes aufgenommen werden sollte, ist nicht korrekt!

Lediglich die Deckenerneuerung der Braunschweiger Straße bis zur Kreuzung Braunschweiger Straße/Am Brink soll vom rGB Gandersheim für die Stadt mit ausgeschrieben werden. Zur Festlegung des Umfangs gab es hierzu einen Ortstermin im November 2020 und eine Abstimmung von Details nach Erstellung einer groben Kostenschätzung. Das hierfür benötigte Leistungsverzeichnis ist bereits fertiggestellt.

Der Vorwurf, dass die Landesbehörde auf Unterlagen der Stadt warten würde, ist somit nicht zutreffend.

Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Ausschreibung des Umbaus der AS GAN Ost längst hätte erfolgen sollen.

Mehrfache Umplanungen der veralteten Planungsunterlagen aus 2005 aufgrund neuer Rahmenbedingungen vor Ort und neuer Regelwerke haben genauso zu dieser Verzögerung beigetragen, wie die verspätete Übergabe von Ergebnissen der Beprobung des Baufeldes aufgrund von Corona-Fällen bei der ausführenden Firma.

Der nunmehr vorgesehene Zeitplan sieht eine zeitnahe Veröffentlichung der Umbaumaßnahme bis Ende Juni 2021 vor, sodass – eine erfolgreiche Auftragsvergabe vorausgesetzt – mit einem Baubeginn bis Ende August 2021 zu rechnen ist und die Baumaßnahme noch in diesem Jahr fertiggestellt werden sollte“.

Darüber hinaus zeigte sich Othmer befremdet, dass im Sinne einer objektiven öffentlichen Berichterstattung sich der betreffende Medienvertreter nicht direkt an die zuständige Stelle gewandt habe und statt dessen seine Veröffentlichtung auf anonyme oder indirekte Informationen stützte.

Dass dies kein Einzelfall ist, beweist zeitnah eine weitere Publikation, in der es um den Baustopp am Gabionenhang am Kurhausparkplatz geht. Er bezieht sich auf die selbe Informationsquelle und beinhaltet wiederum unrichtige Darstellungen. Zu denen hat die Landesgartenschau-Durchführungsgesellschaft bereits entsprechende Richtigstellungen angekündigt.rah

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