Verkehrsberuhigter Bereich: Falsches Schild?

Bad Gandersheim. Aufgefallen ist es Ulrich Schröter, und im Stadtentwicklungsausschuss in der vergangenen Woche sprach er es an: Da zur Zeit an der Westfassade des Rathauses wieder ein Gerüst aufgebaut werden musste, steht dort der eigentliche Gehwegsbereich nicht zur Verfügung. In solchen Fällen ist es üblich, mit einem Hinweisschild die Fußgänger zur Nutzung der gegenüberliegenden Seite aufzufordern.

Nach Ansicht von Ulrich Schröter ist das Schild aber in der Moritzstraße fehl am Platz. Die sei nämlich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und kenne daher keine abgetrennten Fußbereiche.

In einem verkehrsberuhigten Bereich sind bekanntlich alle Verkehrsteilnehmer vom Fußgänger bis zum Lkw gleichberechtigt. Heißt: Die Fußgänger können die Baustelle auch im Bereich der „Fahrbahn“ ganz legal passieren und gelten dabei keineswegs als „Hindernisse“ für die Kraftfahrer, die hier auf die Fußgänger schlicht Rücksicht zu nehmen hätten. Zudem nur für Sekunden und ein paar Meter.

Entfernt wird das Schild trotz Hinweises aber nicht. Es entspreche der verkehrsbehördlichen Anordnung, so Jürgen Schnute.

Vor einer Änderung wäre deren Korrektheit zu überprüfen. Fußgänger, die sich nicht daran halten, haben aber trotzdem nichts zu befürchten, die Rechtslage ist auf ihrer Seite.rah