Wahleinspruch vom Rat abgelehnt: Timo Dröge will nun klagen

Rat findet eine Einstimmen-Mehrheit für die Ablehnung des Einspruches / Kuriosum einer ungültigen Stimme

Timo Dröge argumentierte als Einsprucheinleger gegen die Begründung der Wahlleitung, den Einspruch abzulehnen. Aufmerksame Zuhörer sind Ulrike Pferdmenges und Manfred Kielhorn.

Bad Gandersheim. Es war ohne Zweifel der unharmonisch­ste Punkt in einer auch sonst nicht nur besonders harmonischen ersten Sitzung des neuen Rates. Die Konstituierung verlief in weiten Teilen formal und komplikationslos, hatte aber doch an manchen Stellen überraschende Aspekte, da einige Besetzungen offenbar vorher unter Gruppenpartnern nicht so abgesprochen schienen, wie vor der Ratssitzung angenommen worden war.

Bei der Frage des Wahleinspruches indes hat es gewiss keine vorherigen Abstimmungen untereinander gegeben. Da dürften die Fronten schon geklärt gewesen sein. Dass es aber am Ende ein durchaus kurioses Ergebnis zu verkünden gab, war so gewiss ebenso wenig absehbar.

21 Mitglieder hat der Rat inklusive der Bürgermeisterin. Einspruchseinreicher Timo Dröge und Franziska Schwarz als Betroffene durften bei der Abstimmung über die den Einspruch ablehnende Beschlussempfehlung der Wahlleitung nicht teilnehmen, die übrigen 19 Ratsmitglieder hingegen schon. Am Ende befürworteten neun Ratsmitglieder die Ablehnung des Einspruchs. Acht stimmten mit Nein gegen die Ablehnung.

Zwei Stimmen hingegen, die vielleicht das Ergebnis auch in die eine oder andere Richtung hätten entscheiden können, fielen aus der Wertung: eine als Enthaltung, eine war ungültig. Und dies durch den kuriosen Umstand, dass das Stimmkreuz außerhalb des Stimmkästchens darunter gesetzt war, wodurch die eindeutige Zuordnung nicht mehr möglich war.

Es war indes nicht nur dieses kuriose Ergebnis in der ersten weitreichend bedeutsamen Entscheidung des neuen Rates, das Einspruchserheber Timo Dröge dazu bewog, die Karte der nächsten Instanz auf jeden Fall ziehen zu wollen. Dafür, so machte er in einem Gespräch am Freitagmorgen mit dem GK nochmals deutlich, gibt es auch zahlreiche weitere Gründe.

Die trug Dröge auch noch einmal in der Ratssitzung vor. Es sei ihm bereits bei der Einreichung seines Einspruches klar gewesen, dass es zu keiner anderen Bewertung und Beschlussempfehlung kommen werde und das Verfahren über den Ratsentscheid hinaus weitergehen müsse. Er sei zwar von der Stellungnahme wie vorgelegt ausgegangen, habe aber auch erwartet, dass der Rat eine neutrale Begründung vorgelegt bekomme.

Das sei nach seiner Auffassung mit den dargelegten Ablehnungsgründen nicht der Fall, zumal diese in bedeutenden Teilen gar nicht auf seine Argumentation für den Einspruch eingegangen sei.

Dröge setzte sich in der Folge mit einzelnen Aspekten seiner Einspruchsbegründung und den als Ablehnung angeführten Umständen auseinander, wobei er bei seiner Auffassung blieb, die von ihm angeführten Aspekte seien nicht korrekt gelaufen und die Neutralitätspflicht durch die Bürgermeisterin verletzt worden. In der Summe, so seine Schlussfolgerung, könne der Rat auf der Basis dieser Stellungnahme keine sachgerechte Entscheidung fällen und müsse die Empfehlung eigentlich ablehnen, um danach eine neutrale Überprüfung als nächste Stufe auszulösen.

In der Gegenrede sagte Bürgermeisterin Franziska Schwarz, die Stellungnahme beinhalte eigentlich alles, was zum Einspruch zu sagen sei, dem habe sie soweit auch nichts hinzuzufügen. Außer, deutlich zu machen, dass die Stellungnahme ohne ihr Zutun oder irgendeine Einbindung durch die Wahlleitung erfolgt sei. Sie habe in der Wahlzeit nach den gesetzlichen Anforderungen gehandelt und sei sich deshalb keine Schuld bewusst.

