Gefahr für die Feststpiele? Eher nicht

Aufsichtsratsvorsitzender Uwe Schwarz sieht in Göttinger Urteil zu Lärmbelastungen keine Bedrohung

Wenn vor dem Dom gespielt wird, wird’s manchmal auch etwas lauter. Zu laut für Anwohner? Die Frage muss 2018 nun wohl der Landkreis Northeim rechtssicher durch Messungen beantworten.

Bad Gandersheim. Die Nachricht hatte sich am Wochenende verbreitet, und in manch dramatischer Überhöhung waren dabei die Domfestspiele schon am Ende, weil eine Anwohnerin vor dem Göttinger Verwaltungsgericht ein Urteil erstritten hat, dass sich – vordergründig betrachtet – gegen die Domfestspiele wendet. Doch so groß, wie da die Gefahr für die Domfestspiele gemacht wurde, ist sie objektiv gesehen wohl nicht.

Faktum ist am Montag, dass es am vergangenen Donnerstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Göttingen auf die Klage einer Anwohnerin gegeben hat, die in der Quintessenz den Landkreis Northeim als zuständige Behörde zu einem „bauaufsichtlichen Einschreiten“ auffordert. Dieses bezieht sich auf Messungen, mit denen nachgewiesen werden muss, ob die Lärmimissionen der Festspiele auf Anwohner im Rahmen des Erlaubten bleiben.

Am vergangenen Donnerstag war das Gericht sogar zu einem Ortstermin nach Bad Gandersheim gekommen – in die letzten Aktivitäten des Abbaus. Ein Bild von einer abendlichen Veranstaltung konnte es sich so natürlich nicht mehr machen. Statt dessen gab seine persönlichen Eindrücke von den Belastungen der Sohn der Klägerin zum Beispiel mit Videoaufnahmen und Handy-Lautstärkemessungen wieder. Er liegt seit Jahren mit den Domfestspielen im Clinch und hat selbst schon früher mit Klagen versucht, sie ganz zu Fall zu bringen.

Der Ansatz, dabei gegen die baurechtliche Ordnungsmäßigkeit des Tribünenaufbaus vorzugehen, ist dabei aber vom Tisch, machte das Gericht auch gleich deutlich. Dazu habe es schon entsprechende Entscheidungen gegeben, die den Anwohnern hier keine Klagemöglichkeit zugestehen.

Bleibt also der Aspekt der Lärmbelästigung. Da diese direkt hinter der Tribüne, wo die Klägerin und ihr Sohn ihre Wohnung haben, ohne Zweifel nicht ganz gering ist, hatte die Stadt als Vermieter bekanntlich schon nach früheren Auseinandersetzungen sogar den Einbau besonderer Schallschutzfenster als Weg gewählt, den Anliegern entgegenzukommen. Anscheinend reicht das den Mietern aber immer noch nicht.

Nun stehen am Anfang der Woche in der Frage, was genau denn das Gericht entschieden habe, alle, die am Donnerstag nicht an der öffentlichen Verhandlung teilgenommen haben, noch ohne schriftliche Begründung da. Die wird bei der Domfestspiel gGmbH erst gegen Ende der Woche erwartet. Erst danach werde man nachvollziehen können, worauf genau das Gericht abheben wolle.

Im Zuge des Ortstermins wurde mindestens bereits deutlich, dass es wohl um die Frage gehe, der Landkreis als Aufsichtsbehörde habe angesichts bestehender Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen, wie dem Göttinger Altstadtfest, möglicherweise noch nicht alles unternommen, um Rechtssicherheit herzustellen. Das muss nun wohl nachgeholt werden.

Was erst im Zuge der Festspielzeit 2018 geschehen kann, womit die Jubiläumsfestspiele keinesfalls in Gefahr stünden. Auch für die Jahre danach sieht Aufsichtsratsvorsitzender Uwe Schwarz keine solche gegeben: „Wir kennen die Situation, der Streit währt dazu ja schon lange genug. Die Festspiele halten die vorgeschriebenen Limits ein, das haben wir mit eigenen Messungen in den vergangenen Jahren selbst immer wieder dokumentiert und daraufhin auch Anpassungen vorgenommen. Insofern machen mir die Messungen im kommenden Jahr keine Sorgen“, sagte er am Sonntag in einem Gespräch mit dem Gandersheimer Kreisblatt.

Interessanterweise hat das Gericht bei einer Entscheidung 1995 bereits als Einschätzung mit ins Urteil geschrieben, dass es keine Anhaltspunkte dafür habe, die Geräuschkulisse der Festspiele würde eine „gesundheitsbeeinträchtigende Intensität“ erreichen. Mit der neuerlichen Entscheidung will das Gericht offenbar geprüft wissen, ob seine damalige Einschätzung auch heute noch Bestand hat.rah