Quarantäne, Testung, Fristen: Wer blickt denn da noch durch?

Landkreis und Gesundheitsamt verschaffen Überblick und Aufklärung in aktuell geltenden Vorschriften

Bad Gandersheim/Northeim. Es herrscht beinahe „babylonische Coronaregelverwirrung“ in deutschen Landen. Ob sich daran durch die große Ministerrunde am Mittwoch in Berlin etwas geändert haben mag, war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Wohl aber, dass die Menschen in Bad Gandersheim und Umgebung anhand der jüngsten lokalen Entwicklungen kaum noch durchblicken, wie das so ist mit Quarantänefristen und Testungen. Das haben Diskussionen um die beiden Fälle Roswitha-Gymnasium und Glaubenszentrum deutlich gezeigt.
Das Gandersheimer Kreisblatt hat dies zum Anlass genommen, sich die aktuellen Vorschriften durch den Landkreis Northeim und seine Gesundheitsbehörde erläutern zu lassen. Mit folgendem Ergebnis:

Es gibt unterschiedliche Quarantänezeiten für Kontaktpersonen! Als Kontaktpersonen werden die Menschen bezeichnet, die einen unmittelbaren Kontakt zu einer Corona-positiv getesteten Person hatten oder die als möglicher Überträger Kontakt zu anderen Personen haben könnten.

14 Tage Quarantäne werden verhängt, wenn Personen im selben Haushalt sich von anderen Kontaktpersonen gänzlich räumlich und zeitlich trennen können. 17 Tage sind es bereits, wenn nur eine teilweise Trennung möglich ist, und auf sogar 24 Tage weitete sich die Quarantänefrist aus, wenn gar keine Trennung möglich ist.

Wichtig: Startpunkt der Quarantänen ist entweder der Symptombeginn oder der letzte Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person. Der Beginn der Quarantäne wird somit bei Kontaktpersonen in der Regel rückwirkend festgesetzt. Das erklärt auch, warum im Fall des Roswitha-Gymnasiums vom Tag der Mitteilung bis zum Ende der Quarantänefrist am 16. Oktober nur noch acht Tage vergehen sollten. Der Startzeitpunkt der an sich 14-tägigen Quarantäne lag damit schon Tage vor der öffentlichen Bekanntmachung.

Ein negatives Testergebnis, wird lediglich als eine Momentaufnahme betrachtet. Bei einer Kontaktperson ist daher trotzdem immer der Inkubationszeitraum von 14 Tagen vollständig abzuwarten.

Eine Kontaktquarantäne endet automatisch mit Zeitablauf. In Quarantäne werden auch nur Personen ersten Grades als Kontaktperson abgesondert. Personen 2. Grades werden nicht abgesondert.

Quarantäne bei Infizierten

Die Quarantäne einer infizierten Person ohne vorherige Symptome wird auf Antrag frühestens zehn Tage nach einem positiven Testergebnis beendet. Bei symptomatischen Verlauf kann frühestens zehn Tage nach Symptombeginn und unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über eine 48-stündige Symptomfreiheit auf Antrag die Person aus der Quarantäne entlassen werden.

Reiserückkehrer und Quarantäne

Die Freitestung bei Reise­rückkehrern wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit ermöglicht, da die Wahrscheinlichkeit sich beim Aufenthalt im Risikogebiet infiziert zu haben geringer ausfällt, als beim Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person. Interessanterweise handelte es sich bei dem Vorfall um eine Fußballmanschaft am vergangenen Wochenende im Bereich Uslar um einen Reise­rückkehrer aus einem Risikogebiet. Er hatte sich am Flughafen testen lassen, begab sich dann aber trotz ausdrücklicher Hinweise, sich bis zum Ergebnis in die präventive Quarantäne zu begeben statt dessen auf den Fußballplatz. Mit erheblichen Folgen für eine ganze Mannschaft, die nach dem Positivergebnis nun ebenfalls komplett in Quarantäne gesteckt werden musste.

Nicht immer wird gleich getestet

Die 66 betroffenen Schüler und Lehrkräfte aus dem Roswitha-Gymnasium wurden im Gegensatz zum Glaubenszentrum nicht getestet. Die über sie verhängte Quarantäne geht wie zuvor beschrieben über 14 Tage ab dem letzten Kontakt mit der COVID-erkrankten Person, also den möglichen Inkubationszeitraum. Im vorliegenden Fall endet die Quarantäne für alle Schüler automatisch am 16. Oktober, sollte es bis dahin zu keinen Erkrankungen in der Quarantänegruppe gekommen sein.

Durch einen Abstrich und ein negatives Testergebnis können die betroffenen Schüler leider nicht vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden, da wie beschrieben bis zum Ende des Inkubationszeitraumes trotz zwischenzeitlichen Negativtests immer noch ein Krankheitsausbruch vorkommen könnte.

Im Falle des Glaubenszentrums lagen die Umstände ein wenig anders. Die positiven Ergebnisse der zwei Personen aus dem Umfeld des Glaubenszentrums sind dem Landkreis am vergangenen Sonnabend per Fax mitgeteilt worden. Daraufhin hat das Gesundheitsamt die Betroffenen sofort in Quarantäne geschickt und sich dann daran gemacht, die Kontakte dieser beiden Infizierten zu ermitteln. Die Kontaktliste der positiv getesteten Personen lag am Sonntag vor.

Mit diesem Personenkreis wurde am Sonntag noch seitens der Gesundheitsdienste Kontakt aufgenommen und die Quarantäneanordnung mitgeteilt. Dass am Montag dann auch gleich beschlossen wurde, einen Massentest durchzuführen, lag mit darin begründet, dass laut Landkreis aus dem Kontaktpersonenkreis verschiedentlich bereits Symptome gemeldet worden seien, denen eine mögliche Erkrankung zugrunde liegen könnte.

Ob dem auch tatsächlich so ist, konnte der Landkreis erst frühestens am Mittwochnachmittag – also leider erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe – erfahren.rah