Kurparkhotel: Fehleinschätzungen im Rat auf beiden Seiten

Landkreis: Keine disziplinarischen Schritte / Bürgermeisterin muss mehr Öffentlichkeit zulassen

Bad Gandersheim. Viel Wirbel hatte der kurzentschlossene Ankauf des Kurparkhotels Bartels im Nachgang ausgelöst. Neben der vehementen politischen Debatte war es auch zu Scharmützeln auf Ebene der Dienstaufsichtsbehörde, des Landkreises Northeim gekommen. Sie gipfelten unter anderem in der Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin durch die CDU-Fraktion beim Landkreis mit der Begründung, die Bürgermeisterin halte rechtswidrig Informationen rund um den Kauf und das Objekt zurück, auf die der Rat ein Anrecht habe. Das wollte die CDU dienstaufsichtlich klären lassen.

Inzwischen ist der Landkreis zu einem Ergebnis in der Beschwerdeprüfung gekommen. Von dort hieß es, der Beschwerde habe eine Einschätzung seitens der Beschwerdeführer zugrunde gelegen, dass ein bestimmtes Verhalten disziplinarisch geahndet werden müsse. Diese Ansicht aber teilte die Dienstaufsichtsbehörde nicht und beschied die beschwerdeführende CDU-Fraktion inzwischen, dass man beim Landkreis „keine Anhaltspunkte sehe, die die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen würden“.

Zu dieser Einschätzung konnte der Landkreis wohl auch kommen, weil die Bürgermeisterin nach zunächst zögernder Abwehr dann doch die angeforderten Informationen weitergegeben und die eingeforderte Akteneinsicht gewährt hatte. Damit war der Beschwerde letztendlich die Grundlage entzogen und der obersten Verwaltungsbeamtin kein Fehlverhalten nachweisbar.

Nichts desto Trotz gibt es eine weitere Dimension im Gegeneinander zwischen CDU und Bürgermeisterin. Dabei ging es um eine Begründung, die Franziska Schwarz immer wieder für ihre Abwehr angeführt hatte, mit Informationen zum Thema offener umzugehen: den Vorwurf der Amtsverschwiegenheitsverletzung gegenüber CDU-Fraktionsmitgliedern. Sie sollen vertrauliche Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen „durchgesteckt“ haben.

In diesem Punkt musste die Bürgermeisterin offenbar zurückstecken. CDU-Fraktionschef Timo Dröge hatte beim Landkreis nachgehakt, ob die Angelegenheiten um die nun erfolgte Veräußerung des Kurparkhotels nicht auch im öffentlichen Teil einer Ratssitzung hätten Thema sein müssen. Behandelt worden war der Verkauf an zwei Gandersheimer Investoren nur im nichtöffentlichen Teil.

Tatsächlich bestätigte der Landkreis wörtlich: „Hinsichtlich einer Beschlussfassung von Beratungsgegenständen in öffentlicher/nichtöffentlicher Sitzung, steht grundsätzlich der Anspruch der Öffentlichkeit auf möglichst umfassende Information im Vordergrund. Gegebenenfalls ist dieser Informationsanspruch in Abwägung zu bringen mit schutzwürdigen Interessen Einzelner. Vorliegend ist eine Information der Öffentlichkeit über den Verkauf des ehemaligen Kurhotels in der lokalen Zeitung erfolgt. Dann aber entfällt hinsichtlich dieser Information jegliches Geheimhaltungsinteresse. Eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil hat in diesen Fällen keine Grundlage. Ich gehe daher davon aus, dass Angelegenheiten, über die die Stadt die Öffentlichkeit in der örtlichen Tageszeitung informiert, künftig in öffentlicher Sitzung des Rates der Stadt Bad Gandersheim behandelt werden“.

Die Bürgermeisterin hatte dies mit dem Zusatz versehen: „Aufgrund der Ausführungen des Landkreises Northeim werde ich künftig bei Grundstücksverkäufen, welche im Rat zu beschließen sind, einen allgemeinen Tagesordnungspunkt für den öffentlichen Teil der Ratssitzung vorsehen“.

Dazu Timo Dröge am Montag gegenüber dem GK: „Es ist daraus ersichtlich, so wie es die Bürgermeisterin schreibt, dass in Zukunft bei allen Grundstücksgeschäften auch ein öffentlicher Teil erfolgt. Im Umkehrschluss hat daher bisher bei Grundstücksgeschäften zum Beispiel beim Ankauf des Kurparkhotel Bartels) kein öffentlicher Teil stattgefunden, obwohl auch ein öffentlicher Teil hätte einberufen werden müssen. Daher kann auch kein Ratsmitglied eine Amtsverschwiegenheitsverletzung begangen haben, da die Öffentlichkeit im Rat informiert hätte werden müssen. Ich kann somit darauf hinweisen, dass die Bürgermeisterin von Mobbing spricht, hier dem Rat eine Strafverfolgung androht, wie im öffentlich Teil einer Ratssitzung passiert, obwohl sie selbst – auch nach Hinweisen aus dem Rat – widerrechtlich gehandelt hat“.

Eine Bewertung des Landkreises, ob diese Argumentation Dröges grundsätzlich die Weitergabe von Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen deckt, liegt noch nicht vor.rah

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