Neue 30-Kilometer-Zonen

Heckenbeck. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Northeim hat für die Gemeindestraßen innerhalb des Dorfes Heckenbeck inzwischen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30-Stunden-Kilometer verfügt und nunmehr entsprechende Höchstgeschwindigkeitsschilder für diese 30er-Zonen anbringen lassen.

Es handelt sich um die Straßen „Unter dem Freyen“, „Schmiedestraße“, „Schulstraße“ und „Kreuzstraße“. Nicht betroffen von der Regelung sind die als Kreisstraßen ausgewiesenen Ortsdurchgangsstraßen „Methfesselstraße“ und „Kreiensener Straße“, für die nach wie vor eine 50-Stunden-Kilometer-Höchstgrenze gilt.sbg

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