Lockerungen: Was ab heute wieder geht

Einkaufen vorerst hauptsächlich nach Terminvereinbarung möglich / Kitas wieder im Vollbetrieb / Mehr Menschen dürfen sich treffen

Bad Gandersheim. Lange gefordert, und nun doch im Zeitpunkt umstritten: Ab heute wird der Lockdown wieder scheibchenweise zurückgedreht. In die Freude über den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Kanzlerin mischt sich aber zugleich auch viel Verunsicherung über das, was ab heute und in den kommenden vier Wochen nun genau und unter welchen Bedingungen passieren soll. Wir versuchen, ein bisschen mehr Durchblick zu schaffen.

Das Positive vorweg: Dem Landkreis Northeim ist es am Sonntag gelungen, nach dem kurzzeitigen Rückschlag bei der 7-Tage-Inzidenz schnell wieder in die Spur zu kommen. Der Grün-Status ist längst wieder erreicht und wurde am Sonntag mit einem Langzeittief des Inzidenzwertes bei 22,7 untermauert.

Das sind sehr gute Voraussetzungen, dass die Lockerungen nicht bald schon wieder zu einer Trendumkehr im Infektionsgeschehen führen – solange wir alle weiter sehr vorsichtig bleiben und die Maßnahmen beachten, die auch weiterhin gelten.

Die Inzidenz spielt ab heute eine automatisch steuernde Rolle bei der Lockerung wie auch eventuellen Rückkehr zu Verschärfungen. Maßgebend sind dabei die Marken 50 und 100.

Im vom Bund als 2. Öffnungsschritt benannten Stadium mit heutigem Beginn dürfen Buchhandlungen und Blumengeschäfte sowie Gartenmärkte wieder öffnen. Für kleinere Geschäfte gilt: ein Kunde je zehn Quadratmeter Verlaufsfläche, in größeren Geschäften einer je 20 Quadratmetern. Weiter dürfen ab heute wieder körpernahe Dienstleistungen erbracht werden. Teilweise ist dazu aber ein tagesaktueller Negativtest erforderlich. Gleiches gilt bei der Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebes. Die genannten Lockerungen dieses Öffnungsschrittes sind nicht speziell inzidenzabhängig.

Anders bei der Öffnung des Einzelhandels. Die kann erfolgen (bei gleichen Schlüssel Kunde/Fläche wie bereits genannt), wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 werden Terminbuchungen zugelassen, das heißt, man muss vorab telefonisch im Geschäft einen Termin vereinbaren und nur diese Kunden dürfen eingelassen werden.

Der Landkreis Northeim ließ dazu vor dem Wochenende verlauten: „Mit der neuen Corona- Verordnung gibt es Erleichterungen für den weiteren Einzelhandel. Dieser darf nach vorheriger Terminvereinbarung wieder Kunden empfangen. Der Aufenthalt in den Geschäftsräumen ist aber auf eine Person je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Auch muss dass Abstandsgebot eingehalten werden. Außerdem müssen die Kontaktdaten festgehalten werden.“ Wie aus Rückmeldungen in sozialen Medien zu diesem Thema am Sonntag zu entnehmen war, werden einige Geschäfte in Bad Gandersheim am Montag zunächst diesen eingeschränkten Weg anbieten. Termine muss man sich so unter anderem bei K+K-Schuhe und dem Dänischen Bettenlager geben lassen. Aber immerhin ist Einkaufen wieder möglich. Wer zu welchen Umständen wieder für die Kunden da sein wird, ist in den ersten Tagen wohl erst einmal persönliche Informationssache, zumal immer noch nicht ganz klar ist, ob der hierbei zugrunde gelegte Inzidenzwert der Landesdurchschnittswert ist oder der Inzidenzwert des betreffenden Landkreises, wie er in einigen anderen Fällen zweifelsfrei zur Anwendung kommt (siehe Treffen).

