Förder- und Sanierungsgebiet „Kurbereich“

Rat fasste im Dezember die notwendigen Rahmenbeschlüsse

Bad Gandersheim. Die Stadt Bad Gandersheim hat sich bekanntlich im vergangenen Jahr noch für die Aufnahme in das Sanierungs-Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beworben und ist auch in dieses aufgenommen worden. Im Dezember hatten sich die Fachausschüsse und der Rat mit formalen Vorbereitungen zu den späteren Sanierungen zu beschäftigen und Beschlüsse zu fassen. So zur Abgrenzung des Fördergebietes und Festlegung des Sanierungsgebietes.

Grundlage sind die sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen, die von der Stadt im vergangenen Jahr im Kurbereich durchgeführt wurden. Um den geht es im Kern, und nicht zufällig decken sich weiteste Teile mit den Bereichen, die für die Landesgartenschau 2022 vorgesehen sind. Insgesamt geht es – nach einer nochmals erfolgten Erweiterung – um eine Fläche von immerhin gut 68 Hektar.

Einer der Beschlüsse des Rates diente zur Festlegung des Fördergebietes. Die Stadt kann dieses per Ratsbeschluss als sogenanntes „Stadtumbaugebiet“ festlegen. Grundlage des Beschlusses ist ein Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen schriftlich niedergelegt wurden. Für das Gebiet „Kurbereich“ gibt es ein solches Konzept, das als Fortschreibung des ISEK in Verknüpfung mit den Vorbereitenden Untersuchungen entwickelt wurde.

Mit der Festlegung des Fördergebietes wurde jetzt der „Kurbereich gefasst, in dem Fördermaßnahmen über das Programm „Zukunft Stadtgrün“ greifen können. Das Fördergebiet beginnt im Osten an der Grenze zum Kur-Campingpark, erstreckt sich – unter Einbindung der See-Klinik und des See-Südhanges – über die Osterbergseen nach Norden bis über die Koppelwiese und noch ein Stückchen hinter Brunshausen in die dortige Gandeaue.

Am Freibadbereich verzweigt es sich nach Westen, fasst Vitalpark und Paracelsus-Garni-Hotel mit ein, und reicht dann über den Amtsgerichtsgarten und das Rudolf-Cahn-von-Seelen-Stadion bis einschließlich des Wohnmobilstellplatzes bis knapp vor den St. Georgsfriedhof. Dieser Fördergebietszuschnitt wurde vom Rat so beschlossen.

In einem zweiten Beschluss wurde ein sogenanntes Sanierungsgebiet innerhalb des „Kurbereiches“ festgelegt. Dass der Kurbereich eine dringende Modernisierung und Weiterentwicklung benötigt, ist unstrittig. Die Problemfelder sind im Zuge des ISEK sowie der Vorarbeiten für die LGS-Bewerbung deutlich aufgezeigt worden.

Da geht es unter anderem die Anpassung des Bereiches an die veränderten Anforderungen und Ansprüche sowie eine Verflechtung zwischen Kurbereich und Innenstadt. Das alles wurde auch samt Bürgerbeteiligung öffentlich dargestellt und diskutiert.
Mit dem Beschluss vom Dezember hat der Rat nun innerhalb des Fördergebietes „Kurbereich“ die förmliche Festlegung eines gleichnamigen Sanierungsgebietes vorgenommen. Es ist knapp drei Hektar groß und umfasst grob umschrieben den Bereich des Kurhauses, Kurhausparkplatzes sowie Kurhausteiches.

Zu dem Schritt, dieses Sanierungsgebiet ausdrücklich noch einmal in einer Satzung festzulegen, hat sich die Stadt aus folgender Überlegung heraus entschieden: Die überwiegenden Flächen im gesamten Fördergebiet „Kurbereich“ liegen im Eigentum der Stadt. Insofern werden dort für die Neugestaltung die besonderen Instrumente städtebaulicher Steuerung nicht benötigt. Lediglich für den Bereich des Kurhauses wurde empfohlen, hier ein Sanierungsgebiet förmlich festzulegen, um steuernd eingreifen zu können.

Danach soll das Sanierungsverfahren im sogenannten umfassenden Verfahren (im Gegensatz zu den auf den Rest angewandten vereinfachten Verfahren) durchgeführt werden – weshalb die förmliche Gebietsfestlegung erforderlich war.rah

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