Eine Apotheke zu Gandersheim

Bestens dokumentierte Geschichte aus der Roswithastadt am Beispiel der Ratsapotheke / Teil 1

Das sogenannte Kronenhaus direkt vor der Domfassade – hier in einem Bild aus etwa den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts – war ab etwa 1572 erster Platz für eine Apotheke in Bad Gandersheim. Das Haus wurde 1958 abgerissen.

Bad Gandersheim. Die Gandersheimer Rats-Apotheke war bis zu ihrer Schließung am vergangenen Freitag eine der ältesten Apotheken Niedersachsens. Gandersheim konnte sich damit stolz in die Reihe großer oder bedeutender Städte wie Braunschweig, Hildesheim oder Goslar einreihen.

Die Gründung geht auf den Welfenherzog Julius von Braunschweig (1568 bis 1589) zurück, der häufig mit seinem Hof in Gandersheim weilte und für sich und das 1571 gegründete „Paedagogium illustre“, die Vorstufe der geplanten Universität, wo Studenten Arzneimittelkunde studieren sollten, eine Apotheke benötigte. Zum ersten Mal aktenkundig wurde das Vorhaben im Oktober 1570. Die Apotheke sollte im Kronenhaus errichtet werden.

Das Kronenhaus war das Gemeinschaftshaus des Kapitels und stand bis zu seinem Abriss im 20. Jahrhundert südlich vom Hauptportal der Stiftskirche. Die Kanoniker des Kapitels weigerten sich, dem Ansinnen des Herzogs nachzukommen. Dieser ließ deshalb das Gebäude beschlagnahmen und errichtete im Kronenhaus seine Apotheke.

Zum ersten Apotheker wurde 1572 der Magister Nikolaus Reinesius, Professor für Medizin am neuen Paedagogium, ernannt. Herzog Julius unterzeichnete am 26. Mai 1572 dessen Bestallung als Professor. Aus diversen Gründen beschloss der Herzog das Pädagogium 1574 nach Helmstedt zu verlegen. Deshalb stellte sich im Juni 1574 die Frage, ob Reinesius als Apotheker mit dem Pädagogium nach Helmstedt umziehen sollte, da er auch zum Stadtphysicus von Gandersheim ernannt worden war.

Reinesius wollte mit der Apothekeneinrichtung nach Helmstedt folgen, lag aber am Tag des Umzuges mit Fieber im Bett und war nicht reisefähig. Da der Herzog den Grund nicht kannte, weshalb Reinesius nicht der Apotheke folgte, verübelte er ihm den vermeintlichen Ungehorsam. Er verblieb also in Gandersheim und erklärte am 16. November, dass er „itzo bei der Apotheke abzuwarten in Willens sei“, worauf ihm der Herzog seine Besoldung bis Ende des Jahres bezahlen ließ und mitteilte, er wolle ihn dann in Gnaden ziehen lassen.

Reinesius Nachfolger in Gandersheim wurde Dr. med Crato, dem die Apotheke für neun Jahre übertragen wurde. Neben der Apothekenleitung übte Crato gleichzeitig das Amt des Leibarztes der Äbtissin Magdalena von Clum aus.

Mit der Verlegung des Pädagogiums nach Helmstedt wurden die Beziehung zwischen dem Herzog und der Stadt Gandersheim lockerer; der Herzog verlor das Interesse an der Apotheke. Deshalb konnte die Stadt der Apotheke das Recht, Wein auszuschenken, in einem Prozess streitig machen.

Bis 1572 besaß nämlich alleinig der Rat der Stadt das Recht des Weinausschankes; die Apotheke bekam bei ihrer Gründung aber das herzogliche Privileg des Weinausschankes verliehen. Das Reichsstift bekam das Kronenhaus zurück.

