Stadt arbeitet Haushalte ab 2012 auf

Richtlinie verlangt konsolidierte Gesamthaushaltsaufstellung / Fragen nach der Sinnhaftigkeit

Bad Gandersheim. Der Ausschuss der Zahlen – der Finanzausschuss der Stadt – tagte am vergangenen Donnerstag im Ratssaal. Die düsteren Wolken eines sich von Süden an diesem Abend nähernden Gewitters waren allerdings mehr symbolisch, aber gewiss nicht symptomatisch für die verschiedenen Jahresabschlüsse die diesmal zu beraten waren.

Allen voran der des Jahres 2017. Er war schon vor den Sommerferien bekannt gegeben worden und schließt mit einem Überschuss von etwas über einer halben Million Euro im Ergebnishaushalt ab. 2017 reihte sich damit ein in die Serie guter Haushaltsjahre der Stadt. So war es auch nicht schwer, dem Jahresergebnis einstimmig Zustimmung zu geben. An sich unkompliziert damit auch die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahresergebnis 2017.

Etwas anspruchsvoller schon die dem Ausschuss vorgelegte (55 Seiten starke) Richtlinie zur Aufstellung eines sogenannten konsolidierten Gesamtabschlusses. Hier erläuterte Kämmererin Claudia Bastian, dass diese Richtlinie seit 2014 existiert. Aufgelegt worden war sie, weil mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens in Niedersachsen alle Kommunen verpflichtet waren, zwischen 2005 und 2012 auf die doppelte Buchführung umzustellen. In Bad Gandersheim wird der Etat seit 2008 „doppisch“ geführt. Der erste konsolidierte Gesamtabschluss war für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen. 

Dass sich jetzt der Ausschuss und später noch der Rat damit befassen muss, hat einfach mit der Anforderung zu tun, die Richtlinie müsse durch den Rat beschlossen sein; was bisher nicht der Fall war. Nun wird das nachgeholt. Da die Richtlinie rückwirkend ab 2012 Gültigkeit hat, sind auch die entsprechenden konsolidierten Gesamtabschlüsse von 2012 bis heute nachzuholen. Den ersten für 2012 legte die Kämmerei in dieser Sitzung vor, die weiteren Jahre folgen dann nach und nach.

Hinterfragt wurde von Timo Dröge, welchen Erkenntnisgewinn der Rat aus einem konsolidierten Gesamtabschluss habe. In der Nachwirkung auf 2012 sehe er den bei Null, weil die Vergangenheit ja nicht mehr zu verändern sei. Auf Nachfragen erläuterte Kämmerin Bastian, dass die Verwaltung die Gesamtabschlüsse alle noch nachholen müsse, weil sie dazu bislang personell nicht in der Lage gewesen sei.

Zudem gebe es eine Wesentlichkeitsprüfung, die auch ergeben könne, dass eine Aufstellung nicht notwendig sei. Das sei noch im Prozess. Mit dem Rückstand befinde sich Bad Gandersheim in guter Gesellschaft, viele andere Kommunen seien sogar noch weiter hinterher.

Trotz allem erschloss sich für Timo Dröge nicht die Sinnhaftigkeit des Verfahrens, die CDU-Ausschussmitglieder enthielten sich der Stimme. Gleiches Stimmverhalten gab es beim konsolidierten Gesamthaushalt 2012.rah