Pachtvertragsende soll 25.000 Euro kosten

Streit-Parteien um den Pachtvertrag des Cafés im Solebad verständigten sich auf einen Vergleich

Seit Dezember 2016 nicht mehr betrieben worden: Das geschlossene Bistro im Hallenbad. Nun soll es einen – allerdings für die Stadt recht teuren – Vergleich geben.

Bad Gandersheim/Braunschweig. Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Bad Gandersheim als Verpächter und den Pächtern des Cafés/Kioskes im Sole-Waldschwimmbad konnte am Montag vor dem Landgericht Braunschweig ein Vergleich erzielt werden. Inhalt des Vergleichs ist die Beendigung des im August 2015 geschlossenen Pachtvertrages unter Zahlung einer Summe von 25.000 Euro als Schadensersatz für entgangene Gewinne sowie bereist eingesetzte Investitionskosten an die Pächter. Der Vergleich beinhaltet jedoch zunächst eine Widerrufsfrist für die Klägerin (Stadt Bad Gandersheim) bis zum 3. April dieses Jahres, da die Bereitstellung der Mittel für die Schadensersatzzahlung erst noch durch den Verwaltungsausschuss und den Stadtrat beschlossen werden müssen.

In der Verhandlung am Montagmorgen im Braunschweiger Landgericht, bei der für die Stadt der stellvertretende Bürgermeister Jürgen Schnute und der Rechtsanwalt Dr. Joachim Drewes sowie der Rechtsanwalt Brorsen für die Betriebsgenossenschaft des Solebades sowie die beiden Kläger mit ihrem Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain anwesend waren, sagte der Richter, dass er dazu tendiere, eine Betriebspflicht im Pachtvertrag grundsätzlich zu erkennen. Was jedoch die Ausgestaltung dieser Betriebspflicht anginge, sei ein weiter Spielraum vorhanden gewesen.

Zum Hintergrund: Die Pächter, die inzwischen in Seesen wohnende Familie Wiedemann, hatten das Bistro seit Dezember 2016 nicht mehr im Sinne des Vertrages und der Einrichtung betrieben. Im Vertrag sei keine deutliche Betriebspflicht eingetragen, so ihr Rechtsanwalt Dr. Schneehain, wohingegen der Richter betonte, dass eine „Konservierung der Räume“ sicher nicht im Interesse der Stadt gewesen sei. Der Rechtsanwalt bemängelte des Weiteren, dass zwischenzeitlich durch das Solebad ein Konkurrenzverkauf eingerichtet worden sei. Diesen sah der Richter jedoch als Notmaßnahme zur Verpflegung der Gäste und machte dabei bereits seine Zweifel deutlich, ob die gegnerischen Parteien überhaupt jemals wieder zusammenfinden könnten, da das menschliche Verhältnis aufgrund der verhärteten Fronten schwerst gestört sei.

Danach befragte der Richter die Beteiligten, ob es überhaupt eine Möglichkeit zur Fortführung des Pachtvertrages gebe. Genauso wie die Stadt lehnte auch der Rechtsanwalt des Solebades, Falk Brorsen, diesen Vorschlag des Richters ab. Auch als die beiden Pächter betonten, dass sie den Vertrag weiterführen wollen, sagte Brorsen, das Geschäftsverhältnis sei inzwischen derart gestört, wodurch eine Fortführung nicht sinnvoll in Betracht zu ziehen sei.

Für den Fall der weiter gewollten Beendigung des Pachtvertrages nannte der Anwalt der Pächter die Summe von 50.000 Euro als Entschädigung, die er, hochgerechnet bis zum Ende des Vertrages im Jahr 2021, für angemessen hielt. Diese Summe wurde jedoch von der Stadt kategorisch abgelehnt. Nach mehrererem Hin und Her und der Frage des Richters nach dem finanziellen Spielraum, einigte man sich auf die Summe von 25.000 Euro.

„Wenn sich so ein Rechtsstreit hinzieht, können Jahre vergehen, in denen der Laden weiter dicht bleibt“, gab der Richter vor der Einigung zu bedenken. Sollte der Vergleich durch die Zustimmung des Bad Gandersheimer Stadtrates rechtskräftig werden, werden die Pächter mit einer Frist von drei Wochen nach Ende der Widerrufsfrist am 3. April die Räumlichkeiten zu räumen haben.

„Objektiv gesehen, ist diese Lösung für alle Beteiligten die beste“, so der Richter abschließend. Sollte der Stadtrat hingegen der Vergleichssumme nicht zustimmen, würde die Verhandlung erst im September mit Vorladen von Zeugen und einer umfangreichen Beweisaufnahme für das Hauptverfahren fortgesetzt werden. Bis zu einer Urteilsfindung könne es dann auch Frühjahr 2019 werden, so Rechtsfachleute.hn

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