Stadtwerke: Eigenbetrieb mit eigenem Etat

Wie ein Teil des Verwaltungsgeschäfts der Stadt ein gut geregeltes Eigenleben führen kann

Bad Gandersheim. Eine Sonderrolle in der Stadt Bad Gandersheim nehmen die Stadtwerke ein. Es gibt sie in der heutigen Form erst seit 2005 durch Zusammenlegung der vorher eigenständigen Bereiche „Bauhof und Stadtgärtnerei“ sowie „Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ und schließlich der Niederschlagswasserbeseitigung. Diese waren zwischen 1997 und 2004 bereits aus einzelnen Arbeitsbereichen zusammengelegt worden und kamen dann bei den Stadtwerken unter das Dach eines sogenannten Eigenbetriebes.

Über die genannten Aufgabenbereiche hinaus, fühlt sich der Eigenbetrieb aber auch dem Thema Umweltschutz verpflichtet. Hierzu zählen neben der Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten Verbesserungen in der Kläranlage, Naturschutzmaßnahmen und Klimaschutz, wie durch den Betrieb einer kommunalen Solaranlage.

Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und stellt eine Gestaltungsmöglichkeit eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform und stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen des Haushaltes dar, ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus dem Kernhaushalt der Stadt Bad Gandersheim ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des Eigenbetriebes der Stadt Bad Gandersheim zugerechnet.

Eigenbetriebe sind kommunalrechtlich wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Für den Eigenbetrieb wurden vom Rat der Stadt Bad Gandersheim ein Betriebsausschuss und eine Betriebsleitung bestellt. Der Betriebsleitung obliegen die laufende Betriebsführung, die Vertretung des Betriebes und die Vollziehung von Beschlüssen des Betriebsausschusses, dem bestimmte Zuständigkeiten zugeordnet werden. Da der Eigenbetrieb rechtlich keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und die Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der Stadt zugerechnet werden, ist für grundsätzliche Entscheidungen der Rat oder für grundsätzliche Rechtsgeschäfte die Bürgermeisterin zuständig.

Anders als bei den Fachausschüssen, die der Rat für andere Bereiche einrichtet, ist der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Stadtwerke direkt beschlussfähig. Dort getroffene Entscheidungen werden also vom Rat nur noch bestätigt oder zur Kenntnis genommen.  Aktueller Sitz der Stadtwerke ist der Bauhof neben der Burg am Plangarten.

Die Stadtwerke erstellen aufgrund ihrer Sonderrolle einen eigenen Wirtschaftsplan. Dieser umfasst vier „Betriebsteile“: Trinkwasserversorgung. Schmutzwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung sowie Baubetriebshof. Abschließend wird alles noch einmal als Gesamtbetrieb zusammengefasst.

Die erste drei jeweils mit Wasser befassten Betriebsteile sind überwiegend gebührenfinanziert. Das heißt konkret: Wenn der Erfolgsplan zum Beispiel im Bereich Trinkwasser Investitionen, wie zuletzt die in Gehrenrode für den Bau eines neuen Trinkwasserhochbehälters und der Zuleitungen in den Ort vorsieht, fallen Kosten an. Die muss der Betriebsteil in seinem Plan ausweisen und wird sie in der Regel durch eine Kreditaufnahme darstellen.

Der Abtrag dieser oft im Verwaltungsdeutsch als „rentierlich“ bezeichneten Schulden erfolgt aus den Gebühren, die die Einwohner für den Bezug von Trinkwasser je verbrauchtem Kubikmeter berechnet bekommen. Im Jahr 2018 waren das 2,36 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr muss in ihrer Höhe aber nicht nur den Schuldenabtrag decken, sondern natürlich auch die laufenden Kosten des Betriebsteils. Dazu gehören die Personalkosten, alle Betriebskosten und eben die Investitionen, von denen aber im Haushaltsjahr natürlich immer nur die jeweilige Abschreibungssumme plus Abtragshöhe samt Zinsen mitgerechnet wird.

Das gilt analog auch für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung. Da dieser Betriebsteil aufwändiger ist, liegt die aktuelle Gebühr für die Abgabe eines Kubikmeters Schmutzwasser in die Gandersheimer Kanalisation bei 3,73 Euro.

Aus Gründen der Logik,  wer Trinkwasser abzapft wird es – mindestens in einem hohen Prozentanteil – auch wieder als Schmutzwasser zurückleiten, werden die beiden Gebühren gekoppelt erhoben, dass heißt, dem Gebührenzahler wird eine Abrechnung auf der Basis des verbrauchten Trinkwasser erstellt und eine Gesamtgebühr von 6,09 Euro je Kubikmeter erhoben.

Ein wenig anders sieht es beim dritten „Wasser“, dem Regen aus. Für dessen Ableitung sorgt der Betriebsteil Niederschlagswasser. Investitionen sind hier vor allem in Gräben, Verrohrungen oder Rückhalteeinrichtungen vorzunehmen, die einschließlich der weiteren Kosten ebenfalls über Gebühren bezahlt werden. Da Regenwasser nicht kubikmeterweise gemessen werden kann, gilt als Berechnungsschlüssel hier die versiegelte Fläche eines Grundstücks, von der Regen über die öffentlichen Leitungen abgeleitet werden müsste. Je Quadratmeter und Jahr werden 22 Cent berechnet.

Bleibt noch der vierte Betriebsteil: der Garten- und Baubetrieb. In seine Aufgabe fallen alle Tätigkeiten im Stadtgebiet, wie Erhalt und Pflege von Gemeindestraßen, öffentlichen Grüns, der Kuranlagen und Parks, der Erhalt der öffentlichen Sauberkeit und Sicherheit, Pflege der öffentlichen Spielplätze und anderes mehr.

Die Finanzierung der hier anfallenden Aufgaben erfolgt weitestgehend über sogenannte Erstattungen. Am Beispiel: Wenn Bauhof oder Gärtnerei Aufgaben in den Kuranlagen durchführen, würde der Aufwand zum Beispiel dem Haushaltsbudget der Kurverwaltung „in Rechnung gestellt“ und durch diese den Stadtwerken erstattet. Auf diese Weise können alle Amtsbereiche der Stadtverwaltung Leistungen durch des Bauhofes oder der Gärtnerei in Anspruch nehmen.

Planerisches Geschick ist nötig, die Leistungen der Stadtwerke so auszulasten, dass die Erstattungen und andere Erlöse die Kosten des Eigenbetriebsteils tragen. Das klappt aber nach anfänglicher Gewöhnung seit vielen Jahren sehr gut. Aufgrund des verringerten Personalbestandes kann der Bauhof manch früher übertragene Aufgaben heute schon gar nicht mehr selbst wahrnehmen und vergibt sie aus seinem Budget an Fremdunternehmen.rah