Verwaltungsstreit am Donnerstag nun auch Thema im Stadtrat

CDU beantragt öffentliche Aussprache zum Gerichtsverfahren Stadt Bad Gandersheim gegen den Personalrat

Bad Gandersheim. Die verwaltungsinterne Auseinandersetzung zwischen der Bürgermeisterin Franziska Schwarz und dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates der Stadtverwaltung, Gunnar Ude, bewegt nun zunehmend auch die politische Landschaft. Am Montag waren unter zwei Ratsmitglieder der CDU-Fraktion in Göttingen bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zugegen. Ihr Eindruck hat nun in einen konkreten Antrag gemündet.

Die CDU Fraktion hat für die öffentliche Ratssitzung am Donnerstag, 16. August (18.30 Uhr Waldschlößchen) eine Aussprache zum Ausgang des Gerichtsverfahrens der Stadt Bad Gandersheim gegen den Personalrat beantragt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Timo Dröge dazu: „Ich war persönlich mit meinen Fraktionskollegen Heinz-Friedrich Overbeck bei der öffentlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes in Göttingen anwesend. Kein anderes Ratsmitglied einer anderen Fraktion hat den Weg nach Göttingen gefunden. Wir waren schockiert über den Umgang der Bürgermeisterin mit dem Personalrat. Viele Dinge sind noch klärungsbedürftig. Viele Dinge wurden von der Bürgermeisterin den Ratsgremien überhaupt nicht mitgeteilt. So kann man nicht mit den gewählten Ratsmitgliedern und auch nicht mit einem gewählten Personalrat umgehen. Hierzu muss es in öffentlicher Sitzung eine Aussprache geben. Das öffentliche Interesse ist hier klar gegeben“, begründet Dröge den Antrag seiner Fraktion.

Aus Sicht der CDU ist insbesondere zu klären, warum die Bürgermeisterin in den vielen Monaten zwischen der Stellungnahme des Personalrates und der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht nicht einen einzigen Vermittlungsversuch unternommen hat. Timo Dröge weiter: „Wer sich das Verfahren vor Gericht angesehen hat, kann ganz schnell zu dem Entschluss gelangen, dass hier ein Personalrat mundtot gemacht werden soll, der sich kritisch mit öffentlichen Aussagen der Stadtverwaltung auseinandersetzt. Es steht der Anschein im Raum, dass es hier gar nicht um die Sache, sondern um rein persönliche Befindlichkeiten der Bürgermeisterin geht.

Auch das Gericht hat kritisiert, dass die Bürgermeisterin nicht einmal einen Vermittlungsversuch unternommen hat. Außerdem muss die Darstellung des Rechtsanwaltes der Stadt Bad Gandersheim mehr als kritisch hinterfragt werden. Der Anwalt der Stadt Bad Gandersheim behauptete, dass die Redaktion des Gandersheimer Kreisblattes ihm gegenüber eine Aussage getroffen habe, dass der Personalrat eine Pressemitteilung als Gegendarstellung zur Presseveröffentlichung der Stadt Bad Gandersheim zum Gleichstellungsbericht abgegeben hat. Nur den angeblichen Zeugen hatte die Stadt Bad Gandersheim nicht geladen.

Da es aber gerade darum ging, ob es hier ein Geheimnisverrat vorliegt und somit ein Vertrauensbruch gegeben ist, hätte der Zeuge diese Behauptung bestätigen müssen. Mindestens drei Mal hatte der Anwalt diesen Vorwurf erhoben und damit die Darstellung des Personalrates widerlegen wollen.

