Taxi-Nachtbefreiung bleibt umstritten

Unternehmer geht gegen Landkreis-Entscheid wegen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung vor

In Bad Gandersheim während der Woche zwischen 1 und 6 Uhr nachts ein Taxi zu bekommen, kann nach der Nachtbetriebsbefreiung für einen der zwei Taxiunternehmer erst einmal schwierig werden.

Bad Gandersheim. Wird es bald an vielen Wochentagen nachts zwischen 1 und 6 Uhr in der Roswithastadt nicht mehr möglich sein, ein Taxi für die Heimfahrt nach einer Feier oder bei einem Notfall zu bekommen, um damit selbst ins Krankenhaus – oder schlimmstenfalls nach weiteren Änderungen der ambulanten Versorgung vielleicht bald sogar in eine Nachbarstadt zu fahren? Die Gefahr droht, nachdem einer von zwei Gandersheimer Taxiunternehmern sich vom Landkreis Northeim eine Nachtfahrbefreiung genehmigen lassen hat (GK berichtete bereits).

Sechs Taxi-Konzessionen werden für Bad Gandersheim vergeben. Fünf davon hält das Rosenthal-Nachfolgeunternehmen Taxi Konstantin aus Einbeck, eine Lizenz das zweite Gandersheimer Unternehmen City Car. Die Übernahme einer Konzession verpflichtet nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBeFG), auch zur Nachtzeit eine Beförderung zu garantieren.

Davon wollte das Unternehmen Konstantin für den Bereich Bad Gandersheim (und auch den Bereich Einbeck) befreit werden. Die Möglichkeit dazu bietet das PBeFG, wenn der Bereich der Nachtfahrten nachweislich sehr schwach ausgeprägt ist und eine Ausnahme von der Verpflichtung genehmigt werden kann. Zu prüfen hat dies der Landkreis Northeim, wo das Unternehmen Konstantin im Herbst 2018 bereits einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.

In der Folge gab es beim Landkreis im Januar und Februar dieses Jahres zwei Runde Tische mit Landkreis-Vertretern sowie den regional beteiligten und betroffenen Taxiunternehmen. Als Ergebnis daraus beschloss der Landkreis offenbar, dem Unternehmer Konstantianos eine Nachtfahrbefreiung zu erteilen. Dies allerdings unter der Einschränkung, dass es sich dabei zunächst um eine Versuchsphase als „Pilotprojekt“ handeln soll, die zeitlich vom 1. März bis Ende Juli dieses Jahres läuft.

Während dieser Zeit wolle der Landkreis nach eigener Aussage beobachten, wie stark gegebenenfalls die Kritik am Fehlen eines Nachtdienstes ausfalle. Kritik und Klagen können Kunden dazu beim Landkreis einreichen – in vielen Fällen ist allerdings davon auszugehen, dass der Landkreis vom vergeblichen Versuch, nachts ein Taxi zu bestellen, nichts erfahren wird, weil sich die enttäuschten Kunden gar nicht erst beim Landkreis melden.

Nun ist es mindestens zur Zeit noch so, dass es in Bad Gandersheim über das zweite Unternehmen weiter ein Nachtangebot gibt. City-Car-Inhaber Ralf Schulze sagte gegenüber dem GK, dass er als Gandersheimer auf dieses Angebot nicht verzichten wolle. Zum einen stieße das bei seinen Kunden auf Unverständnis, zum anderen sehe er die ständige Bereitschaft – Nachtdienste sind ohne Zweifel ein deutliches Zuschussgeschäft – als  Service und Werbung für die übrigen Tageszeiten.

Trotzdem sieht Schulze im Vorgehen des Landkreises in der Sache eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung: So sei Herr Konstantianos in Ergänzung zu seinem Antrag zur Vorlage von Zahlen der Nachtfahrten aufgefordert worden. Die gleiche Abfrage hätte aber dann eigentlich auch bei ihm erfolgen müssen, argumentiert Ralf Schulze. Dort aber habe der Landkreis im Verfahren vor der Erteilung nie nachgefragt.

Um wenigstens in der Grundlage wieder Gleichstellung zu erlangen, hatte Schulze beim Landkreis ebenfalls eine Nachtbefreiung beantragt – gefahren wäre er auch mit dieser weiterhin, betont er gegenüber dem GK. Der Landkreis  wäre auch bereit gewesen, ihm diese Befreiung zu erteilen, dazu wurde er im Februar nach Northeim gebeten. Es kam dann aber doch nicht zur Aushändigung der Befreiungsurkunde, weil Schulze zeitgleich aufgefordert wurde, vor Herausgabe einen Verzicht auf Rechtsmittel zu unterschreiben Das habe er abgelehnt, daraufhin gab es keine Befreiungsurkunde. Die Ungleichbehandlung blieb bestehen.

Der Landkreis Northeim hat auf Nachfragen des GK bestätigt, dass der Verzicht auf Rechtsmittel eingefordert worden sei, und dies mit der Frist des Pilotprojektes begründet, die im Falle von Rechtsmittelinanspruchahme gefährdet gewesen wäre.

Ob eine solche Verknüpfung von Bedingungen rechtmäßig war, wird derzeit nun auf Rechtsebene geprüft. Dazu hat Ralf Schulze einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dem antwortete der Landkreis Northeim mittlerweile Anfang März, dass seinem Mandanten nun auch ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zugestellt werden könne, um die Befreiung von der Betriebspflicht zu erhalten. Voraussetzung dazu sei allerdings die Vorlage der Nachtfahrten von 1 bis 6 Uhr aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2018. Auch die des beantragenden Unternehmens seien für diesen Zeitraum eingesehen und geprüft worden.
Vorerst jedoch besteht die Ungleichbehandlung weiter, wie sie Schulze als Wettbewerbsverzerrung beklagt. Das habe aufgrund der natürlich bedeutend angenehmeren Tagesarbeitszeiten sogar schon zum Wechsel von Personal geführt, das bei ihm damit dem Nachtdienst aus dem Wege gehen wolle. Zudem könne er als verbleibendes Unternehmen mit Nachtangebot und nur einer Taxikonzession nicht alle Wünsche so schnell erfüllen, wie es die Kunden gerne hätten, wenn das Fahrzeug gerade eine Fahrt habe oder unbotmäßig lange brauchen würde, um den Fahrwunsch zu erfüllen.

Deutliche Kritik übte Schulze am Vorgehen des Landkreises. Es stimme nicht, wenn dargestellt werde, am Runden Tisch habe Einigkeit über das Vorgehen bestanden. Auch die später nachgeschobene Bedingung des Verzichts auf Rechtsmittel sei an beiden Runden Tischen kein Thema gewesen und auch in den Protokollen der Gespräche nicht aufgeführt. Schulze ist überdies nicht allein Betroffener, denn auch im Bereich Einbeck liegt – und in der direkten Nachbarschaft damit auch für den Bereich Kreiensen – eine ganz ähnliche Situation vor.

Aktuelle Lage ist also, dass Taxi Rosenthal in Bad Gandersheim während der Woche von Montag, 1 Uhr, bis Freitagmorgens, 6 Uhr, in der Zeit von 1 bis 6 Uhr nachts von der Betriebspflicht befreit ist.  Klagen von Bürgern und Gastronomen der Roswithastadt, dass Taxis des Unternehmens schon bedeutend früher nicht mehr buchbar waren, ist der Landkreis nach eigenen Worten nachgegangen und habe anhand der Fahrtenbücher feststellen können, dass auch nach 18 Uhr Fahrten stattgefunden hätten. Der (Rechts-)Streit geht weiter.rah

Bad Gandersheim

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