CDU bleibt vor dem Donnerstag-Rat bei Ablehnung der Grundsteuererhöhung

Keine Pflicht zur Steueranhebung

Bad Gandersheim. Nach der Tagung des Finanzausschuss und verschiedenen Pressemitteilungen fand bei der CDU Bad Gandersheim eine erneute Beratung zum aktuellen Stand des Haushaltes 2019 statt. Die Schwerpunkte waren die Grundsteuererhöhung, der Hochwasserschutz, die Dorfentwicklung und die Feuerwehr.

Ein neuer, mit dem Haushalt indirekt im Zusammenhang stehender, Aspekt sei die Ankündigung einer sechs Millionen Euro hohen Förderung der Landesgartenschau 2022 durch das Land Niedersachsen. Die Ankündigung des Ministerpräsidenten lässt für die CDU trotzdem noch einige Fragen offen.

Die CDU stellte fest, dass ein nicht unerheblicher Teil des Haushaltsdefizites 2019 durch das Wahlgeschenk der Landesregierung für Beitragsfreiheit in Kindergärten hervorgerufen werde. Dies liege daran, dass das Land die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht vollständig erstatte und die Kommune das Defizit somit selbst ausgleichen muss.

Nun gehören die Kindergärten aber zu den Pflichtaufgaben der Stadt, die nicht durch die Regelung für freiwillige Leistungen betroffen sind. Die Stadt verstoße also im Falle eines Defizites hier nicht gegen den Zukunftsvertrag. Vielmehr sei das Land gefordert, sein Wahlgeschenk selbst zu finanzieren.

In Vorbereitung zur gestrigen außerordentlichen Ratssitzung fiel der CDU hierzu eine weitere Aussage im Zukunftsvertrag ins Auge: So wird darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Konsolidierung nicht für unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einwirkungsbereiches besteht. Dies trifft bei Hochwasserschäden und Kindergartengebühren zu, durch die das Defizit hauptsächlich verursacht wird.

Zudem, so die CDU weiter,  sei die geforderte Konsolidierung des Haushaltes durch die Erhöhung der Grundsteuer vertraglich nicht zwingend erforderlich. Der Zukunftsvertrag fordert hier lediglich eine Erhöhung der Grundsteuer auf ein überdurchschnittliches Maß des Landesdurchschnitts. Dies ist in Bad Gandersheim bereits seit Jahren der Fall. Hier sei deshalb keine weitere Belastung der Bürger gerechtfertigt.

Zum Thema Hochwasserschutz fällt der Löwenanteil der Maßnahmen, die gerne als weiterer Auslöser zum Haushaltsdefizit angeführt werden, erst in folgenden Haushaltsjahren an. Dies liegt daran, dass im Jahr 2019 noch kein Geld für kurzfristige bauliche Maßnahmen eingeplant werden soll. Zudem stellt die CDU in Frage, ob unabhängig vom Hochwasserschutz alle eingeplanten baulichen Maßnahmen so zwingend erforderlich sind. Hier seien noch Einsparpotenziale vorhanden.

Die Fördermittel von sechs Millionen Euro werden auch von der CDU als positives Signal zur Durchführung der LGS 2022 gesehen, sofern sie nicht an Bedingungen geknüpft sind. „Wir gehen davon aus, dass die Förderung des Landes in Zukunft ohne Wenn und Aber an jede Kommune, die eine LGS durchführt, gezahlt wird“, so eine Sprecherin der CDU-Fraktion. Die Fraktion und der Stadtverband stehen weiteren Gesprächen zum Haushalt offen gegenüber, betonte sie.red

Bad Gandersheim

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