Keine Einigkeit über Grundsteuern

Anhebung von jetzt nur noch 20 Prozent vorgeschlagen / CDU lehnt auch die ab

Bad Gandersheim. Einerseits ist der Finanzausschuss der Stadt das Gremium, in dem die Vorbereitung der Haushaltsverabschiedung und anderer Finanzakte der Stadt für den Rat vorgenommen werden soll, andererseits ist seine Besetzung zu klein, um wirkliche Hinweise darauf zu geben, wie es zum Beispiel um die Verabschiedung des Etatplans 2019 im Rat am 13. Dezember steht, denn das Gremium hat nur fünf stimm­berechtigte  Mitglieder: Zwei aus der CDU, zwei aus der SPD sowie einen Grünen. Linken-Ausschussmitglied Jürgen Otto hat kein Stimmrecht, weshalb auch am Ende der Beratungen am Donnerstagabend offen blieb, wie er wohl im Rat abstimmen wird.

Die meisten Tagesordnungspunkte des Abends verliefen unspektakulär und wurden sogar einstimmig dem Rat empfohlen. Dissonanzen gab es in einem erwarteten Punkt: Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuern, um damit den Haushaltfehlbetrag des Jahres 2019 wenigstens ein Stück weit im Griff zu behalten.

Aber vor diesem Punkt ganz zurück auf Anfang: Eingangs der Sitzung hatte CDU-Ausschussmitglied Heinz-Friedrich Overbeck gleich mit einem Antrag versucht, die Beratung der Punkte für das Jahr 2019 aussetzen zu lassen. Begründung: Man habe bei der CDU erst am Donnerstagmorgen von dem ungeahnten Geldsegen für die LGS aus Hannover erfahren. Zu knapp, um sich in der Fraktion beraten zu können, daher solle das doch bitte vertagt werden.
Overbeck musste sich dann von Jürgen Steinhoff aber darauf hinweisen lassen, mit der Begründung eine nicht stimmige Verquickung vorzunehmen: Die Zuschusszusage zur Landesgartenschau habe keinen Zusammenhang mit und auch keine Auswirkung auf den defizitären Stadtetat 2019. Der Geldsegen könne in keiner Weise zu einer Minderung des Fehlbetrages von etwa 1,3 Millionen Euro beitragen. Insofern bestehe – erst recht angesichts des Zeitdrucks bis zum 13. Dezember – keine Veranlassung, sich nicht mit dem Etatentwurf 2019 zu befassen. Und so wurde der CDU-Antrag bei zwei Befürwortungen durch drei Nein-Stimmen (SPD und Grüner) abgelehnt.

Der zwischen beiden Seiten strittigste Punkt – ansonsten gibt es kaum welche – war die Änderung der sogenannten Hebesatzung, in der die Höhe der örtlichen Grundsteuern festgelegt sind. Derer gibt es zwei: Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe angewendet, die Grundsteuer B auf normale Grundstücksbesitzer. Beide sind in Bad Gandersheim aus Zeiten der Konsolidierung schon recht hoch und über dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen angesetzt. Und sollten nun nochmals deutlich erhöht werden, um damit den Ursprungsfehlbetrag von etwa 1,3 Millionen auf etwa 660.000 Euro nach letztem Stand senken zu können.

Deutlich hieß in diesem Fall, dass eine Anhebung um 40 bis 43 Prozent vorgesehen war. Daraus wären Mehreinnahmen in der Steuer A von rund 64.000 Euro entstanden, aus der Steuer B von immerhin rund 573.000 Euro.

Gern an ein solch unpopuläres Thema geht keine Fraktion. Die der CDU hatte sich aber über ihren Fraktionschef Timo Dröge in klaren Aussagen bereits positioniert: Mit der CDU werde keine Steuererhöhung zu machen sein. Das war die Ausgangslage, die zugleich aber erfordert hätte, beim Verzicht auf eine Grundsteueranhebung andere Lösungen zu präsentieren, um das Defizit kleiner zu bekommen.

Darum ging es nun in der Finanzausschusssitzung. Anheben oder nicht, weniger anheben und woanders ausgleiche, mehrere Möglichkeiten waren im Gespräch. SPD-Fraktionschef Jürgen Steinhoff argumentierte, da es in den – mit allen Fraktionen gemeinsam geführten – Gesprächen in Hannover Signale des Landes gegeben habe, der Stadt zu helfen und auch einen möglichen Fehlbetrag nicht zum Hindernis durch Nichtgenehmigung des Etats werden zu lassen, sei für ihn vorstellbar, eine geringere als die beabsichtigte Anhebung zu beschließen. Die SPD denke hier an 20 statt der 40 Prozent.

Das, so hatte Kämmererin Claudia Bastian schnell errechnet, würde dann die geplante Mehreinahme um rund 314.000 Euro schmälern, die dem Defizit zuzuschlagen wären. Die Mindereinnahme verschlechtert zudem die Ergebnisse der Folgehaushalte um den gleichen Betrag, wodurch bis 2022 nach den aktuellen Kalkulationen  deutliche Fehlbeträge anfallen würden. Der für 2019 läge damit bei knapp einer Million Euro.

Obwohl Jürgen Steinhoff sich mühte, darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen Erhöhungen bei den meisten Betroffenen nur Jahresbeträge im kleineren zweistelligen Bereich ausmachten und das wohl für fast 90 Prozent der Steuerpflichtigen gelte, vermochte das die CDU nicht umzustimmen.

Erneut war es Heinz-Friedrich Overbeck, der nun kritisierte, dass die Senkungsvorschläge der SPD nicht in der Fraktion besprochen hätten werden können, und warum man dies nicht vorher angesprochen habe. Darauf entgegnete Jürgen Steinhoff, dass es bei der klaren Absage von Timo Dröge gegenüber jedweder Erhöhung dafür ja gar keine Grundlage gegeben habe. Die beiden CDU-Vertreter Overbeck und Albig bestritten an dieser Stelle, dass es eine solche Aussage Dröges gegeben habe, während Oliver Brzink, Jürgen Steinhoff und auch Jürgen Otto bestätigten, sie genau so vernommen zu haben.

Eine Einigung war an dieser Stelle nicht zu erreichen. Folglich gab es am Ende auch eine gespaltene Abstimmung: Die nunmehr auf 20 Prozent Anhebung reduzierte Hebesatz-Satzung bekam die Fürstimmen der SPD und des Grünen, zwei Gegenstimmen kamen von den beiden CDU-Vertretern.

Wie Jürgen Otto von der Linken im Rat dazu stimmen wid, war nicht offensichtlich Immerhin kritisierte er, dass die Grundsteuern mindestens im Falle vermieteter Objekte nicht den Grundbesitzer, sondern am Ende die Mieter treffen würden, auf die sie umgelegt werden. Somit sei dies ein wenig sozialer Weg der Haushaltskonsoldierung.

Die beiden anderen 2019 betreffenden Tagesordnungspunkte waren das Haushaltssicherungskonzept und der Etatplan selbst. In beiden Fällen gab es gleichlautende Abstimmungsergebnisse: Drei gegen zwei.rah

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