Einigung in einem langen Streit?

Güteverhandlung im Amtsgericht zur Frage der Kündigung von Wohnraum im Kloster Brunshausen

Das Kloster Brunshausen. Die fragliche Wohnung befindet sich im Obergeschoss des Mittelbaus, der an das Sommerschloss anschließt und Erweiterungsfläche für das Portal zur Geschichte werden soll.

Brunshausen. Der Konflikt schwelt schon lange, und er wird seit geraumer Zeit auch gerichtlich ausgestritten. Was am vergangenen Dienstagmorgen zu einem weiteren Termin im Gandersheimer Amtsgericht führte, der als Güteverhandlung angesetzt war und vom Direktor des Seesener Amtsgerichtes, Burkhard Klemke, der auch in Bad Gandersheim Verhandlungen leitet, geführt wurde. Vor ihm lag die Akte zur Klage der Stadt Bad Gandersheim gegen die Bewohner einer Wohnung im Sommerschloss des Klosters Brunshausen.

Für beide Seiten waren die jeweiligen Rechtsanwälte zugegen, Rechtsanwalt Franke für die Beklagten und Rechtsanwältin Neuenfeld für die Stadt, die auch mit Bürgermeisterin Franziska Schwarz und Kämmererin Claudia Bastian an der Güteverhandlung teilnahm. Die Beklagten waren nicht persönlich zugegen.

Die Stadt klagt auf Räumung der Fläche. Bekanntlich bestehen seit Jahren Pläne, den Museumsbereich des Portals zur Geschichte in Brunshausen zu erweitern, um wechselnde und Sonderausstellungen dort integrieren zu können. Das sei für die Weiterentwicklung und das mittelfristige Überleben des Museumsprojektes unabdingbar, wurde durch Gutachten dargelegt. Folglich wurde den Mieter gekündigt.

Diese aber widersprachen der Kündigung und setzten sich mit Rechtsmitteln dagegen zur Wehr. Was sich inzwischen seit mehr als einem Jahr in die Länge zieht. An sich sah die Entwicklungsplanung für Brunshausen vor, dass spätestens ab diesem Jahr die Fläche zum Ausbau genutzt werden könnte. Doch das ist noch nicht in Sicht.

Ausgangslage am Dienstag war nach der Beschreibung von Richter Klemke, dass die Zeichen trotz Lösungsangeboten der Stadt Bad Gandersheim bislang nicht auf Einigung stünden. Die Stadt habe Angebote in Bezug auf den Auszugstermin und Hilfe bei Wohnungssuche und Umzug unterbreitet, die aber ausgeschlagen worden waren.

Nun also der Versuch einer Güteverhandlung. Klemke machte eingangs deutlich, dass es auch im Verlauf eines späteren Abwägungsverfahrens zur Räumung kommen könne, was als Hinweis an den Verteidiger der Beklagten gerichtet war. In Richtung der Stadt lotete er die Möglichkeiten aus, das Angebot zu erweitern, zum Beispiel um eine angemessene Abfindungssumme, denn immerhin lebten die Mieter seit 25 Jahren in dieser Wohnung.

Die Bürgermeisterin ergänzte an dieser Stelle die Informationen. Dass die Fläche für die Museumserweiterung vorgesehen sei, habe man frühzeitig vermittelt. Pläne und Gutachten machten die Bedeutung der Entwicklungsmöglichkeit deutlich, die auch im Hinblick auf die Landesgartenschau wichtig sei. Für die Stadt gehe es im Moment um konkrete Fördermittel, auf die dafür zugegriffen werden könne. Das sei aber mit Befristungen verbunden. Verstreiche die Zeit, seien auch die Mittel dann unter Umständen nicht mehr da. Dann entstehe durch diesen Verlust ein echter Schaden für die gesamte Stadt.

Richter Klemke zeigte für diese Ansicht Verständnis. Privat habe er sich inzwischen ein Bild vom Kloster Brunshausen und der musealen Einrichtung machen können, eine Entwicklung sei sicher notwendig. Aufzulösen gelte es an dieser Stelle aber nun das seit Längerem problematische Binnenverhältnis zwischen Stadt und Mietern.

Auf den Hinweis des Beklagten-Vertreters, die Kündigung sei aber unter anderen Begründungen vorgenommen worden, erwiderte der Richter, bei der Abwägung würden die vordringlichen kommenden Aufgaben der Stadt im Vordergrund stehen. Ohne eine baldige Einigung sähe man sich so aber gewiss in einem Jahr dann erst in Braunschweig wieder. Und dies eher zum Schaden für beide Seiten.

Bürgermeisterin Schwarz betonte, eine gütliche Einigung sei im Interesse aller Beteiligten, am meisten sei ihr an einem fester Auszugstermin gelegen. Richter Klemke schickte die Beteiligten an dieser Stelle in eine Sitzungsunterbrechung, in der die Parteien versuchen sollten, einen möglichen Abfindungsbetrag sowie die anderen Rahmenbedingungen einer möglichen Einigung abzustimmen.

Nach einer guten halben Stunde – in der wie am Fließband eine andere Güteverhandlung dazwischen abgehandelt wurde – konnte zu Protokoll gegeben werden: Der Stadt ist grundlegend Spielraum bei der Weiterentwicklung des Objektes zuzubilligen. Die Bedeutung für Stadt und Fremdenverkehr ist nicht zu vernachlässigen. Für das Gericht ist das Interesse der Stadt nachvollziehbar. Es ist eine Abwägung mit den Interessen der Mieter vorzunehmen, empfohlen wird dringend eine einvernehmliche Lösung, um einen Weg durch die Instanzen und lange Zeitverluste zu vermeiden.

Die Stadt unterbreitet als konkretes Angebot: Bei einem festen Auszugstermin zum 31. Mai 2020 wird den Mietern eine Abstandszahlung von 15.000 Euro angeboten. Sie dürfen die Einrichtung mitnehmen und sind nicht weiter verpflichtet, Schönheitsreparaturen in der Wohnung vorzunehmen. Das Angebot erfolgt unter Vorbehalt von Gremienzustimmung bei der Stadt.

Der Rechtsvertreter der Beklagten sah darin einen Weg in Richtung Einigung, konnte aber ohne Abstimmung mit seinen Mandanten an dieser Stelle natürlich noch keinen direkten Widerrufs-Vergleich abschließen.

Beide Parteien stimmten dem Übergang ins sogenannte schriftliche Verfahren zu. Das soll seinen Abschluss längstens drei Monate nach der Erklärung finden. So lange soll es hier aber nicht dauern. Die Stadt kündigte an, den Gremienvorbehalt nach der Verwaltungsausschusssitzung vom 5. Dezember aufheben zu können, der Rechtsanwalt der Beklagten will sich bis zum 6. Dezember äußern, ob seine Mandanten das Angebot annehmen. Es könnte unter diesen Maßgaben damit noch vor Weihnachten zu einer Lösung dieses langwierigen Konfliktes kommen.rah

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