Rats-Konstituierung: Viel formale Arbeit

Wahlen zu Ratsvorsitz und Bürgermeisterin-Vertretung / Formierung und Besetzung von acht Ausschüssen und Vieles mehr

Bad Gandersheim. Heute geht sie los, die neue Ratsperiode. Genaugenommen hat sie natürlich für die neu- oder wiedergewählten Ratsmitglieder schon mit vorbereitenden Treffen begonnen. Ob zur Einführung in Grundlagen der Ratsarbeit für die Neulinge oder mit der Bildung der Fraktionen samt Bestimmung der Fraktionsvorsitzenden. Heute aber kommt um 18.30 Uhr in öffentlicher Sitzung im Forum der Oberschule der neue Rat zum ersten Mal zusammen, und dabei wartet auf das Gremium die Aufgabe der Konstituierung.

Das heißt, es sind erst einmal jede Menge Formalien zu erfüllen, damit der Rat und seine Fachausschüsse die eigentliche Arbeit aufnehmen können. Und so hat die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung nicht weniger als 41 Tagesordnungspunkte.

Ältester als „Ratspräsident“

Nun leitet an sich ein Ratsvorsitzender oder eine Ratsvorsitzende die Sitzungen. Da es aber noch keine Wahl zu diesem Amt gegeben hat, fällt die Sitzungsleitung zunächst dem ältesten Ratsmitglied anheim. In der Altersreihenfolge kommen dafür – nachdem das bislang klar ältestes Ratsmitglied Rudolf Hermes nicht mehr im neuen Rat vertreten ist – nun Günter Ahrens, Gerry Klein und Dr. Trude Poser in Betracht. Die Sitzungsleitung übernimmt, wer von ihnen nach Abfrage in dieser Reihenfolge dazu bereit ist.

Nach der förmlichen Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren durch die Bürgermeisterin erfolgt dann bereits die Wahl der/des neuen Ratsvorsitzenden, geleitet vom „Alterspräsidenten“ des Rates, der dann nach der Wahl bereits sein Leitungsamt an den neuen Ratsvorsitz abgeben darf.
In den folgenden Punkten geht es um die Feststellung der Tagesordnung, es steht eine Ehrung für das langjährige Ratsmitglied Detlev Krause an und die Bürgermeisterin berichtet, falls erforderlich, aus wichtigen Angelegenheiten. Anfragen und Anregungen aus dem Rat und der in jeder Sitzung übliche Sachstandsbericht der Landesgartenschau runden diesen formalen Block ab.

Dann geht es an die Wahl von zwei Stellvertretern des oder der Ratsvorsitzenden. Auch zur Geschäftsordnung, die sich der Rat selbst gibt, ist ein Beschluss zu fassen.

Der neue Verwaltungsausschuss

Die folgenden beiden Tagesordnungpunkte befassen sich mit der Bildung und Besetzung des Verwaltungsausschuss (VA). Er hätte normal bei einer Ratsgröße bis zu 24 Beigeordneten vier Sitze. Wie in der vergangenen Ratsperiode soll diese Sitzzahl auf sechs erhöht werden, was erster Beschluss wäre. Zusammen mit der Bürgermeisterin, die einen festen Sitz im VA hat, gibt es in dem grundsätzlich nichtöffentlich tagenden Ausschuss also sieben Stimmberechtigte.

Die sechs aus dem Rat stammenden Beigeordneten sind danach zu benennen. Nach der Sitzverteilung und dem d’Hondtschen Sitzverteilungsverfahren stehen der SPD und der CDU je zwei Sitze zur Verfügung, einen Sitz kann die Fraktion der Grünen beanspruchen, einer fällt an die Gruppe der Unabhängigen. Für jeden Beigeordneten sind auch die jeweiligen Stellvertreter zu benennen.