In der Zeit zwischen 1580 und 1637 scheint in Gandersheim nicht kontinuierlich die Apotheke fortbestanden zu haben. Zumindest existieren bezüglich der Apothekengeschichte nur spärlich Akten aus dieser Zeit. Der nächste Apotheker, der nach Crato erwähnt wird, ist der Einbecker Bürger und Apotheker Franz Churtmann. Dieser wird 1597 von der Stadt mit dem Privileg der Apotheke beliehen.

So kann man in den Stadtakten der nachlesen: „Wir Bürgermeister und Rat der Stadt Gandersheim mit diesem offenen Brief tun kund und bekennen, daß wir den Ehrngeachteten und Erbarn Franz Churtmann aus Einbeck umb unserer Stadt und gemeinem Nutz und Besten auf drei Jahr lang für einen Apothecarium bestallt und angenommen haben“. Aus der fürstlichen Apotheke wurde somit eine „Rats“-Apotheke – gleichwohl, ohne den Namen zu tragen, den sie erst im 20. Jahrhundert bekam.

Churtmann, der mit Anna Ricke, einer Gandersheimerin verheiratet war, richtete seine Apotheke im Haus Markt 9 ein. Außer der Apotheke bewilligte ihm der Rat noch eine weitere Verkaufsstelle am Rathaus. Des weiteren erhielt er das Bürgerrecht von Gandersheim, wurde aber zugleich von den bürgerlichen Pflichten (wie Wachdienst) befreit.

Churtmann wurde der Ausschank von alkoholischen Getränken gestattet, ausgenommen Wein oder Brandwein (Monopol des Rates). Dies war damals durchaus üblich, da in Gandersheim keiner alleine nur von der Arzneimittelherstellung und dem Verkauf leben konnte. Eintäglich schien das Ganze aber nicht gewesen zu sein, denn 1601 kann man nachlesen, dass er die Stadt verlassen hat, die Bürgerrechte aber nicht aufgab.

Ob er einen direkten Nachfolger gehabt hat, ist nicht aktenkundig, jedoch scheint die Apotheke während des 30-jährigen Krieges eine zeitlang verwaist gewesen zu sein. So bezog die Stadt 1633 für die einquartierten Soldaten Medikamente vom Einbecker Apotheker Stubendorff. Deshalb war der Rat bedacht, einen Apotheker zu finden, der die Apotheke übernahm. Am 29 September 1635 verkauft der Rat das Haus Markt Nr. 9, in welchem Franz Churtmann seine Apotheke betrieb, an Heinrich Straube (Struve), auf dass er dort eine Apotheke zu betreibe.

Da Struve aber vom Rat unabhängig sein wollte, bemühte er sich gleichzeitig beim Herzog um das Privileg, in Gandersheim eine Apotheke betreiben zu können. Dieses erhielt er am 27. April 1637 vom Herzog August. In dem Schreiben des Herzoges heißt es, dass die Äbtissin Catharina Elisabeth ihn gebeten habe, dem Gandersheimer Bürger Heinrich Struve das Apothekenprivileg zu verleihen. Mit dem herzoglichen Privileg waren neben der Apotheke gleichzeitig alle die Rechte verbunden, die schon Crato 1575 verliehen bekommen hatte, unter anderem den Weinausschank.

Dies, und das Vorgehen Struves am Stadtrat vorbei zur Erlangung des herzoglichen Privilegs, führten zu einem Streitfall, der sich von 1637 bis 1650 hinzog. Auslöser war eine Weinsendung, die der Apotheker erhielt, und die vom Rat durch die Stadtknechte beschlagnahmt wurde, um anschließend im Ratskeller verkauft zu werden. In den Prozessakten „Acta I. S Senatus Gandes. Contra Henr. Struven pto. Des Weins sellens. 1637 – 1650“ erhebt die Stadt selbst den Anspruch darauf. Struve wird unter anderem vor den Rat bestellt. In den Schriftsätzen der Advokaten beider Seiten wiederholen sich immer wieder die gleichen Argumente. Die Stadt argumentiert, dass das Privileg des Weinauschankes nur von ihr vergeben werden kann, Struve, dass ihm dieses Privileg wie auch schon seinen Vorgängern vom Herzog verliehen worden sei. Außerdem sei es notwendig, um die Existenz der Apotheke zu sichern.

