LGS 2022: Konkretes und Zeitplan

DSK Bremen stellt Ablauf und Umstände des Freiraumplanerwettbewerbes vor: Jetzt geht’s zur Sache

Sitzung des LGS-Sonderausschusses (hier nur in Teilen zu sehen): Hinten rechts am Tisch DSK-Vertreter Klaus von Ohlen.

Bad Gandersheim. Das Geschehen rund um die Landesgartenschau 2022 nimmt Fahrt auf. Am Dienstag gab es die jüngste Sitzung des Sonderausschusses, und nach dieser dürften alle Ausschussmitglieder und die wenigen Zuhörer das Gefühl gehabt haben, jetzt gehe es wirklich richtig los. Grund dafür war ein rund 40-minütiger Vortrag des Vertreters des Bremer Büros der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK), die aktuell die Ausschreibung und Durchführung des Freiraumplanerwettbewerbes für die LGS organisiert. Und zu dem hatte Klaus von Ohlen eine Menge zu erzählen.

In der DSK ist von Ohlen an sich für strategische Projekte und Vertrieb zuständig, die Ausschreibung und Begleitung solcher Wettbewerbe sei aber seine „Passion“, weshalb er auch den für Bad Gandersheim begleite. Zudem ist die Roswithastadt von Ohlen nicht unbekannt, weil die DSK ja auch in Sachen Altstadtanierung von der Stadt bereits beauftragt ist.

Dass er für Architektenwettbewerb Experte ist, machte von Ohlen durch seinen dann folgenden Vortrag deutlich. So ziemlich alle Aspekte des Wettbewerbs wurden angesprochen, es blieben am Ende auch nur einige wenige Verständnisfragen zu klären.
Los ging es mit den rechtlichen Grundlagen, auf denen ein solcher Wettbewerb steht: Das sind die Chancengleichheit, ein unabhängiges Preisgericht, ein Verfahren auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe von 2013 (RPW 2012), die Anonymität der Teilnehmer (bei der Bewertung), die Absichtserklärung einer weiteren Beauftragung und ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis.

Die Stadt legt für den Wettbewerb das Plangebiet fest, wobei zwischen einem (etwas weiter gefassten) Ideengebiet und dem eigentlichen Realisierungsgebiet unterschieden wird. Weiter schafft die Stadt die Rahmenbedingungen für die Ausrichtung. Sie stellt ein Preisgericht zusammen, für das die DSK bereits Namensvorschläge für die Fachpreisrichterseite in petto hatte. Die hinzukommenden Sachpreisrichter aus den Reihen der Stadt, lokalen Politik und des mit ins Boot genommenen Landkreises wurden am Ende der Sitzung ebenfalls bereits benannt (siehe Meldung links).

Zwar haben am Ende nur drei Teilnehmer des Wettbewerbes Aussicht auf einen Geldpreis (der Sieger vor allem aber natürlich auf den weitaus lukrativeren Planungsauftrag), Geld muss aber eben dafür schon mal in die Hand genommen werden. Die ausgelobte Preissumme berechnet sich am Volumen und dürfte für die Gandersheimer LGS bei etwa 70.000 Euro netto liegen. Das spätere Honorar für den Planauftrag wird sich oberhalb der halben Million bewegen.

Die DKS, so von Ohlen weiter, empfiehlt für Bad Gandersheim die Ausrichtung eines nicht offenen einstufigen Realisierungswettbewerbes im Rahmen eines Vergabeverordnungs-Verfahrens (VgV). Nicht offen heißt, die Zahl der Teilnehmer wird durch bestimmte Vorgaben in Grenzen gehalten. Fünf Teilnehmer sollen gesetzt werden, auch dafür hatte die DSK bereits Namensvorschläge parat. Weitere zehn Teilnehmer sollen nach der Bewerbungsphase zugelost werden.

Die Wettbewerbsausschreibung muss EU-weit erfolgen. In der Praxis heiße dies aber nur sehr selten, dass Planungsbüros von außerhalb Deutschlands eine Teilnahme in Betracht zögen, selbst wenn die theoretisch möglich wäre.

Die Regelzeit für den Wettbewerb gab von Ohlen mit neun Monaten an. Ein noch nicht vertiefend ausgeführter Punkt war, dass die Öffentlichkeit nur vor und nach dem Wettbewerbsverfahren beteiligt werden kann, nicht aber während des Wettbewerbs.