Nun ist zu lesen, dass das Gandersheimer Kreisblatt sich öffentlich dagegen wehrt, jemals dem Anwalt der Stadt gegenüber eine solche oder ähnliche Äußerung getätigt zu haben. Wir wollen nun als Rat endlich über die Hintergründe aufgeklärt werden, und somit die Informationspflicht von der Bürgermeisterin einfordern, welche aus unserer Sicht in den vergangenen Monaten unterblieben ist.“

Entgegen der eigentlichen Stoßrichtung des CDU-Antrages wird es am Donnerstag aber wohl eher nicht zu einer öffentlichen Aussprache kommen. Der Tagesordnungspunkt taucht in der Einladung zum öffentlichen Teil nicht auf und soll dem Vernehmen nach von der Bürgermeisterin in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlagert worden sein, dies mit Hinweis darauf, dass es sich um Personalangelegenheiten handele, die immer nichtöffentlich behandelt werden. Die Zuhörer werden also mit hoher Sicherheit am Donnerstag keine neuen Erkenntnisse erlangen können.

Zum Hintergrund

Im Frühjahr 2017 hat die ehrenamtlich, aber mit einem kleinen städtischen Budget (3000 Euro pro Jahr) und einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 100 Euro tätige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, Annegret Wrobel, einen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum 2014 bis einschließlich 2016 vorgelegt (Aktenzeichen 76/18, öffentlich einsehbar im Ratsinformationssystem der Stadt Bad Gandersheim).

Der dreiseitige Bericht passierte am 23. Februar 2017 den Verwaltungsausschuss und stand am 23. März 2017 im öffentlichen Teil der Ratssitzung zum Beschluss in der Tagesordnung. Der Rat hatte dort vom Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen, was auch diskussions- und erste recht widerspruchslos geschah.

In der Folge haben sich dann offensichtlich die gesamte Verwaltung sowie der Gesamtpersonalrat mit Bericht und Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten auseinandergesetzt – und das sehr kritisch. Ansatz war vor allem die eigentliche Aufgabe der Funktion: sich um Gleichstellungsbelange zu kümmern. Die aber fand der Gesamtpersonalrat in dem Bericht entschieden unterrepräsentiert. Statt dessen, so hieß es in der Stellungnahme, die dann später über das Intranet – das interne Verwaltungsnetzwerk – allen Mitarbeitern der Stadtverwaltung an die Hand gegeben wurde, würden lang Aktivitäten ausgebreitet und hervorgehoben, die mit der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragter rein nichts zu tun hätten.

Diese Kritik hat natürlich auch die Bürgermeisterin erreicht. Nicht zu beantworten ist die Frage, wie damit verwaltungsintern umgegangen wurde, das möchte nun wohl der Antrag der CDU erhellen.

Aufhänger der Verhandlung am Montag vor dem Verwaltungsgericht Göttingen war dann aber ein Vorgang aus dem Oktober des letzten Jahres.

Stadtjugendpfleger Gunnar Ude hatte als Gesamtpersonalratsvorsitzender dem Gandersheimer Kreisblatt den Inhalt der kritischen Personalratsstellungnahme zur Kenntnis gegeben.

Für die Bürgermeisterin, die durch eine Recherche davon Kenntnis erhielt, Anlass, einen Verstoß gegen Schweigepflicht über Amtsangelegenheiten zu sehen und entsprechende Schritte einzuleiten, die nun unter Umständen auch noch bis vor das Oberverwaltungsgericht weitergetrieben werden.

Eine Berichterstattung über den Inhalt der kritischen Stellungnahme des Gesamtpersonalrates nahm das Gandersheimer Kreisblatt im Übrigen nach Hinweis der Bürgermeisterin deswegen nicht vor, weil die Information der Schweigepflicht unterlagen. Das GK folgte damit der Bitte, diesen internen Charakter der Information zu respektieren. Der besteht inzwischen offenbar insofern nicht mehr, dass die Inhalte im Zuge der Verhandlungen öffentlich angesprochen und dargelegt wurden.