Zu den im Besonderen von Dröge kritisierten Dorfbesuchen merkte sie allerdings noch an, dass diese ihr seit Längerem am Herzen lägen und sie jährlich in die Dörfer gegangen sei. Aufgrund der durch Corona fehlenden, sonst gern dazu genutzten, Veranstaltungsanlässe seit 2020 in Form der Dorfrundgänge. Sie zeige damit, dass für sie die Dörfer nicht hinter der Kernstadt in der Bedeutung zurückstünden.

Für einige mindestens überraschend, nahm an der Ratssitzung zu diesem Punkt auch ein Rechtsanwalt teil: Uwe Bee hatte die rechtliche Bewertung des Einspruches im Auftrage der Stadt begleitet und wesentliche Teile des Begründungstextes geschrieben. Der frühere Verwaltungsbeamte hat nach seinem Eintritt in den Ruhestand die Seiten gewechselt und ist seit einem Vierteljahr nun Jurist für Verwaltungsfachfragen.

Er erläuterte noch einmal kurz, dass die grundlegende Bewertung der angesprochennen Aktivitäten rechtlich nicht als Wahlkampf anzusehen gewesen seien. Bee nahm dabei auch Bezug auf die neuerlichen Ausführungen Dröges. Er verwies zudem darauf, dass es noch zwei weitere Instanzen gebe, die in das

Verfahren involviert und ebenso klageberechtigt sind. Es sind dies die Kommunalaufsicht Landkreis Northeim sowie die Landeswahlleitung. Sie bekommen nach der Ablehnung des Einspruches mit der knappen Ratsmehrheit das Ergebnis ebenso binnen der nächsten 14 Tage mitgeteilt und könnten innerhalb der Frist von vier Wochen Klage beim Verwalungsgericht einreichen.

Weder die Wahlleitung der Stadt noch Bürgermeisterin Schwarz dürften daran Interesse habe, da die Entscheidung des Rates in ihrem Sinne ausgefallen ist. Von den drei weiteren Verfahrensbeteiligten hat aber mindestens Timo Dröge bereits für sich entschieden, den Klageweg vor das Verwaltungsgericht zu gehen. Das bestätigte er noch einmal explizit gegenüber dem GK am Freitagmorgen.

Dröge führte dabei auch an, dass es ihm vor allem um die Überprüfung des gesamten Sachverhaltes an neutraler Stelle gehe. Die Neutralität stehe im Fall der örtlichen Wahlleitung aus mehreren Gründen in Frage, wenn aus der eigenen Verwaltung heraus gegen deren Chefin geprüft werden müsse. Besonders falle hier aber ins Gewicht, dass er Wahlleiterin Claudia Bastian bereits am 3. September davon in Kenntnis gesetzt habe, es bestünden die auch wieder als Einspruchsgründe angeführten Bedenken gegen das Handeln der Bürgermeisterin. Sie habe damit bereits deutlich vor dem Wahltag von einem überprüfungswürdigen Verhalten Kenntnis gehabt.

Nach seiner Logik heiße dies, so Dröge weiter, die Wahlleiterin habe an sich da schon den Bedenken nachgehen und diese gegebenenfalls ausräumen oder ein Fehlverhalten abstellen müssen. Da ihm kein Fehlverhalten der Bürgermeisterin mitgeteilt und auch keine Änderung im weiteren Verfahren erfolgt sei, gehe er davon aus, die Überprüfung habe schon damals für die Wahlleitung ergeben, dass kein Fehlverhalten vorliege.

Ebenso logischerweise könne die Wahlleiterin aber nun auch bei einer solchen Stellungnahme zu keinem anderen Ergebnis kommen, denn sollte es doch Hinweise auf ein Fehlverhalten geben, brächte sie sich ja selbst dadurch in einen inneren Konflikt, der mit einer Befangenheit gleichzusetzen sei. Daher halte er es für unabdingbar, dass eine neutrale Instanz erneut prüfe.rah