Bezüglich Struve ist auch eine Auseinandersetzung mit dem Gandersheimer Schulleiter aktenkundig. In der „Acta i. S Christoph Wilhelm Presunius, rector scholae zu Gandersheim contra Heinrich Struve, Apotheker zu Gandersheim, punkto iniuriarum. 1644 – 1646“ verklagt Presunius Struve vor dem Rat wegen Beleidigung. Presunius sagt aus, dass der Apotheker Struve ihn in seiner Abwesenheit beleidigt hätte, des weiteren klagt er wegen übler Nachrede und schließlich habe der Struve ihn mit körperlicher Gewalt gedroht.

Heinrich Struve gibt zu Protokoll, dass die Ursache des Konflikt darin liege, dass sein Sohn in der Schule des Presunius schlecht behandelt worden sei und er daraufhin mit diesem darüber sprechen wollte, dieser aber darauf nicht einging. Dadurch sei es zum Streit zwischen beiden gekommen. Im Februar 1646, nach über einem Jahr beklagt sich Presunius beim Rat der Stadt, dass noch immer keine Entscheidung bezüglich seiner Klage gegen den Apotheker gefallen sei. In der Akte ist kein Urteil enthalten, was vielleicht auch darauf zurückzuführen ist, dass Struve in der Stadt einen tadellosen Ruf genoss. In der „Rolle der ganzen Bürgerschaft der Stadt Gandersheim“ wird Heinrich Struve an dritter Stelle ohne Berufsbezeichnung oder weitere Angaben aufgeführt. In der Bürgerrolle von 1638 findet sich jedoch kein Eintrag zu Heinrich Struve, eine Margarete Struve wird aber aufgeführt.

Dass der 1638 erwähnte Apotheker Ernestus Hake wohl nur Provisor bei Struve war, lässt sich vermuten, denn er wird später nicht mehr erwähnt. Struve findet sich ab 1639 in der „Acta der Stadt Gandershein betr. Kopf- und Personensteuer 1639-1671 bis 1649“ wieder. Zwischen 1649 und 1663 existieren keine Aufzeichnungen und 1663 wird er nicht mehr erwähnt.

Der nächste Gandersheimer Apotheker ist Johann Wollradt Kipp, der aus einer alten Gandersheimer Familie entstammt. 1659 bewirbt er sich beim Herzog um das Privileg, in Gandersheim die Apotheke zu führen. Im Gesuch teilt er mit, dass der bisherige Apotheker: „ohnsvermögens halber nicht mehr hier sein können, sich der Apotheke begeben und diesen Ort quittieren müssen. ....“

Bis jetzt sei auch kein anderer herbeigekommen. Er habe in der Hofapotheke des Herzoges gelernt und möchte sich nun in seiner Vaterstadt niederlassen. Am 12. Oktober 1667 erhält er von Herzog Rudolph August das Apothekenprivileg. Der Herzog bezieht sich direkt auf das 1637 für Struve erteilte Privileg und gibt ihm dieselben Rechte. Johann Wollradt Kipp begegnet uns noch heute in Gandersheim. Jeder, der die St. Georgskirche aufsucht, kann dort an der Südempore seinen Namen mit Wappen vorfinden.

Im Zusammenhang mit dem Apotheker Kipp können wir von Margarete Struve 1662 noch folgendes nachlesen: „Der Senior Subsenior und sämtl. Capitulares des Stiftes Gandersheim berichten dem Rat der Stadt, daß Margarete Struve die Zinsen auf eine Obligation aus dem Jahr 1594 seit 1635 nicht mehr bezahlt habe.  Da sie auch zukünftig nicht in der Lage gewesen wäre diese Schuld zu begleichen, wurde ihr Haus (am Plan C) versteigert“, der Apotheker Johann Wollradt Kipp ersteigt es und erklärt sich gegenüber dem Stift bereit, die auf dem Haus befindlichen Lasten zu begleichen. Er richtet dort seine Apotheke ein. Kipp übte in Gandersheim bis zu seinem Tode 1695 den Apothekerberuf aus.

