Generelle Anleinpflicht für Hunde zum Schutz der Natur

Die Vogelwelt kann durch freilaufende Hunde gestört werden

Bad Gandersheim. Die Stadt Bad Gandersheim weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 1. April bis zum 15. Juli wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit wirksam ist. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Nicht zur freien Landschaft gehören: 1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind. 2. Gebäude, Hofflächen und Gärten.

3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen. 4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Die Anleinpflicht dient dem Schutz frei lebender Tiere. In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild und bodenund bodennah brütende Singvögel geschützt werden. Dazu gehören viele Vogelarten wie Wachteln, Rebhühner, Kiebitze oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Laubsänger, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den Wäldern. Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden.

Durch Missachtung der Anleinpflicht werden unter anderem die Feldlerchen in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert und die Erholungssuchenden warten dann im späteren Frühjahr vergeblich auf ihren Gesang. Die Stadt Bad Gandersheim bittet deshalb alle Hundehalter, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten. Auf folgenden für den öffentlichen Verkehr bestimmten Straßen können Hunde in Bad Gandersheim frei laufen gelassen werden: Kohlkamp, Kriegerweg, Flugplatzweg Richtung Flugplatz, Neue Straße (Richtung ehemalige Abdeckerei), Straße zur Kläranlage.sbg