Parkproblem ist weiter ungelöst

Landkreis hatte Ortstermin am Schwarzen Weg / Hintergrund der Entwicklung

Die enge Stichstraße Schwarzer Weg ist Privatstraße. Rechts die Einstellplätze von Haus 1.

Bad Gandersheim. Noch keine Lösung ist für die jüngst im Schwarzen Weg aufgetauchte Parkproblematik in Sicht. Zwar fand bereits vor 14 Tagen ein Ortstermin des städtischen Ordnungsamts zusammen mit einem Vertreter der Verkehrsbehörde beim Landkreis und einem Vertreter des Polizeikommissariats statt. Man habe, hieß es aus dem Ordnungsamt danach, die Probleme durch die lange Reihe parkender Fahrzeuge durchaus erkannt. Eine schnelle und einfache Lösung gibt es aber nicht, weitere Nachforschungen und Prüfungen von Lösungsansätzen sollen noch erfolgen.

Inzwischen konnte das GK auch ein wenig den Hintergrund erhellen, warum die Bewohner des Hauses Nummer zwei an der Stichstraße im Schwarzen Weg nun in der Kreisstraße ihre Fahrzeuge abstellen müssen. Bislang hatten sie dies in der schmalen Stichstraße selbst getan, die aber hat derweil den Eigentümer gewechselt.

Bei der Stichstraße handelte es sich schon immer um Privatbesitz. Den hatte aber ein Anlieger, für den die Straße ohne Nutzen ist, weshalb auch die Unterhaltung nicht weiter wahrgenommen worden sei. Nur dem Umstand eines Wasserschadens sei zu verdanken, dass der vordere Teil der Straße einmal eine neue Deckschicht bekam.

Die drei Wohnblöcke mit jeweils zwölf Wohneinheiten bestehen aus Eigentumswohnungen. Einige davon sind untervermietet. Alle drei Häuser werden von unterschiedlichen Stellen verwaltet. Die Wohneigentümergemeinschaft von Haus 3 ergriff in der Frage der Instandhaltung von Straße und Parkmöglichkeiten die Initiative. Nach Verhandlungen und Erledigung der rechtlichen Umstände erwarb die Hausgemeinschaft die Privatstraße.

Darüber wurden die beiden anderen Hausgemeinschaften entsprechend informiert, wobei die Hausverwaltung aufgrund der Corona-Pandemie dafür keine Versammlung anberaumen durfte, sondern den Schriftweg wählen musste. Über diesen Weg wurden die Bewohner der anderen beiden Häuser auch informiert, dass die Zuwegung nunmehr nicht mehr als Parkfläche genutzt werden darf, wie dies bisher unreguliert geschehen sei. Mit dem Nebeneffekt, dass es Behinderungen und anderen Problemen gekommen sei, hieß es.

Die Eigentümer des Hauses 1 hatten sich bereits vorher am Haus Parkflächen geschaffen und sind daher nicht betroffen. Die Parkflächen im seitlichen und hinteren Bereich der privaten Zuwegung stehen nach dem Eigentümerwechsel nun ausschließlich Haus 3 zur Verfügung. Für die Bewohner von Haus 2 ist angedacht, eine Stellplatz­anmietung vorzusehen. Aus der Einnahme sollen unter anderem die Unterhaltungskosten der Straße mitgedeckt werden. Eine zeitnahe Wiederherstellung der maroden Straße sei vorgesehen. Details sollten bei der nächsten Eigentümerversammlung des Hauses Nummer 3 besprochen werden, die aber eben wegen der Corona-Pandemie zurzeit nicht wie geplant stattfinden kann.

Zur Lösung der als derzeit schwierig angesehenen Parksituation in der Hauptstraße sind verschiedene Szenarien denkbar. Zum einen stünde es den Eigentümern der Wohnungen in Haus 2 ebenso wie bereits an Haus 1 geschehen, auf dem eigenen Grundstück Stellflächen zu schaffen. Zum anderen ist eben eine Stellplatzanmietung angedacht und zu guter Letzt wird der Landkreis gegebenenfalls einen Vorschlag unterbreiten, wie die Lage in der Kreisstraße reguliert werden könnte.

Prinzipiell sei gegen das Parken nicht einmal generell etwas einzuwenden, zumal es einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt an einer Stelle habe, an der nach Beobachtungen der Anwohner nicht selten zu schnell gefahren werde. Trotzdem müssten aber auch noch andere Aspekte berücksichtigt werden. Eine Kontaktaufnahme des Landkreises zu den Verwaltern der Anliegern soll es bislang mindestens noch nicht gegeben haben.rah

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