Nach Einreichung der Planungen hat dann das Preisgericht eine Entscheidung zu treffen. Die Fachpreisrichterseite – besetzt mit erfahrenen (Landschafts-)Architekten – hat dabei immer eine Stimme mehr als die Sachpreisrichter, die aus der Stadtverwaltung, der lokalen Politik und dem Landkreis kommen. Die Auswahl erfolgt intern, alle Arbeiten werden aber nach dem Wettbewerb der Öffentlichkeit in einer Ausstellung gezeigt.

Klaus von Ohlen machte weiter deutlich, dass auch die Kürung eines Siegers die Stadt noch nicht verpflichte, jemanden auch zu beauftragen. In der Regel sei das aber nun mal das Ziel, und so werde es wohl dann auch eine Auftragsentscheidung geben. Die gilt aber immer nur einem Planer und dessen Entwurf. Ein „Mix“ aus guten Ideen verschiedener Planer sei grundsätzlich erst einmal nicht möglich.

In der Praxis lägen zwischen dem Wettbewerbsplan und der tatsächlichen Ausführung aber noch viele Stufen, in denen in großen Zügen vieles noch verändert werden könne. Auch durch Aufnahme anderer guter Ideen.

Als Zuschlagskriterien für die Stadt nannte von Ohlen zu 50 Prozent das Wettbewerbsergebnis, 20 Prozent die Präsentation, 20 Prozent den Angebotspreis und zehn Prozent den Umgang mit den vorgelegten Vertragsentwürfen. Die gesamten Wettbewerbskosten bezifferte er mit rund 130.000 Euro. Davon übernimmt aber die Städtebauförderung 90 Prozent, die Stadt muss also nur zehn Prozent oder rund 13.000 Euro aus Eigenmitteln ansetzen.

Nach diesem Parforceritt durch eine Wettbewerbsplanung rundete am Ende der Zeitplan die Information für den Ausschuss ab. Und der konnte sich gleich darauf einstellen, dass er sich dieses Jahr wohl des öfteren sehen wird.

In Februar und März sollen nach von Ohlen die ersten Kriterien für die EU-Veröffentlichung festgelegt sein, wozu unter anderem Wettbewerbsform, Zeitrahmen, Plangebiet und Aufgabe in kurzer, aber ausreichender Beschreibung, die Setzung von fünf Planungsbüros als Teilnehmern sowie die Benennung des Preisgerichts gehören. Außerdem sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien festzulegen. An all diesen Punkten arbeitet DSK bereits eng mit der Stadt. Bis etwa zum 26. März soll die EU-Ausschreibung dann online stehen. Der Zug rollt an.

Bis Ende Mai ist eine Veröffentlichung der vollständigen Wettbewerbsunterlagen erfolgt. Es gehen Bewerbungen ein, die geprüft werden, ob sie teilnahmeberechtigt sind. Zehn weitere Teilnehmer kommen ins Wettbewerbsfeld dazu, gehen mehr als zehn Bewerbungen ein, wird gelost. Parallel erfolgt die Bearbeitung der sogenannten Auslobungsbedingungen.

Die Auslobungsunterlagen werden dann etwa Mitte Juni ausgegeben. Nun können die Wettbewerbsteilnehmer an die Arbeit gehen. Dafür stehen ihnen drei bis vier Monat zur Verfügung. Ende Juni erfolgt dann auch das erste Treffen des Preisgerichtes in einer sogenannten Vorbesprechung mit anschließendem Kolloquium. Das zweite Mal werden sich die Preisrichter dann erst zur Auswahl wiedersehen.

Im September, spätestens Oktober erfolgt eine Vorprüfung der eingereichten Arbeiten, über die das Preisgericht dann im November in einer ganztägigen Veranstaltung befinden und einen Sieger sowie zwei Platzierte auswählen soll.

Mit dem Sieger, so er der Auftragnehmer für die tatsächliche Beplanung der LGS werden soll, wird es dann im Dezember die Vergabeverhandlung geben. Allerspätestens soll dies im Januar 2019 abgeschlossen sein, so Klaus von Ohlen, denn die Planung werde die meiste Zeit des Jahres 2019 in Anspruch nehmen. Im Spätherbst und Winter des kommenden Jahres würden dann die ersten Baumaßnahmen zur Vergabereife kommen und spätestens ab Anfang 2020 mit der Ausführung begonnen.

So der eng getaktete Zeitplan. Und da es immer wieder Dinge mit der Stadt und dem Rat zu klären gibt, ist die nächste Sitzung des Sonderausschusses bereits terminiert. Das Treffen wird am Mittwoch, 7. März, stattfinden. Genaue Einladung folgt noch.rah

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