Rückkehr in Kitas und Schule

Die Kindertagesstätten sollen ab heute wieder einen Normalbetrieb aufnehmen. Dieser unterliegt aber noch der Einschränkung des „Szenarios B“, es dürfen dabei nur immer gleiche, feste Gruppen betreut werden. Die Rückkehr in die Schule zum Präsenzunterricht erfolgt stufenweise. Mit dem heutigen Tag fällt zunächst die freiwillige Entscheidung für das Distanzlernen weg. Wo schon Präsenzunterricht läuft, wie in den 13. Klassen, ist auch Anwesenheitspflicht. Ab dem 15. März kehren dann im Wechselunterrichtsmodell (Szenario B) die Jahrgänge 5 bis 7 und die zwölfte Klasse in die Schulen zurück, eine Woche später alle Schüler.

Treffen und Feiern

Ab heute dürfen sich Personen in der Öffentlichkeit und außerhalb der eigenen Wohnung mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes aufhalten, maximal sind jedoch fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden in die Gesamtzahl nicht eingerechnet. Paare, die nicht zusammen wohnen, zählen als ein Hausstand.

Sofern die Sieben-Tages-Inzidenz innerhalb des Landkreises auf unter 35 sinkt, kann die Regelung in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, maximal jedoch zehn Personen, ausgeweitet werden. Dies gilt aber nicht automatisch! Die Erweiterung der Kontaktmöglichkeiten muss vorher durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden, was bislang aus Northeim noch nicht geschehen ist. Bis dahin gilt die Landesverordnung. Steigt die Inzidenz über einen bestimmten Zeitraum auf über 100, ist je nach Infektionsgeschehen zu entscheiden, ob die sogenannte Hot-Spot-Regelung greifen soll, auch Notbremse genannt. Wenn diese festgestellt wird, sind wieder nur noch Treffen von einem Hausstand mit einer weiteren Person möglich, Kinder bis 14 Jahre bleiben ausgenommen. Gleiches gilt für Zusammenkünfte und Feiern in der eigenen Wohnung.

Auch den Sport erwarten endlich wieder Erleichterungen: Die gemeinsame sportliche Betätigung unter freiem Himmel ist für höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien kontaktlosen Sport ausüben. Dabei darf die Gruppe aus nicht mehr als 20 Kindern plus zwei Betreuerinnen oder Betreuern bestehen und in ihrer Zusammensetzung nicht wechseln. Der Abstand von zwei Metern untereinander ist dauerhaft einzuhalten. Individualsportarten dürfte dies möglich sein, Mannschaftssportarten müssen aktuell noch besondere Trainingsumstände bieten, um das nutzen zu können.

Weitere Öffnungen

Auch Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken und Büchereien dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt auch für Zoos, Tierparks und botanische Gärten. Der Betrieb ist unter Einhaltung eines Hygienekonzepts sowie Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Besucherzahlen (Terminvergabe) möglich. Konkrete Information, zum Beispiel aus der Bücherei im Vitalpark über eine Wiederaufnahme des Betriebs unter diesen Umständen liegen noch nicht vor.

Was als Nächstes kommen soll

In 14 Tagen, also frühestens ab dem 22. März, würden weitere Lockerungen im sogenannten 4. Öffnungsschritt folgen. Liegt die Inzidenz unter 100, dürfte – bei tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest – Außengastronomie mit Terminbuchung aufgenommen werden. Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos könnten öffnen und Sport (innen kontaktfrei und außen auch mit Kontakt) wären nach Tests erlaubt. Liegt die Inzidenz sogar unter 50, gäbe es für die Außengastronomie keine Beschränkungen mehr.

Die Tests würden allgemein entfallen. Und auch einen 5. Öffnungsschritt sieht der Stufenplan der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vor: Frühestens ab 5. April soll demnach bei Inzidenz unter 100 der Einzelhandel frei öffnen können. Sport wäre ohne Tests wie vorher beschrieben erlaubt. Bei Inzidenz unter 50 sogar als Kontaktsport in Innenräumen. Und es wüden Freizeitveranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmenden im Außenbereich erlaubt. Für die nächste MPK am 22. März stehen dann zur Beratung die Lockerungen in weiteren Bereichen von Gastronomie, Kultur und Tourismus an. Und wenn die Inzidenz steigt? Treten automatisch bei Überschreiten der Marke 50 oder 100 wieder Rücknahmen von Lockerungen in Kraft.rah