Klage gegen 380 kV-Leitung Wahle-Mecklar fortgesetzt

Teilerfolg bei Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht / Einbeck weniger erfolgreich

Bekannte Gesichter aus Heckenbeck und Erzhausen unter den Zuhörern im Gerichtssaal. Dort konnte mindestens ein Teilerfolg verbucht werden.

Heckenbeck/Billerbeck. Der Verein „Bürger Pro Erdkabel“ e.V. ist gemeinsam mit Vertretern der BI Bad Gandersheim-Kreiensen und der BI „Erzhausen unter Strom“ am 3. April nach Leipzig gefahren, um den Prozessen zur 380 kV-Leitung Wahle-Mecklar vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) beizuwohnen. Insgesamt haben 56 Unterstützer die Prozesse vor Ort verfolgt. Die Beklagte (NLSTBV) und die Beigeladene (TenneT) waren mit insgesamt 15 Anwälten und Mitarbeitern vor Ort.

Der Verein „Bürger Pro Erdkabel“ e.V. unterstützt die Klage zweier Bürger gegen den Planfeststellungsbeschluss. Im Mittelpunkt des Prozesses standen wasserrechtliche Fragen und der Streitpunkt, ob die Variantenprüfungen umfassend durchgeführt wurden.

Statt der geplanten einen Stunde dauerte der Prozess zweieinhalb Stunden. Der Berliner Jurist der Kläger, Rechtsanwalt Sommer, konterte kenntnisreich die Ausführungen der Anwälten der Beklagten und der Beigeordneten. Der Planfeststellungsbeschluss drohte zu kippen. Deshalb sah sich die Beklagte zu einem Planergänzungsbeschluss genötigt.

Bemerkenswert war, dass Herr von Cattenburg, der Verfasser des Planfeststellungsbeschlusses, den Schriftsatz bereits fertig unterschrieben und gesiegelt mitgebracht hatte. Gegen diesen Planergänzungsbeschluss kann erneut geklagt werden.

Zusätzlich wurde das Verfahren aufgehalten, weil sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, dass  die geplante Kabelübergabeanlage (KÜA) in Erzhausen das Überschwemmungsgebiet der Leine verletzen würde. Deswegen haben die Anwälte der Beklagten während der Verhandlung eine Ergänzung zu Protokoll gegeben, die die Bauwerke im Überschwemmungsgebiet betreffen.

Der andere Schwerpunkt der Verhandlung war die Frage der Variantenprüfungen, das heißt auf welcher Trassenvariante die 380 kV-Stromleitung gebaut wird. Anwalt Sommer bemängelte, dass die Vorzugswürdigkeit der von TenneT und der NLSTBV geplanten Variante B01-3 nicht nachvollziehbar sei und die Varianten nicht in ausreichender, gleicher Tiefe geprüft werden konnten.

Das Thema Imissionsbelastung wurde von den Richtern nicht als ausreichender Klagepunkt gesehen. Anwalt Sommer führte aus, dass die Unschädlichkeit der Elektromagnetischen Felder keineswegs nachgewiesen sei.

Am Ende des Prozesses haben sich beide Seiten bereit erklärt, den weiteren Prozessverlauf in einem schriftlichen Verfahren weiterzuführen. Bis zum 11. April hatte das Gericht den beiden Parteien Zeit gegeben, ergänzende Schriftsätze einzureichen. Das haben die Kläger wahrgenommen und gemeinsam mit dem Anwalt, Michael Becke und Ricarda Polzin 25 Seiten fristgerecht dem Gericht zugestellt.

Die Richter behielten sich ausdrücklich vor, eine weitere mündliche Verhandlung einzuberufen, wenn das schriftliche Verfahren nicht ausreichen würde.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 28. November 2017 hat die vom Verein unterstütze Klage gravierende Veränderungen erzielt. Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wird fortgesetzt.

Zwei weitere Klagen wurden am selben Tag in Leipzig verhandelt: zum einen die Klage der Stadt Einbeck und eine Privatklage gegen einen geplanten Maststandort in Naensen.

Der Privatkläger hat seine Klage zurückgezogen, nachdem TenneT ihm die Gesamtentschädigungssumme für den Maststandort und die Überspannung seines Feldes verdeutlicht hat.

Der Anwalt der Stadt Einbeck hatte keinen Erfolg, weil er keine Chance in einer Klage gesehen hat und nur auf einen Mehrheitsbeschluss des Verwaltungsausschusses hin tätig geworden war. Nach Ansicht des Vereins ist es enttäuschend, wie mangelhaft die Verwaltung der Stadt Einbeck sich für ihre Bürger eingesetzt hat. Laut dem Städte- und Gemeindebund erhalten von der Stromtrasse betroffene Kommunen für Höchstspannungsfreileitungen ab 380 Kilovolt 40.000 Euro pro tatsächlich in Betrieb genommenen Kilometer. Auf dem Stadtgebiet Einbeck sind insgesamt 26,4 Kilometer Leitungen betroffen (Mast B023 bis B093). Der Verein „Bürger pro Erdkabel“ e.V. hofft, dass den betroffenen Ortschaften dieses Geld zur Verfügung gestellt wird.red

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