Lösung für Parkprobleme im Schwarzen Weg gefunden

Einseitiges Halteverbot und Linierung sowie Seitenwechsel angeordnet

So sieht das in der Planskizze der Verkehrsbehörde aus: Die Ostseite des Schwarzen Weges (im Bild rechts) bekommt ein absolutes Halteverbot. Vom Kreisel bis vor die Einfahrt des Privatweges wird außerdem eine durchgezogene Mittellinie eingezeichnet. In diesem Bereich verbietet sich Halten und Parken damit ebenfalls von selbst. Geparkt werden darf künftig nur noch auf der Westseite zwischen den Grundstückszufahrten und nach deren Ende am Abfallhof.

Bad Gandersheim. Es ist schon ein wenig Zeit ins Land gegangen, seit das Gandersheimer Kreisblatt davon berichten konnte, dass Stadt Bad Gandersheim und die Verkehrsbehörde beim Landkreis sowie weitere Beteiligte sich bei einem Ortstermin am Schwarzen Weg die Lage anschauten und Lösungen diskutierten, den seit einigen Monaten stockenden Verkehrsfluss besser zu regeln.

Auslöser der Veränderung, die dazu führte, dass nun plötzlich Anliegerfahrzeuge im Schwarzen Weg parken, war ein Besitzerwechsel der Privatstraße vor den Häusern Schwarzer Weg 1 bis 3. Durch diesen Besitzwechsel verloren die Mieter eines Wohnblocks die bisher genutzten Abstellgelegenheiten. Sie wichen auf die Straße aus.

Rechtlich möglich und soweit in Ordnung. Doch führte die neue Situation des Öfteren dazu, dass nun auf der als Umgehung der Innenstadt bedeutsamen Verkehrsachse an dieser Stelle kleinere und größere Rückstaus entstanden: Der Verkehrsfluss auf der Landesstraße war nachhaltig gestört. Dies zudem in Wechselwirkung bis in den nahen Kreisel an der Holzmindener Straße. Im Extremfall soll der Rückstau schon mal bis dorthin zurückgestanden haben, berichteten genervte Kraftfahrer.

Das Thema wurde an den Rat der Stadt herangetragen, die schaltete den Landkreis als Verkehrsbehörde ein. Bei einem Ortstermin im Juli unter Beteiligung der Polizei, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Bad Gandersheim, und der Stadt Bad Gandersheim wurden Möglichkeiten erörtert.

Vor allem sollte es darum gehen, eine zu lange Kette parkender Fahrzeuge ohne Einschermöglichkeit zu verhindern, an denen bei einer bestimmten Verkehrsfrequenz, die auf dieser Achse eher normal als selten ist, unweigerlich ein Passieren fast unmöglich machte. In Vorschlag standen deshalb abmarkierte Parkflächen mit Abständen dazwischen.

Mittlerweile, so erfuhr das Gandersheimer Kreisblatt auf Nachfrage, ist eine Lösung gefunden worden und die Verkehrsbehörde beim Landkreis hat auch schon eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung erlassen, die zurzeit allerdings noch der Umsetzung harrt. Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde Anfang August ausgesprochen und dem Straßenbaulastträger, in diesem Fall der Landesbehörde für Straßenbau übermittelt. Die Umsetzung dürfte zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Arbeit sein.

Der Landkreis ist bei der Lösung einen anderen Weg gegangen: Als Ausfluss des Ortstermines wurde einvernehmlich festgelegt, die Ostseite der Straße „Schwarzer Weg“ mit einem absoluten Halteverbot zu belegen und stattdessen das Parken auf der Westseite der Straße zuzulassen. Darüber hinaus wurde für den Streckenabschnitt zwischen dem Kreisverkehrsplatz und der östlichen Zufahrt zu den Grundstücken 1 bis 3 eine Fahrstreifenbegrenzung vorgesehen.
Das bedeutet in der Konsequenz: Geparkt werden darf nicht mehr dort, wo die Fahrzeuge im Moment noch stehen. Die Fahrspur aus dem Schwarzen Weg in Richtung Kreisel wird künftig ab Abfallhof freigehalten. Vom Kreisel bis vor die Einfahrt in den Privatweg der drei Wohnblöcke wird die Fahrbahn durch Abmarkierung einer durchgezogenen Linie geteilt. Sie verhindern damit automatisch, dass in diesem Bereich irgendwo geparkt werden könnte. Zur Nutzung von neben der Linie liegenden Zufahrten ist an diesen Stellen das Überfahren ausdrücklich gestattet.

Die derzeit im Schwarzen Weg parkenden Anlieger müssen mit ihren Fahrzeugen nach Anbringung der Halteverbotsschilder und Linienmarkierung ihre Fahrzeuge auf der Westseite des Schwarzen Weges abstellen. Dort ist die Bildung einer langen Fahrzeugkette schon deshalb nicht möglich, weil es auf dieser Seite mehrere Grundstückseinfahrten gibt, die entsprechend der StVO samt Mindestabständen freizuhalten sind. Parkende Fahrzeuge können also nur in den Lücken stehen, dazwischen ergibt sich für den Verkehr vom Kreisel in Richtung Neue Straße immer wieder Gelegenheit, bei Gegenverkehr einzuscheren.rah