Bericht zu Kletterpark im Rat: Stadt relativiert Dröge-Darstellungen

Juristische und bautechnische Fragen müssen vor der Umsetzung des Kletterparks geklärt werden

Bad Gandersheim. Als ein mögliches zusätzliches Alleinstellungsmerkmal zur Landesgartenschau 2022 ist seit Herbst 2020 die – durch private Investoren und nicht auf Kosten oder Verantwortung der Landesgartenschau – geplante Errichtung einer Kletter- und Eventanlage Thema für den Rat geworden. Dieses Vorhaben ist aber nach aktuellem Stand bis zum nächsten Jahr nicht mehr umsetzbar (GK berichtete mehrfach), was vereinzelt öffentlich zu Kritik und Nachfragen geführt hatte, woran die Umsetzung hake.

CDU-Fraktionsvorsitzender Timo Dröge forderte hierzu Akteneinsicht und trug seinen Abschlussbericht, den das GK am Sonnabend, 3. Juli, veröffentlichte, den Ratsmitgliedern vor. Auf der übernächsten Seite dieser GK-Ausgabe nimmt die SPD-Fraktion Stellung zu diesem Abschlussbericht. Zudem gab es auf Antrag der CDU auch einen Tagesordnungspunkt samt Diskussion im Rat.

In dem von Dröge verfassten „Abschlussbericht“ beziehungsweise seiner Stellungnahme zur Akteneinsicht schilderte er dem Rat die Kontaktaufnahme mit dem Anwaltsbüro. Ein erster Gesprächstermin habe am 13. April stattgefunden. In dem anschließend vorgelegten Gutachten wurde festgehalten, dass eine Ausfallbürgschaft beziehungsweise Mieteintrittsverpflichtung so für die Stadt Bad Gandersheim als Kommune nicht möglich sei. Dröge merkte dazu auch in der Ratssitzung an, dass es „kein weiteres Zeichen gibt, dass es danach noch eine Diskussion oder ein Gespräch mit dem Anwalt gab“.

Schwarz: Angestrebtes Modell rechtlich nicht zulässig

Bürgermeisterin Franziska Schwarz erläuterte hierzu: „Wenn die Anlage realisiert wird, wird es einen Betreiber geben. Dieser muss der Gesellschaft, die den Kletterpark trägt, Miete oder Pacht bezahlen. Um die Pacht beziehungsweise die Miete bezahlen zu können, muss der Betreiber natürlich einen bestimmten Umsatz erzielen. Jetzt wird geprüft, wie man damit umgehen kann, falls der Betreiber einen zu niedrigen Umsatz erwirtschaftet und die Pacht oder die Miete nicht zahlen kann“. Und eben dazu seien eine Pachtgarantie beziehungsweise eine Ausfallbürgschaft ist nicht möglich. Kämmerin Claudia Bastian ergänzte, dass die alleinige Haftungsübernahme durch die Stadt gegen das EU-Beihilferecht und das Kommunalverfassungsgesetzt verstößt. Eine Pachtgarantie würde somit zu einer Nichtigkeit des Vertrags führen.

Zu dem Vorschlag des Anwaltbüros, dass die Geldgeber die Haftung quotal übernehmen könnten, kommentierte Dröge: „Das ist ein schizophrener Vorschlag vom Anwaltsbüro, dass für die gleiche Summe noch einmal gebürgt werden soll“. Eine quotale Haftung bedeute, dass alle Gesellschafter der Investorengesellschaft eine Risikobürgschaft anteilig entsprechend ihrem Verhältnis der Gesellschaftsanteile übernehmen würden – nicht die Stadt allein, wie es bei der Pachtgarantie der Fall wäre.

Schwarz erläutert, dass nach der juristischen Beratung Kontakt zur Kommunalaufsicht, dem Landkreis Northeim, aufgenommen wurde. Daraufhin wurde deutlich, dass noch einige juristische Fragen zu klären sind und auch bautechnisch noch nicht alles feststehe. Damit alle Fragen einwandfrei geklärt werden können, wurde das Vorhaben, zur LAGA fertig sein zu wollen, verschoben. „Wir haben beschlossen, die Arbeiten, die gerade durchgeführt werden, optimal weiterzuführen. Wenn diese Anlage entstehen soll, wollen wir alles sachlich und rechtlich sauber machen“, so Schwarz. Die Errichtung der Anlage sei nicht abgesagt, sie solle nur zeitlich langsamer abgewickelt werden.

Im weiteren Verlauf der Stellungnahme wirft Dröge der Bürgermeisterin vor, dass durch ihre „Untätigkeit“ wertvolle Zeit verstrichen sei, da sie das Anwaltsbüro zu spät kontaktiert habe. Zwischen dem Ratsbeschluss und der ersten Kontaktaufnahme lagen acht Wochen. Auf Nachfrage des GK sagte Schwarz, dass eine frühere Kontaktaufnahme keinen Unterschied gemacht hätte, da die Klärung der rechtlichen Fragen trotzdem noch ausstehe.

Verwaltung widerspricht Unvollständigkeitsvorwürfen

Weiter konfrontierte Dröge die Verwaltung mit seiner Feststellung während der Akteneinsicht, dass diese nicht vollständig gewesen sei. Auf Nachfrage des GK sagte Claudia Bastian, dass die Akte vollständig ist und auch zur Zeit der Akteneinsichtnahme keine Dokumente gefehlt haben. Die Unterlagen, die nach Aussage von Dröge fehlen, lagen der Verwaltung nie schriftlich vor, weswegen sie in der Akte nicht auftauchen.

Weiter merkte Dröge in seiner Stellungnahme an, dass aus der Aktenlage nicht hervorgehe, warum Uwe Schwarz (MdL) Wortführer der Stadt Bad Gandersheim war. An dieser Stelle erinnerte Bürgermeisterin Schwarz daran, dass man ihn in diesem Kontext nicht als ihren Ehemann betrachten sollte. „Als örtlicher Landtagsabgeordneter hat er eine gewisse Verpflichtung. Zu diesem Zeitpunkt hat er seine Aufgabe erfüllt, als er den Kontakt zum Wirtschaftsministerium hergestellt hat. Danach zog er sich wieder zurück“.

Abschließend forderte Dröge, dass das Anwaltsbüro zu einer der nächsten Ratssitzungen eingeladen werden soll. So sollen Fragen geklärt werden, die sich ihm bei der Akteneinsicht gestellt haben. Die Möglichkeit hierzu soll vom Rat geprüft werden. Das Gespräch solle voraussichtlich im nichtöffentlichen Teil stattfinden.

(Die ursprüngliche Stellungnahme der CDU-Fraktion ist am 3. Juli im Gandersheimer Kreisblatt erschienen; die Antwort der SPD-Fraktion auf die Stellungnahme wurde am 7. Juli im GK veröffentlicht.)hei