Drei Bürgermeisterin-Vertreter

Nach der Besetzung des Verwaltungsausschusses erfolgt die Wahl der drei gleichberechtigten Stellvertreter/-innen für die Bürgermeisterin. Sie kommen bekanntlich aus den Reihen des Rates und unterstützen die Bürgermeisterin vor allem bei der Wahrnehmung repräsentativer Termine. Da es vor allem im Landesgartenschaujahr davon mit hoher Sicherheit eine deutlich erhöhte Zahl an Anlässen geben wird, habe man sich entschieden, die Vertretungsriege auf drei Personen zu erhöhen. Als aussichtsreiche Kandidaten werden CDU-Ratsfrau Karin Albig und aus den Reihen der SPD Ingrid Lohmann gehandelt, beide verfügen bereits über Erfahrung in diesen Funktionen, ergänzend würde als Ratsneuling und dritter Vertreter Gerry Klein das Team wohlmöglich ergänzen. Ob dem so ist, wird die Wahl heute Abend ergeben.

Wichtigstes Arbeitsinstrument des Rates sind dessen Fachausschüsse. Derer sollen sieben gebildet werden: 1) Stadt- und Dorfentwicklung sowie Stadtmarketing; 2) Hochwasserschutz; 3) Feuerschutz und Friedhofswesen; 4) Kultur, Sport und Tourismus; 5) Finanzen und Personal. Die Ausschüsse sechs und sieben sind der Bürgerdienste-, Schul- und Jugendausschuss sowie der Betriebsausschuss Stadtwerke, zu diesen beiden später mehr.

Ausschussbesetzung

Normal ist bei den erstgenannten fünf eine Beigeordnetenzahl von fünf Sitzen, eine Ausnahme macht aber der Ausschuss für Stadt- und Dorfentwicklung sowie Stadtmarketing, er soll sieben Sitze bekommen. Das macht in seinem Fall die Sitzverteilung leicht, sie erfolgt analog zum Verwaltungsausschuss: Je zwei Sitze an SPD und CDU, die beiden anderen je einer an die Grünen und einer an die „Unabhängigen“.

Ein wenig komplizierter ist hingegen die Besetzung der Ausschüsse mit fünf Ratsmitgliedern. Auch hier bekommt die SPD zwei Sitze zugeschlagen, die CDU zunächst einen. Um die Sitze vier und fünf allerdings müssen die CDU, die Grünen und die Unabhängigen konkurrieren. Sollte es nicht vorab eine Einigung bei den Betroffenen gegeben haben, werden die Sitze ausgelost. Das Los zieht der Ratsvorsitzende, und das Prozedere muss für jeden der vier betroffenen Ausschüsse neu erfolgen.

Theoretisch könnte damit ein Ausschuss auch eine Besetzung SPD 2, CDU 1, Grüne 1 und Unabhängige 1 erhalten. Sollte die CDU einen der beiden Lossitze ergattern, bekommen entweder die Grünen oder die Unabhängigen den letzten Sitz – einer geht leer aus. Diese Fraktion oder Gruppe kann aber in den Ausschuss ein beratendes Mitglied entsenden, dass aber ohne Stimmrecht bliebe.

Zu den Ratsmitgliedern bekommen diese Ausschüsse auch noch jeweils drei Kooptierte als Berater zugestanden, je zwei darf die SPD benennen, einen die CDU. Der Ausschuss für Stadt- und Dorfentwicklung sowie Stadtmarketing erhält zudem zwei beratende Mitglieder, die das Gandersheimer Wirtschaftsforum benennt und entsendet. Im Hochwasserausschuss geschieht Ähnliches mit je einem Bauingenieur, einem Vertreter des Leineverbandes, der Feuerwehr und der Landwirtschaftskammer.

Zwei besondere Ausschüsse

Sonderrollen spielen zwei weitere Ausschüsse. Zum einen der Ausschuss für Bürgerdienste, Schule und Jugend. Er ist deutlich größer als andere Ausschüsse, denn neben den fünf Ratsmitgliedern, die nach gleichem Verfahren wie zuvor beschrieben benannt beziehungsweise zugelost werden, gehören ihm automatisch zwei Vertreter der Lehrerschaft und zwei Vertreter der Elternschaft der Grundschule an, die jeweils einer von SPD sowie CDU benannt werden können. Außerdem hat der Ausschuss drei Mitglieder gemäß Paragraph 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die in der Regel von in Bad Gandersheim wirkenden Trägern freier Jugendhilfe vorgeschlagen werden. Des weiteren außerdem wieder drei kooptierte Mitglieder, je zwei werden von der SPD benannt, eines von der CDU.

