Durchführungsgesellschaft für die Landesgartenschau kann gegründet werden

Bad Gandersheim. Im Zuge der Vorbereitungen auf die Landesgartenschau im Jahre 2022 hat der Rat der Stadt die Finanzierung zur Gründung einer Durchführungsgesellschaft beschlossen. Dazu war eine Mindest-Stammkapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro vorgeschrieben. Die Beschlussvorlage sah die Finanzierung über eine außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2018  vor.

Ratsherr Hendrik Geske stellte in diesem Zusammenhang die Frage, warum man diese Finanzierung nicht über den normalen Haushalt 2019 vornehme. Dazu erläuterte die Verwaltung, dass ein Haushaltsrest genutzt werden sollte, der aus Minderauszahlungen im Bereich Breitbandausbau resultiere.

Sollte die Summe aus dem Haushalt  2019 erfolgen, müssten andere Investitionen zurückstehen. Bei Gegenstimmen der CDU-Vertreter Hendrik Geske und Gunda Sälzer wurde die Finanzierung als außerplanmäßige Ausgabe aus dem Haushalt 2018 beschlossen. Im weiteren Verlauf der Ratssitzung wurde der Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.

Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 512.772,24 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet. Bürgermeisterin Franziska Schwarz wurde Entlastung für die Rechnungslegung 2017 erteilt.ic