Windkraftanlagen: Aktueller Stand

Vorrangflächen des Landkreises sollen Mitte 2020 bekannt sein

Dr. Kristin Wahler präsentierte dem Stadtentwicklungsausschuss in der vergangenen Woche den Stand der Planungen des Landkreises zur Ausweisung der kreisweiten Vorrangflächen.

Bad Gandersheim. Im Frühjahr dieses Jahres hat der Landkreis Northeim nach einem Beschluss im Kreistag das Verfahren in der Frage der kreisweiten Ausweisung von Vorrrangflächen für Windenergieanlagen (WEA) aufgenommen. In der vergangenen Wochen nun konnte Dr. Kristin Wahler zusammen mit Ralf Buberti als betraute Vertreter des Landkreises dem Stadtenwicklungsausschuss Bad Gandersheim den aktuellen Sachstand darlegen.

Vorausgenommen: Zur Zeit ist noch nicht bekannt, wo der Landkreis Vorrangflächen ausweisen können wird, auch wenn das die Ausschussmitglieder sicher gern gewusst hätten. Bislang sind zunächst umfangreiche Vorarbeiten erledigt worden, die eher nach dem Prinzip des Ausschlusses gelaufen sind.

Doch noch einen Schritt zurück: Prinzipiell wird eine Ausweisung von Vorrangflächen – das sind Bereiche, in denen den Betreiber die Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht werden soll – mit einer Ausschlusswirkung angestrebt. Das heißt, außerhalb der Vorrangflächen würden Bau-Anträge aussichtslos bleiben.

Frau Dr. Wahler erläuterte, das über diesen Weg eine Konzentration der Windkraftanlagen in den Vorrangbereichen erreicht werden könne. Ohne Ausschlusswirkung wäre ein Bau deutlich flächendeckender – immer unter Berücksichtigung zahlreicher Tabzuonen – möglich, was bedeutend mehr der „Verspargelung“ der Landschaft entspräche, die durch das Verfahren verhindert werden soll.

Aktuell gibt es bereits 41 Windkraftanlagen im Kreisgebiet, 30 weitere befinden sich im Antragsverfahren – auch solche im Bereich Bad Gandersheim. Die älteste Anlage steht bei Ahlshausen, die jüngste bei Oldenrode – mit 184 Metern Höhe auch die größte. In einer weiteren Untersuchung konnte Dr. Wahler aufzeigen, dass bei den Bestandsanlagen kein Zusammenhang zwischen Höhe und Abstand zu Siedlungen nachweisbar ist.

Einige Kommunen des Landkreises haben bereits Vorranggebiete oder spezielle Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen – so auch Bad Gandersheim oberhalb Dannhausens. Einige Kommunen hinken dabei hinterher. Ansinnen des Landkreises ist, das Thema kreisweit zu regeln, nicht zuletzt, um dadurch für alle Beteiligten eine Rechtssicherheit herzustellen.

Zur Findung der möglichen und optimalen Flächen ist Frau Dr. Wahler so vorgegangen, dass zunächst in der Landkreiskarte die sogenannten Tabuzonen ausmarkiert wurde. Sie schützen Siedlungen mit harten (unumstößlichen) sowie weichen (diskutablen) Zonen in vorgegebenen Abständen, ebenso aber auch Straßen, Wasserflächen, Eisenbahnverbindungen und anderes mehr.

Wahler konnte an Karten zeigen, dass schon in diesem ersten Schritt erhebliche Flächen des Landkreises herausfallen. In weiteren Schritten verringern sie sich durch Wasserschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Waldgebiete – in Niedersachsen ist immer noch ausgeschlossen, WEA in Waldgebieten zu bauen, was in anderen Bundesländern längst erlaubt ist – und eine Reihe weiterer schutzbedürftiger Bereiche. Nach Überlagerung mit diesem Schritt fallen nur noch einige wenige Freiflächen im Kreisgebiet ins Auge.

Auch die Bauleitplanung der Städte und Kommunen muss berücksichtigt werden, um zum Beispiel den Ausdehnungsraum von Siedlungsgebieten nicht einzuschränken. Zudem gibt es zahlreich sogenannte Einzelfallprüfungen.

Im dritten Planungsschritt habe dann eine flächenbezogene Abwägung zu erfolgen, so Frau Dr. Wahler. Und im vierten Schritt schließlich muss die Frage geklärt werden, ob der Windenergie mit den angebotenen Vorrangflächen substanziell Raum gegeben worden sei. Das ist eine schwierige Frage, denn die Bemessungen, was angemessen sei, sind nach Regionen und Gerichtsurteilen sehr verschieden. Die beiden Vertreter des Landkreises machten aber bereits deutlich, dass ein prozentualer Anteil, wie ihn der Niedersächsische Windkrafterlass annehme, nicht erreichbar sei. Insofern wird es am Ende darauf ankommen, ob der Nachweis einer substanziellen Raumbereitstellung gelingt. Wenn nicht, erfolge ein Rücksprung in Schritt zwei – die Ermittlung der weichen Tabuzonen – mit einer neuerlichen Bewertung und Suche nach weiteren Potenzialflächen.

Bis heute sind die Tabuzonen erarbeitet und kartiert und hat eine erste grobe Ermittlung der Potenzialflächen begonnen. Bis ins nächste Frühjahr erfolgen über den Winter faunistische Untersuchungen und bis zum Sommer 2020 dann die Festlegung der tatsächlich vorgeschlagenen Vorrangflächen. Dann folgt die Prüfung des substanziellen Raums. Die Entwurfsreife solle im vierten Quartal 2020 erreicht sein, so Frau Dr. Wahler zu Zeitschiene.

Bis dahin rechnet der Landkreis mit keinen Neuanträgen, zur Zeit bereits herrsche hier Ruhe. Gleichwohl liegen aber noch anhängige Verfahren auf dem Tisch, eines auch im Raum Bad Gandersheim samt Klageverfahren.rah