Friedhofsgebühren: Kapellen doch günstiger

Gebühren steigen als Folge des demografischen Wandels / Günstigere Bestattungen werden bevorzugt

Friedhofskapellen werden bei Inanspruchnahme für Trauerfeiern nun doch nicht so teuer, wie zuvor vorgeschlagen. Der Rat senkte die Gebühr deutlich.

Bad Gandersheim. Die Stadt Bad Gandersheim hat wieder eine gültige Friedhofsgebührensatzung. Sie wurde im dritten Anlauf nun in der letzten Ratssitzung verabschiedet. Erstmalig stand sie schon vor dem Jahreswechsel auf der Tagesordnung. Doch da vermochten sich Teile des Rates noch nicht zu einer Verabschiedung durchzuringen. Sie befanden einige der Gebührenanhebungen als zu weitreichend und sahen die Gefahr, damit ein zunehmendes Auseinanderklaffen von Kosten und Inanspruchnahme in Gang zu setzen. Die Satzung wurde in die Beratung zurückverwiesen.

In welchen Gremien diese erfolgte, ist nicht klar, denn eine Fachausschusssitzung gab es weder vor der Januar-Ratssitzung – in der die Beschlussvorlage erneut auf der Tagesordnung stand, aber nochmals abgesetzt wurde – noch vor der Februar-Sitzung. In der sahen sich die Ratsmitglieder dann aber endlich in der Lage, die Satzung zu verabschieden.

Allerdings mit einer vorher noch vorgenommenen Änderung. Oliver Brzink von den Grünen beantragte, die Nutzungsgebühr für Friedhofskapellen wieder deutlich herabzusetzen. Laut seinem Antrag auf pauschale 200 Euro. Der Satzungsentwurf sah statt dessen 320 Euro vor. Brzinks Antrag wurde mit elf Stimmen bei zwei Ablehnungen und zwei Enthaltungen angenommen.

Mit dieser Änderung gab es dann für die gesamte Satzung ein ziemlich ähnliches Ergebnis bei elf Fürstimmen und diesmal vier Ablehnungen. Die so verabschiedete neue Friedhofsgebührensatzung ist für die Jahre 2021 und 2022 gültig.

Die Neuverabschiedung war nötig geworden, weil die immer im zweiten Gültigkeitsjahr vorzunehmende Wirtschaftlichkeitsberechung ergeben hatte, dass die bisherigen Gebührenhöhen im Betriebshaushalt zu einer Unterdeckung führen. 2018 fehlten rund 15.000 Euro, 2019 waren es schon rund 113.000 Euro zu wenig. Gebührenhaushalte müssen aber immer auskömmlich gestaltet sein, daher war eine Neukalkulation der Gebühren notwendig.

Grund für stetige Veränderungen bei den Gebühren sind vornehmlich demographische Veränderungen. So werde unter anderem zu viel Fläche für zu wenige Bestattungsfälle vorgesehen, stellte die Stadt fest. Eine mögliche Herausnahme von Grünpflegekosten aus dem Friedhofsetat hatte der Rat bereits im Dezember abgelehnt, weil das nur die Lasten anderen Bereichen aufdrücke.

Ein weiterer Faktor, der auf die Gebühren schlägt, ist, dass heute die günstigeren Bestattungsmöglichkeiten wie Urnengräber deutlich bevorzugt werden. Weil weniger über die teureren Wahlgräber in den Betriebsetat einfließt, werden andere, mehr genutzte Bestattungsarten sukzessive teurer.rah