Kein Feuerwerk in der Altstadt erlaubt

Abbrennen nur in wenigen Bereichen möglich / Auch Ortsteile von Verbot betroffen

Bad Gandersheim. Nur noch ein Tag bis Silvester. Damit einher gehen bei vielen Familien verschiedene Traditionen. Die einen machen Raclette, andere gießen Blei oder es werden sich bunte Hütchen aufgesetzt. Eine Unternehmung gehört bei fast jedem dazu, um das Neue Jahr zu begrüßen: Feuerwerkskörper zünden. Von Sonntag auf Montag werden überall wieder die Himmel hell erleuchtet sein und auch auf dem Boden werden bestimmt wieder kleinere Böller gezündet. Für die Benutzung müssen aber verschiedene Regeln beachtet werden.

Feuerwerkskörper wie Raketen, China-Böller, Sonnenräder und weitere mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und einer europäischen Zulassungsnummer sind zulässig. Diese dürfen aber ausschließlich von Sonntag, 31. Dezember, ab Mitternacht bis Montag, 1. Januar, 24 Uhr von Personen über 18 abgebrannt werden.
Es gilt folgende ganzjährige Regelung: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie zum Beispiel Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ Die unmittelbare Nähe ist definiert mit einem Mindestabstand von 200 Metern. Dieses Verbot bezieht sich nicht auf Tisch- und Jugendfeuerwerk, das für Personen unter 18 Jahren zugelassen ist.

Gemäß der Verordnung zum Sprengstoffgesetz wird zum Schutz der historischen Altstadt der Stadt Bad Gandersheim mit Bauwerken von geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung innerhalb der Grenzen der Gande im Norden und der Straße Hagemühlenweg, Ochsenwall, Bismarckstraße bis einschließlich der Straße Hinter der Münze mit beidseitiger Bebauung sowie der Straßen Am Küchengraben, Neue Straße und Bleichewiese bis zur Gande im Westen gemäß dem Lageplan allgemeinverbindlich angeordnet, dass auch wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude pyrotechnische Gegenstände (Raketen, Knallkörper und weitere) nicht abgebrannt werden dürfen.

Für die Stadt Bad Gandersheim bedeutet dieses Verbot, dass Feuerwerk nur noch in wenigen Bereichen überhaupt abgebrannt werden darf. Die historische Altstadt sowie alle Ortsteile sind von diesem Verbot betroffen, aber auch die Wohngebiete, in denen sich Altersheim oder ähnliches befinden.red