Landkreis: Auch am Osterwochenende Reisen zu touristischen Zwecken ist untersagt

Northeim. Pünktlich zu Ostern lockt bestes Frühlingswetter die Menschen vor die Türen. Angesichts der Corona-Epidemie bleibt es allerdings auch an den Feiertagen dabei, dass das Reisen und die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt sind. Das gilt auch für einen Kurzaufenthalt in Zweitwohnungen zu touristischen Zwecken und den Tagestourismus.

Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden und die Polizeiinspektion Northeim bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich wie bisher an die Vorgaben zur Beschränkung der Kontakte zu halten. „Durch die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen schützen wir uns, aber insbesondere unsere Nachbarn, Freunde und Familie“, erklärt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes beschränkt. Generell ist ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und gleichbleibend sein.

Michael Weiner, Leiter der Polizeiinspektion Northeim, wünscht sich, dass der neu entwickelte Bußgeldkatalog des Landes nicht zum Tragen kommen muss: „Polizei und Ordnungsämter stellen Verstöße bislang nur in geringer Anzahl fest. Ich wünsche mir, dass das auch über die Feiertage so bleibt und die öffentlichen Plätze gemieden werden.“lpd