Das kritisierte der Gesamtpersonalrat

Demnach geht es dem Gesamtpersonalrat in seiner Stellungnahme darum, die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten zu überprüfen. Hier lege der Bericht aber mit angeführten Tätigkeiten wie dem Baby-Paket, flexiblen Wohnangeboten, dem „Garten der Generationen“ oder dem Projekt „Schnullerbaum“ kaum nahe, dass dies dem gesetzlichen Auftrag entspreche. Ungläubiges Staunen habe weiter eine Auflistung ausgelöst, zu der eine barrierefreie Innenstadt, ein bedarfsgerechtes Straßen- und Wegenetz, die Domfestspiele und die Nutzung des Solewassers auf die Fahnen der Gleichstellung geschrieben worden seien.

Zu besonderen Diskussionen soll zudem die Aussage geführt haben, wonach die Ursachen von Erkrankungen (von Verwaltungsmitarbeiter, die Red.) nicht nur auf Mehrbelastungen ... durch den Zukunftsvertrag zurückgeführt werden könnten, sondern auch häusliche Belastungen, wie häusliche Gewalt. Weder die Grundlage der Behauptung noch die Frage, warum die Gleichstellungsbeauftragte – falls sie von solchen Fällen wisse – nicht die Personalvertretung informiert habe, konnten geklärt werden. Auch gebe der Bericht keine Auskunft darüber, welche Maßnahmen die Gleichstellungsbeauftragte ergriffen habe, um eventuell betroffenen Kollegen zu helfen.

Das alles mündete in ein Fazit (Zitat): „Insgesamt scheint der Bericht eher die Rahmenbedingungen für die Werbung für ein lebenswertes Bad Gandersheim darzustellen, als Bemühungen zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.“

Der Personalrat wollte die Gleichstellungsbeauftragte außerdem zu einer Aussprache einladen. Darüber ist aber öffentlich nicht bekannt, ob das Gespräch jemals stattgefunden hat und falls ja, mit welchem Ergebnis.

Anders als im Falle der Verhandlung am vergangenen Montag in Göttingen, das bekanntlich mit einem Urteil endete, wonach Gunnar Ude als Vorsitzender des Gesamtpersonalrates von seinem Amt entbunden und aus dem Personalrat ausgeschlossen werden soll, weil er die Schweigepflicht über Amtsangelegenheiten verletzt habe, indem er die obige Kritik in die Öffentlichkeit lancierte.

Zugestellt bekommen haben die Personalratsstellungnahme im Übrigen im Herbst auch alle Ratsmitglieder. Anders als jetzt sah aber von Oktober 2017 bis Mitte 2018 niemand darin einen Anlass, das zum vielleicht selbst zum Thema zu machen. Was eine Aussprache im Rat insofern spannend macht, dass die Ratsangehörigen ihre eigene Rolle darin auch zu bewerten haben – was nun wohl leider von der Öffentlichkeit abgeschirmt geschehen wird. Immerhin sah man im März 2017 im Rat nicht den geringsten Anlass, den Inhalt des Berichtes selbst kritisch zu diskutieren – was so manche nun nicht mehr rückgängig zu machende Folgeerscheinung vielleicht hätte verhindern können.

Urteil wird angefochten

Vor dem Wochenende hat die Rechtsvertretung des Gesamtpersonalratsvorsitzenden die Anfechtung des Urteils aus Göttingen bestätigt. Es ist damit nicht rechtskräftig, Ude bleibt bis zu einem neuen Urteil weiter im Amt des Personalratsvorsitzenden. Der Gesamtpersonalrat habe Ude das Vertrauen ausgesprochen und stütze die Berufung. Das Vorgehen des Rechtsanwaltes der Stadt bei der Göttinger Verhandlung bezeichnete Udes Rechtsvertreter als „skandalös“. Es sei nur darauf abgezielt worden, den Ruf seines Mandanten zu schädigen. Wann es zur Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kommt, steht im Moment noch in den Sternen. Bis dahin dürfte der verwaltungsinterne Konflikt ungelöst weiterschwelen.red

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