Zu guter Letzt der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtwerke: Fünf Ratsmitglieder, zwei aus der SPD, eines aus der CDU, die Sitze vier und fünf werden wieder verlost unter CDU, Grünen und Unabhängigen; so sie denn nicht vorab eine Einigung untereinander herstellen konnten. Zudem gehören drei Beschäftigte der Dienststelle dem Ausschuss an und ein „sonstiger Vertreter“, womit gemeint ist, dass dieses Ausschussmitglied nicht unbedingt Beschäftigter der Stadtwerke sein muss. All diese Ausschussmitglieder haben Stimmrecht. Nicht so die auch hier wieder drei kooptierten Mitglieder.
Wenig im Rampenlicht steht ein weiterer Ausschuss, weil er zumeist im Verborgenen und ohne große Öffentlichkeit arbeitet: Der sogenannte Umlegungsausschuss kümmert sich zum Beispiel um Grundflächen- und Flurbereinigungsfragen. Ihm gehören neben Fachleuten drei Mitglieder des Rates an, zwei kann die SPD benennen, eines die CDU.

Nachdem dann alle neugebildeten Ausschüsse besetzt sind, müssen für alle noch die Vorsitzenden und deren jeweilige Stellvertreter benannt werden. Auch hier gibt die Ratssitzverteilung und das d’Hondtsche Verteilungsverfahren vor, wer wann Zugriff anmelden darf. Das ist im Fall der SPD bei der ersten, dritten und siebenten Abfrage der Fall, die CDU bei der zweiten. Bei den Abfragen vier, fünf und sechs muss jeweils zwischen CDU, Grünen und Unabhängigen gelost werden, wer hier Zugriff nehmen darf – aber wiederum nur, sofern sich die Beteiligten nicht vorab bereits auf einen Zugriff einigen konnten. Genau das ist gegenüber der Verwaltung aber wohl bereits für alle eventuellen Losnotwendigkeiten angedeutet worden, das bereits vorbereitete Losverfahren muss deshalb vermutlich gar nicht zum Einsatz kommen. Ein erster guter Schritt zur beabsichtigten gemeinsamen Zusammenarbeit.

Der Beirat für ein barrierefreies Bad Gandersheim darf in vier Ausschüsse einen Vertreter entsenden. Diese sind in einem weiteren Punkt zu benennen.
Vertreter der Stadt und des Rates sind zudem delegiert, um die Stadt in zahlreichen Vereinen, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten zu vertreten.

+Derlei Besetzungen sind zum Beispiel vorzunehmen für den Verein Sozialstation Bad Gandersheim-Kreiensen-Kalefeld, das Kulturforum, den Flugplatzverein, das Portal zur Geschichte, den Förderverein Domfestspiele, das Gandersheimer Wirtschaftsforum, das Stiftungkuratorium Kloster Brunshausen, den Kur- und Verkehrsverein und den Beirat für Menschen mit Behinderungen beim Landkreis und im Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bad Gandersheim. Weiter ein Aufsichtsratsmitglied im „praeteritum“ sowie bei den Gandersheimer Domfestspielen und dort auch in die Gesellschafterversammlung, ebenso Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau-Durchführungsgesellschaft.

Eröffnungserklärungen

Die wird im Übrigen an anderer Stelle in dieser Sitzung noch einmal explizit angesprochen werden. Fraktionen, Gruppen und die Bürgermeisterinnen werden unter TOP 38 ihre Eröffnungserklärungen für die beginnende Wahlperiode abgeben. Und da ist spannend zu hören, was man sich vorgenommen hat und vielleicht auch schon zu erfahren, wie es gemeinsam erreicht werden soll.

Erst als drittletzter Tagesordnungspunkt wird es dann noch einmal besonders spannend: Der Rat bekommt das Ergebnis der Überprüfung zum Wahleinspruch von Timo Dröge vorgelegt. Wie bereits ausführlich im GK berichtet, endet er mit einer Beschlussempfehlung auf Ablehnung des Einspruchs. Wie der Rat darüber entscheidet, wird sich heute Abend finden. Zuende ist die Angelegenheit damit aber wohl auch dann nicht, wenn es eine Mehrheit für die Ablehnung des Einspruchs geben sollte, weil der Einsprucherheber ja bereits angekündigt hat, eine „neutrale Prüfung“ in einer nächsten Instanz anzustreben.rah