Erinnerung an Einhaltung von Ruhezeiten

Hobbygärtner schauen oft nicht auf die Uhr: Städtische Verordnung regelt klare Ruhezeiten

Bad Gandersheim. Von April – und dies erst Recht mit dem guten Wetter in diesem Jahr – bis Oktober ist Gartenzeit. Da wird im Hobbygarten mit viel Zeit und Liebe Engagement gezeigt, um das heimische Stück Scholle so schön wie möglich zu gestalten, in Corona-Zeiten ganz besonders, ist doch der Garten im Moment wichtigster Rückzugs- und Aufenthaltsort der Menschen, und das wohl für längere Zeit.

Im Einsatz sind derweil in den Gärten auch zahlreiche motorisierte Gartenhelfer, wie Rasenmäher, Kantentrimmer, Heckenscheren und Sägen oder Häcksler sowie Hochdruckreiniger. Kaum ein Gartenbesitzer, der nicht auf einen solchen Maschinenpark verweisen kann. Und ihn einsetzt; leider nicht selten auch zu Zeiten, wo dies eigentlich zur Einhaltung von Ruhezeiten verboten ist. Von Mai bis September kann man alljährlich leicht den Eindruck erlangen, als werde jederzeit irgendwo ein Rasen gemäht, eine Hecke geschnitten oder Grünzeug gehäckselt. Es brummt, surrt, knattert unentwegt. Ausdruck der Ruhe- und Rastlosigkeit der Hobbygärtner.

Dem entgegen steht das Ruhebedürfnis derer, die sich im eigenen Garten entspannen möchten – gerade und erst Recht im Moment wegen des Corona-Rückzugs. Eigentlich schützt alle Bürger vor der Dauerbeschallung eine städtische Verordnung, in der Ruhezeiten festgeschrieben sind, die gemeinhin als Mittagsruhe sowie Abend- und Nachtruhe bekannt sind; besser bekannt sein sollten, denn Vielen scheinen sie eben nicht mehr ein fester Begriff zu sein.
Insbesondere die Einhaltung der Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr wird gern mal der Gartenarbeit halber ausgesetzt. Mittagsmahl oder kurze Entspannung im Garten werden dann durch eine durchgehende Lärmkulisse begleitet. Was immer wieder Bürger veranlasst, sich bei der städtischen Ordnungsverwaltung zu beschweren. Da hängt dann auch der Nachbarschaftssegen schon mal schief. Aber auch andere Ruhezeiten scheinen vielen Mitmenschen nicht mehr recht geläufig zu sein.

Geregelt werden die Ruhezeiten durch die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Bad Gandersheim“, die als Erstes besagt, das sich jeder so zu verhalten habe, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche belästigt werden dürfen.
Generell sind nach der Verordnung Ruhezeiten die Sonn- und Feiertage (ganz) sowie an Werktagen (also montags bis einschließlich sonnabends) von 13 bis 15 Uhr die Mittagsruhe, von 19 bis 22 Uhr die sogenannte Abendruhe (in der wie zur Mittagsruhe eine deutliche Lärmvermeidung gilt) und von 22 bis 7 Uhr die Nachtruhe.

Im § 7, „Lärmverhütung“ heißt es dann unter Absatz 4: „Motorgetriebene Rasenmäher ... dürfen an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 19 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Das gilt auch für: den Betrieb von motorgetriebenen Geräten (zum Beispiel Sägen, Bohr- und Stemmmaschinen, Motorsensen, Kompressoren); das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, auch auf Balkonen und Ähnliches“.
Explizit ausgenommen sind von dieser Regelung natürlich gewerbliche Arbeiten. Sie dürfen auch in der Mittagsruhezeit weiter fortgeführt werden, auch wenn sie Lärm verursachen.

„Die Verordnung lässt genügend Zeit, um seine Gartenarbeit erledigen zu können, insbesondere weil der Sonnabend als Werktag ja ebenfalls zur Verfügung steht. Da sollte die Einhaltung der Ruhezeiten niemanden in Probleme bringen, seine Aufgaben und Vorstellungen ordnungsgemäß umsetzen zu können“, hieß es aus dem Ordnungsamt. Zur Entlastung des Ordnungsamtes besteht an Betroffene aber auch die Bitte, sich vielleicht mit einem Nachbarn, der die Regelung nicht beachtet, zunächst direkt unter Hinweis auf die Ruhezeiten zu verständigen, bevor das Ordnungsamt eingreifen müsste.

Kontakt: Ordnungsamt der Stadt Bad Gandersheim, Telefon 73-200; die Verordnung kann in Gänze im Internet unter www.bad-gandersheim.de/Ortsrecht eingesehen oder heruntergeladen werden. Dafür muss man unter „Ortsrecht“ den Reiter „4. Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung“ aufklappen und nach nach dem PDF mit Namen „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Gandersheim“ schauen.red