Timo Dröge darf Franziska Schwarz weiterhin „Wahlbetrügerin“ nennen
Vergleich vor dem Landgericht Braunschweig ist geglückt, allerdings mit wenig erfreulichem Ausgang für die Ex-Bürgermeisterin: Gericht sieht Meinungsfreiheit höher gewichtet / Schwarz trägt die Verfahrenskosten
GK DigitalPlus Zugang erforderlich!
Lieber Nutzer,
dieser Inhalt ist unseren registrierten DigitalPlus Nutzern vorbehalten.
GK DigitalPlus bietet Ihnen gewohnt hochwertigen Lokaljournalismus bequem in allen Lebenslagen und auf Ihren digitalen Endgeräten. Sei es mit dem digitalen Abbild der gedruckten Zeitung als ePaper oder tagesaktuelle Informationen per Smartphone oder am Computer.
Mit DigitalPlus haben Sie unbegrenzten Zugriff auf alle digitalen Inhalte und Service-Leistungen des Gandersheimer Kreisblattes.