LGS: Landkreis gibt Defizitausgleich vorab in Raten an die Stadt

Verteilung über vier Jahre / Stadt muss später Notwendigkeit belegen und spitz abrechnen

Bad Gandersheim/Northeim. Die Sicherheit, vom Landkreis im Falle eines nach der Ausrichtung der Landesgartenschau übrig bleibenden Defizits im Ausführungshaushalt einen Defizitausgleich zu 50 Prozent, aber nur bis zu einer maximalen Höhe von 500.000 Euro zu bekommen, hatte die Stadt Bad Gandersheim ja bereits seit dem entsprechenden Kreistagsbeschluss im Oktober 2017. Inzwischen sind weitere Schritte in Richtung LGS gerade vollzogen und das Land hat die Stadt mit der Zusage überrascht, sechs Millionen Euro als Förderung locker zu machen.

Zugleich gibt es neue Probleme, denn die Stadt muss ja im Zuge der fortschreitenden Zeit 2019 bereits die nächsten gewichtigen Schritte, wie die Vergabe eines Planungsauftrages und die Gründung einer Durchführungsgesellschaft auf den Weg bringen. Das alles kostet Geld, und davon ist aber zur Zeit noch keines da, den die sechs Millionen des Landes können erst vermutlich 2020 in Anspruch genommen werden. Bis dahin muss Bad Gandersheim vorfinanzieren.

Was angesichts der aktuellen Haushaltslage und eines Etatplanes 2019, der selbst schon ein Defizit in sich trägt, das noch ausgeglichen oder mindestens deutlich vermindert werden muss (Donnerstag im Rat) ein schwieriges Unterfangen ist.

In dieser Lage ist die Stadt an den Landkreis mit der Bitte herangetreten, zu prüfen, ob nicht eine Auszahlung des Defizitausgleichs zu einem früheren Zeitpunkt möglich wäre. Konkret war dabei ein jährliche Abschläge schon ab 2019 gedacht, mit denen die Durchführungsgesellschaft dann schon Mittel bekäme.

Konkret wurde daraus folgendes Vorgehen entwickelt: Im Jahre 2019 sollen 50.000 Euro an die Stadt Bad Gandersheim ausgezahlt werden. In den beiden folgenden Jahren jeweils 100.000 Euro und im Ausführungsjahr der LGS der Rest von 250.000 Euro. Die im nächsten Jahr benötigten Haushaltsmittel von 50.000 Euro könnten, so die Kreisverwaltung im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung oder über einen Nachtragsetat bereitgestellt werden.

Dieser Weg, so hieß es im Kreistag, habe nicht nur für die Stadt Bad Gandersheim Vorteile, sondern auch für den Landkreis. Dieser hätte immerhin in den Etat des Jahres 2023, also nach der LGS, die volle Summe von 500.000 Euro auf einmal einstellen müssen. Das wäre nur über vorherige Rückstellungen oder die Aufnahme eines Kredites zu machen.

Durch die nun kleineren und über vier Jahre verteilten Raten sei es er Verwaltung aber wohl sogar möglich, dies im Haushalt aus den liquiden Mitten zu zahlen, ohne dafür größere Summen an Krediten aufnehmen zu müssen.

Im Kreistag nahm CDU-Abgeordneter Rudolf Hermes aus Bad Gandersheim zu der Bitte Stellung und erläuterte den Hintergrund. Klargestellt wurden außerdem, dass die Stadt Bad Gandersheim mit diesem Verfahren verpflichtet wird, nach Ende der LGS eine Schlussabrechung vorzulegen. Ergibt diese, dass kein Defizit entstanden ist, dass die Höhe einer Inanspruchnahme des Defizitausgleichs bis zu 500.000 Euro gerechtfertigt hätte, müsste die Stadt dann die Differenz wieder an den Landkreis zurückzahlen.

Der Kreistag stimmte dem Verfahrensvorschlag einstimmig zu. Die Stadt kann also ab 2019 mit einem ersten Mittelfluss zur Durchführungsgesellschaft LGS rechnen.rah