Stadt weist auf umfängliches Abbrennverbot für Feuerwerk in der Silvester-Nacht hin

Achtung: Verbot gilt nicht nur in der Kernstadt, sondern auch in vielen Bereichen der Ortsteile!

Die Karte zeigt den Verbotsbereich für Feuerwerkskörper der Klasse II (Böller, Raketen etc.). Innerhalb der roten Linie dürfen sie generell nicht mehr gezündet werden. Abbrennverbote gelten aber auch weitläufig in anderen Bereichen und den Ortsteilen. Aufhänger sind vor allem Fachwerkgebäude, von denen es sehr viele gibt, und zu denen ein Abstand von mindestens 200 Metern einzuhalten ist.

Bad Gandersheim. Nachdem zu Silvester 2008 für die Innenstadt Bad Gandersheims zum ersten Mal die Anordnung galt, die ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II im Bereich der historischen Innenstadt Bad Gan­dersheim vollständig verbot, wird dieses weiterhin gültige Verbot in der Silvester-Nacht erneut auch mit Kontrollen durchgesetzt. Bei Zuwiderhandlung ist die Anordnung mit Geldbußen bewehrt.

An das Abbrennverbot für Böller und Raketen und seine Geltungsbereiche wird deshalb noch einmal mit Nachdruck erinnert. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, deren Verwendung in dem aus der nebenstehenden Karte ersichtlichen Bereich verboten ist, sind unter anderem Kleinfeuerwerke, wozu auch und im Besonderen Raketen, aber ebenso fast alle Knallkörper gehören.

Das Verbot gilt für den 31. Dezember und 1. Januar – an den anderen Tagen des Jahres ist der Einsatz eines solchen Feuerwerks ohnehin verboten. Die Stadt weist darauf hin, dass das Abbrennen heute Abend durchaus vorgenommen werden kann – nur in keiner Weise im unter dem Verbot abgesteckten Bereich der Altstadt. Ein kleiner Fußweg zu einem Platz außerhalb der Grenzen des Verbotsgebietes wird daher unumgänglich sein.

So zum Beispiel im Westen, etwa in dem Bereich hinter dem Finanzamt oder am Parkplatz am Stadion hinter dem St. Georgsfriedhof. Im Nordosten vielleicht in den Bereich an der Füllekuhle oder an den Kurhaus­teich. Im Osten liegen die Höfe der Schulen außerhalb des Verbotsbereiches, im Süden ist man pauschal gesagt auf der sicheren Seite südlich des Bahndammes.

Innerhalb des Verbotsbereiches wird die Polizei im Zuge entsprechender Durchsetzungskontrollen die Einhaltung des Verbotes überwachen. Das gilt für die gesamte Zeit des morgigen Tages und Neujahr, was vor allem Kinder und Jugendliche unter Hinweis durch die Eltern vermittelt bekommen sollten. Jugendliche brennen erfahrungsgemäß schon gerne weit vor dem Jahreswechsel und danach Feuerwerkskörper im gesamten Stadtgebiet ab.

Ortsteile auch betroffen

Darüber hinaus wird in diesem Jahr aber auch deutlich darauf hingewiesen, dass Abbrennverbote auch in weiten Teilen des übrigen Stadtgebietes, so in den meisten Ortsteilen daher gelten, dass Fachwerkhäuser einen besonderen Schutz genießen. Zu diesen sind nach der Stadt-Bekanntmachung Nr. 44 dieses Jahres vom 15. Dezember 200 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten, innerhalb derer keine Pyrotechnik der Kategorie 2 abgebrannt werden darf.
Das bedeutet für die Feuerwerker in Ortsteilen ebenfalls den einen oder anderen kleinen Fußmarsch an den Dorf­rand, denn die Kerne der Ortsteile bestehen in aller Regel aus zahlreichen Fachwerkgebäuden, so dass beinahe von einem flächendeckenden Verbot auch in den Ortsteilen ausgegangen werden kann. Grundsätzlich verboten ist solches Feuerwerk im Umfeld von Krankenhäusern und Kirchen.

Die Bedeutung dieses Verbotes erlangt vor allem Wichtigkeit, wenn es trotzdem zu einem Schadensfall kommen sollte. Dann können aus den wenigen Euro für’s Feuerwerk schnell riesige Wiedergutmachungssummen werden. Wer Feuerwerk in den Sicherheitsbereichen abbrennt, setzt sich dieser Gefahr aus.
Polizei und Stadt setzen darauf, dass die Einwohner in diesem Jahr genauso viel Verständnis für die Regelung zeigen, wie es in den Vorjahren schon der Fall war. Da wurde das Feuerwerksverbot weitestgehend eingehalten und es waren nur kleinere Ermahnungen nötig.red