Nachfolger wurde der aus Osterode gebürtigte Friedrich von Beller, Apotheker und Brauer, der die Apotheke 26 Jahre lang führte. Über von Beller ist uns ein Bericht über die Visitation der Apotheke aus dem Jahr 1698 erhalten, in welcher bemängelt wird, dass der Apotheker teilweise nicht ordnungsgemäße Materialien verwendet. Bei einer weiteren Visitation durch den Stadtphysikus und den Bürgermeistern Freylinghausen und Kelp wird festgestellt, dass teilweise keine frischen Zutaten für Medikamentenzubereitung verwendet wurden, sondern getrocknete. Außerdem setze er sich häufiger über die Anweisungen des Physikus hinweg.

So lautete das Protokoll: „Anfangs die gebrannten Wasser. Dabei hat der Medicus erinnert, daß sich verschiedentlich einige Wasser gefunden, die nicht die gehörige Virtutem gehabt, darauf der Apotheker meldete, daß es daher kommen könnte, daß er nicht alle Wasser aus frischen Kräutern, sondern auch welche aus gedörrten Kräutern destillierte. ...Die übrigen Species in der Officia und Material-Cammer als Olea, Urgenta, Mineralia, Salia, Lapides, Radices, Aquae, compostiae, Spiritus, Syrupi, Semen, Aromata, Gummata, Pulveres und alles übrige sowohl Simplicia als Composita sind von dem Medicus Stück für Stück visitiret und probiret und was darunter alters halben für abgängig gehalten, ist der Apotheker erbötig solches zugleich zu corrigiren“.
Während der Visitation wurden zwei Streitpunkte zwischen Arzt und Apotheker geklärt.

- Der Apotheker konsultiert den Arzt, wenn dieser etwas verschreiben sollte, was nicht vorhanden sein ist, so dass der Arzt dem Kranken etwas anderes verordnen kann.

- Bisherige Praxis war es, dass der Apotheker für die Zeit, in welcher der Arzt nicht in der Stadt verweilte, Medikamente ohne Rezept ausgab. Dies sollte in Zukunft unterbleiben, da aber der Bezirk des Arztes recht groß war und er oft abwesend war, sollte er für die allgemeinen Krankheiten verschiedene Rezepte ausstellen, die dann von der Apotheke abgegeben werden könnten.

Letztmalig erwähnt wird von Beller 1722. Er erwirbt das Haus am Markt Nr. 6. Dort wird die Apotheke neu eingerichtet und an den Apotheker Georg Friedrich Bachmann verkauft. Von dem wissen wir nur wenig, da er bereits 1726 verstarb. Seine Erben verkauften am 18. Oktober 1726 „das an dem hiesigen Markt bei dem Brotscharren gelegenes Brauhaus nebst dem darin seienden Corpore der Apotheke an Johann Rudolph Schrader (17 N 2309).

Im selben Jahr bekommt Schrader das Privileg, die Apotheke in Gandersheim zu führen, genau wie vor ihm Struve und Kipp. Schrader hat anscheinend das Privileg aufgrund der guten Beziehungen seines Vaters, des Stiftsenior Hermann Kurt Schrader, zu den Beamten des Herzoges erhalten, denn von Pharmazie verstand er nicht so viel. Er hatte zuvor in Jena und Straßburg studiert und war promovierter Mediziner. Deshalb wurde ihm 1736 auferlegt, dass er sich einen tüchtigen Gesellen oder Provisor einstellen sollte, der etwas von seinem Handwerk versteht und vereidigt worden sei.

Fortsetzung folgt ...red