Urteil um Ex-Geschäftsführer der Gandersheimer Domfestspiele gefällt
Thomas Groß muss 170.000 Euro Schadensersatz zahlen / Durch versäumte Anträge auf Fördermittel ist ein Schaden entstanden / Fristlose Kündigung unwirksam: Auch die Domfestspiele müssen zahlen
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