Gymnasiums-Praktikantin brachte Stein um den „Corona-Hotspot ins Rollen“

Landkreis bestätigt Ansteckung im Glaubenszentrum / So erst großes Infektionsgeschehen aufgedeckt

Die positiv-getestete Praktikantin des Roswitha-Gymnasiums steckte sich im Glaubenszentrum an.

Bad Gandersheim. 66 Personen mussten sich am 8. Oktober am Roswitha-Gymnasium bis zum 16. Oktober in Quarantäne begeben, weil eine Praktikantin positiv auf Corona getestet wurde. Ungeklärt war dabei zunächst, wo sie sich angesteckt hatte. Das herauszufinden, ist bekanntlich Aufgabe der Kontaktnachverfolgung beim Gesundheitsamt.

Dem Gandersheimer Kreisblatt lagen nun Informationen vor, wonach die Ansteckung der Praktikantin im Glaubenszentrum erfolgte, da sie dort übernachtete und im Zuge des Aufenthaltes natürlich auch Kontakt zu anderen Personen hatte.

Nach Mitteilung des Landkreises Northeim auf eine entsprechende Anfrage des Gandersheimer Kreisblattes hat die Kontaktermittlung ergeben, dass die Praktikantin aus dem Roswitha-Gymnasium sich nachweislich durch den Kontakt zum Glaubenszentrum infiziert hat. Am 8. Oktober stand die Corona-Infektion der jungen Frau fest, woraufhin über sie wie auch die letzten Kontaktpersonen im Roswitha-Gymnasium eine Quarantäne bis zum 16. Oktober verhängt wurde.
Dieser nur acht statt der üblichen mindestens 14 Tage überstreichenden Frist ist in der Rückrechnung zu entnehmen, dass der letzte Kontakt zu Schüler und Lehrkräften des Roswitha-Gymnasiums auf den Freitag, 2. Oktober, rückdatiert wurde. Also am Tag vor der Veranstaltung im Glaubenszentrum. Diesen Umstand bestätige der Landkreis Northeim ebenfalls.

Des Weiteren wurde auf die GK-Anfrage bestätigt, dass die Infektion der Praktikantin im Glaubenszentrum zum Anlass genommen wurde, von der Praktikantin benannte Kontaktpersonen testen zu lassen. Über diesen Weg konnten schließlich die ersten beiden Positivergebnisse aus dem direkten Umfeld des Glaubenszentrums gefunden werden, die wiederum den Stein ins Rollen brachten und schließlich zu den Massentests am 12. Oktober geführt haben.

Der Landkreis bestätigte des Weiteren, dass dieser Infektionsablauf und das im Nachhinein nun bestätigt gefundene Infektionsgeschehen es als durchaus möglich erachten lassen, dass zurzeit der Gedenkfeier am 3. Oktober bereits Menschen im Glaubenszentrum infektiös oder sogar erkrankt waren, und damit auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, das solche Personen unter den Teilnehmern der Feier waren.

Mittlerweile ist indes klar, dass es mindestens unter den geladenen Gästen dadurch zu keinen Ansteckungen gekommen ist. Aufgabe der Staatsanwaltschaft Braunschweig wird es im Zuge der bereits laufenden Ermittlungen aber durchaus sein, herauszufinden, ob der Leitung des Glaubenszentrums zu dieser Zeit vielleicht über Symptome schon Hinweise auf mögliche Erkrankungen bei Glaubenszentrums-Angehörigen vorgelegen haben, die es nahegelegt hätten, auf eine solche Veranstaltung unter diesen Umständen besser zu verzichten.

Des Weiteren teilt der Landkreis Northeim im Zuge der GK-Anfragen mit, dass die zunächst bis zum 23. Oktober ausgesprochene Quarantäne der Kontaktpersonen aus dem Glaubenszentrums bis zum 5. November verlängert worden ist. Weitere Testungen – insbesondere, um festzustellen, ob am 12. Oktober noch negativ-geteteste Menschen zwischenzeitlich erkrankt sind – seien aktuell nicht vorgesehen. Das Infektionsgeschehen sei jedoch dynamisch und somit weiterhin zu beobachten.

Das schließt nicht aus, dass weitere Quarantäneverlängerungen in Betracht kommen, wenn es zu Folgeerkrankungen kommt, die nicht hinreichend abgeschottet werden können. Der Landkreis teilte hierzu auf Anfrage mit, derzeit lägen noch keine abschießenden Erkenntnisse vor. Es gab seitens des Glaubenszentrums im Vorfeld des neuen Bibelschuljahres ein Hygienekonzept, das Mitte Mai vorgelegt worden war. Darin wurde unter anderem geregelt, dass die Hauptmahlzeiten in zum Beispiel zwei Schichten ausgegeben werden. Außerdem wurde auf den damals geltenden Rahmenhygieneplan-Schule und die Checkliste Hygiene von der Landesschulbehörde verwiesen. Ob das alles letztlich auch so eingehalten wurde, ist Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.rah/kw